Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Betrieb mittelbar und unmittelbar gewisse Vorteile. Ab- 
gesehen davon, daß wenigstens den wichtigsten Ööster- 
reichischen Lebensversicherungsanstalten die Betätigungs- 
Nöglichkeit im Auslande offen blieb, wodurch eine ganz 
anerträgliche Belastung des Inlandsmarktes vermieden 
wurde, haben die im Auslande erhaltenen Impulse auch 
die Schwierigkeiten im Inlande überwinden geholfen. Die 
etwa noch abzuschließenden zwischenstaatlichen Verein- 
barungen werden die österreichische Lebensversicherung 
N ihren Grundfesten wohl nicht mehr berühren; im 
übrigen werden die Richtlinien der bisher abgeschlos- 
jenen Vereinbarungen auch künftig nicht ohne weiteres 
übergangen werden können. 
Neben den neuausländischen Geschäftsstöcken hatten 
die österreichischen Lebensversicherungsanstalten noch 
Geschäftsbetriebe im Altauslande. Das vornehmlichste 
altausländische Tätigkeitsgebiet ist Deutschland. Aus 
den deutschen Versicherungsstödken erwuchsen den 
österreichischen Lebensversicherungsanstalten nach dem 
Zusammenbruche keine nennenswerten Schwierigkeiten, 
wenn von der dort verhältnismäßig rasch abgewickelten In- 
lationsperiode abgesehen wird. Denn die dortigen 
’rämienreservedeckungswerte wurdennach dem deutschen 
Aufwertungsgesetze aufgewertet, die Versicherten haben 
jene Aufwertungsquoten zu erhalten, welche sich aus 
den aufgewerteten Aktiven ergeben. Die Wertbestände 
wurden überdies noch von einem Treuhänder verwaltet, 
die ganze Aktion belastet also die österreichischen Ver- 
Sicherungsanstalten in keiner Weise; die Gebarung mit 
den Aufwertungsstödken und der Aufwertungsstock 
Selbst ist nur eine durchlaufende Post in den Rech- 
üaungsabschlüssen der österreichischen. Lebensversiche- 
"ungsanstalten. Gewisse Weiterungen ergaben sich nur 
üinsichtlich der Weiterarbeit, wenn sich österreichi- 
Sche Anstalten im Heimatlande mit einer Anstalt fusio- 
diert oder insbesondere auch dann, wenn sie im Heimat- 
ande den gemischten Betrieb aufgenommen hatten. 
Aber diese Fragen sind in der Hauptsache in einer für 
die österreichische Lebensversicherung zufriedenstel- 
lenden Weise bereits erledigt. 
Im sonstigen Altauslande haben nur wenige Ööster- 
"eichische Anstalten nennenswert. gearbeitet. Doch gab 
38 allerdings auch solche mit bedeutenden altausländi- 
schen Versicherungsstöcken auf wertbeständige (schwere) 
Valuten; solche Valutenversicherungen wurden seit jeher 
besonders in Osteuropa bevorzugt. In manchen dieser 
Staatsgebiete bestand eine gewisse Deponierungspflicht 
für die Deckungswerte. Dabei sind einzelne dieser 
Staaten im Kriege Feindesland geworden, die dort er- 
liegenden Wertbestände wurden als feindliches Figentum 
Sequestriert, trotzdem wurde aber die Erfüllung in der 
vertragsmäßigen hochwertigen Valuta verlangt. Aber 
selbst wenn es nicht zu einer Sequestrierung kam, hatte 
das Depot in der Regel die auch dort eingetretene Ent- 
Wertung mitgemacht, das Valutenschicksal der Deckungs- 
Werte war eben ein anderes als jenes der Ver- 
Sicherungsleistung. Aber auch wenn in einem Gebiete 
Sin Depotzwang nicht bestand, erlagen schon aus Zwec- 
Mäßigkeitsgründen Deckungswerte in dem betreffenden 
Staate, Die Situation war daher mehr oder minder über- 
all gleich, unter Umständen verschärft noch durch die 
Sequestration. Oft befanden sich aber Deckungswerte 
ür diese Versicherungen auch noch im Inlande, wo sie 
n inländischen pupillarsicheren Kronenwerten angelegt 
varen. Das alte Versicherungs-Regulativ ging (ganz 
ınalog wie auch noch das deutsche Reichsaufsichts- 
s‚esetz für die Privatversicherung ex 1901) von dem 
inter den seinerzeitigen Verhältnissen nur zu begreif- 
ichen Standpunkt aus, daß sich die inländische Währung 
ım besten auch zur Deckung fremdvalutarischer 
/erbindlichkeiten eigne. Gerade diese Inlandsbestände 
vurden aber am meisten entwertet. Während der Kriegs- 
‚eit war überdies die Verbindung mit den Versicherten 
jelfach unterbrochen, eingetretene Schadensfälle wurden 
acht bezahlt. Nach dem Kriegsende. wurden die in der 
Zwischenzeit angehäuften valutaıischen‘ Fälligkeiten zur 
suszahlung angemeldet; die Prämienreservedeckungs- 
verte waren zum Teile wertlos geworden, zum Teil im 
\uslande beschlagnahmt, die Prämieneingänge aus diesen 
töcken blieben mit Rücksicht auf die ungeklärten Ver- 
Aältnisse vielfach ganz aus. Hiezu kam noch folgendes. 
