Object: Preußisches Landbuch

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durch deu Minister des Innern die entsprechenden Vorschläge zu ma 
chen sind. Das Stift besteht ans einer Priori», 15 Konventualinnen 
und 11 Exspektantinnen (Minorinnen). Zwei Kloster-Väter (der Land 
rath des Kreises Saatzig und ein auf dem Kommunal-Landtage zu er 
wählender Deputirter der Ritterschaft) bilden die Vorgesetzten des Stifts 
und verwalten unter Aufsicht der Regierung die Angelegenheiten dessel 
ben. Bei dem ersten Eintritt in die Stelle einer Konventualin sind 
Acceßgelder zn zahlen. Die Hebungen der Stifts-Mitglieder bestehen 
in baarem Gelde, Naturalien und freier Wohnung, die Priorin bezieht 
240, eine Konventualin etwa 150, eine Minorin 96 Thlr. Zum Re 
sidenzhalten ist nur die Priorin verpflichtet. Von dem Nachlasse jeder 
Konventualin gehört j dem Stifte. Acceßgelder und Nachlaßstücke 
werden aufgesammelt und vermehrt und die Zinsen, soweit sie nicht zur 
Bestreitung baarer Auslagen in Angelegenheiten des Stifts nöthig 
sind, von Zeit zu Zeit gleichmäßig unter sämmtliche Konventualinnen 
vertheilt. 
Damen-Stift zu Nottuln, 
für Jungfrauen kath. Konfession. Ein von König Friedr. Wilhelm IV. 
projetâtes, noch in der Ausführung begriffenes Institut. 
Damen-Stift zu Rietschütz, 
von der Gräfin v. Schwerin geb. Freiin v. Schmettan 1782 für 
fünf ev. Fräulein begründet. Die Fideikommißgüter Rietschütz, Scha- 
bitzen und Jlgowitz gewähren die dazu erforderlichen Mittel. 
Damen-Stift Runow, 
von dem Feldmarschall Joachim Ernst v. Gru mb ko w am 3. März 
1690 für 12 Jungfrauen (event. Wittwen) gegründet. Von den auf 
zunehmenden Jungfrauen sollen 8 bürgerlichen Standes sein. Zur Un 
terhaltung derselben sind jährlich 240 Thlr. und gewisse Naturalleistun 
gen ausgesetzt und auf die Güter Groß-Runow, Varzmin A., Zechliu, 
Darsin, Vangerske, Poltangow, Lupow, Malzkow und Sorkow einge 
tragen. Die Konventualinnen leben auswärts und erhalten seit 1853 
die Wohnung mit je 6 Thlr. vergütigt. Das Einkommen einer ade 
ligen Konventualin beträgt seitdem ppr. 38 Thlr., das einer bürger 
lichen 23 Thlr. Die Verleihung der Stiftsstellen steht dem Stifts 
herrn und Patron (z. Z. General-Lieutenant v. Bonin auf Runow), 
die Verwaltung einem Kuratorium, die Aufsicht der Regierung in Kös 
lin zu. 
Damen-Stift zu Soest. 
Eine Stiftung, die nach dem Plane König Friedrich Wilhelm IV. in 
Wiederherstellung des ehemaligen Walpurgis-Stifts zu Soest dort be 
gründet werden sollte, auch war im Jahre 1862 Wohnnngsraum für 
4 Damen neu hergestellt. Den öffentlichen Nachrichten zn Folge hatte 
der König (1857) in dem Stifte vorläufig zwei Stellen, die einer Aebis- 
sin (400 Thlr.) und einer Stiftsdame (200 Thlr.) einzurichten befoh 
len, auch angeordnet, daß mit dem Stifte die in den Gebäuden dessel-
	        
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