n einzelnen dieser Gebiete wurde aus zwingenden all- 
zemeinen wirtschaftlichen Gründen die Erfüllung in Gold 
»zw. in einer hochwertigen Edelvaluta suspendiert oder 
ss wurden sonstige außerordentlich weitgehende Erfül- 
ungserleichterungen zugestanden. Damit war aber einer 
‚sterreichischen Anstalt meist wenig gedient, da ihr als 
eindlicher Ausländerin derartige Erleichterungen oft 
ıicht zuerkannt wurden; aber auch wo nicht in der Art 
‚orgegangen wurde, hatte der fremde Versicherte doch 
mmer den Ausweg, in Wien, als dem Anstaltssitz, zu 
Jagen, wo die Gerichte nach der bestehenden Rechts- 
‚rdnung, im Gegensatze zu den Gerichten des betref- 
enden ausländischen Staates, die Anstalt zur vollen 
‚eistung verurteilen mußten. Das konnte den Weiter- 
v‚estand der Anstalten und dadurch auch die Interessen 
ler Gesamtheit der Versicherten gefährden. Solchen un- 
ıbsehbaren, die Allgemeinheit gefährdenden W eiterungen 
ollte durch das Vorkriegsschuldengesetz (BGBL 
\r. 39321 bzw. 256/25) vorgebeugt werden, durch 
welches dem Abrechnungsgerichtshofe die Berechtigung 
‚ur Aenderung bestehender Lebensversicherungsverträge 
nit valutarischem Charakter bzw. ein Ermäßigungs- 
‚echt eingeräumt wurde. Hinsichtlich der inländischen 
Jersicherungsverhältnisse als solcher war die Sache von 
seringerer Bedeutung. Soweit die Sache in der Oeflent- 
ichkeit verfolgt werden konnte, standen verhältnismäßig 
ıur wenige Fälle zur Verhandlung. Das Gesetz hat 
»ffenbar gewissermaßen schon durch seinen Bestand 
‚elbst gewirkt, indem unter Hinweis auf dasselbe die 
Zrundlage für Einigungen in konkreten Fällen leichter 
zefunden werden konnte. 
In dem Zeitpunkte, in welchem die Lage der öster- 
'‚eichischen Lebensversicherungsanstalten noch völlig 
ıngeklärt und die Bestandsfähigkeit der meisten noch 
raglich erschien, setzte die vom menschlichen Stand- 
yunkte durchaus verständliche Bewegung ein, die auf 
äne Aufwertung der Ansprüche aus Lebensversicherungs- 
‚erträgen abzielte. Eine solche Aufwertung ist in der 
‚ebensversicherung aber nur möglich, wenn nicht nur 
lie künftig noch fällig werdenden Prämien, sondern auch 
lie zurückgestellten Prämienreservedeckungswerte aufge- 
wertet werden. Dazu kam es aber aus allgemeinen 
5lkswirtschaftlichen Gründen nicht. Nur hinsichtlich der
	        
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