Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

rechtlichen Wichtigkeit für Oesterreich ist dieses 
Unternehmen dadurch geworden, daß der Kaiser 
vor seiner Abreise aus Ungarn eine Proklamation 
erließ, in der er die Bestimmungen des Ausgleiches 
vom Jahre 1867 und der Pragmatischen Sanktion 
vom Jahre 1718 bezüglich der unlösbaren Verbindung 
Oesterreichs und Ungarns als erloschen, die voll- 
ständige Unabhängigkeit Ungarns als wiederher- 
gestellt erklärte. 
Nachdem sich die Erregung über den Restaurations- 
versuch gelegt hatte, wurden die Verhandlungen 
zwischen Oesterreich und Ungarn in Budapest fort- 
gesetzt, ohne daß sich auch hier eine Möglichkeit der 
Einigung gegeben hätte. Am 17. Juli trat der Vertrag 
von Trianon in Kraft. Eine interalliierte Generals- 
kommission zog in Oedenburg ein, welche die Ueber- 
nahme des Burgenlandes von Ungarn und die Ueber- 
gahe an Oesterreich durchzuführen hatte. Die letzten 
Augusttage waren für diese Vorgänge in Aussicht 
genommen. Je näher der Tag der Vebergabe kam 
desto erregter zeigtg. sich Regierung und Oeffentlich- 
keit Ungarns Oesterreich gegenüber. Noch in letzter 
Stunde trat Ungarn neuerdings mit Vorschlägen an 
die österreichische Regierung heran, doch auch. diese 
waren völlig unannehmbar. Auf Grund der Beschlüsse 
des Ausschusses für Aeußeres erklärte der damalige 
Bundeskanzler Schober, daß die österreichische Re- 
gierung bereit sei, über Förderung und Festigung 
dauerhafter Beziehungen zwischen Oesterreich und 
Ungarn Verhandlungen zu führen und im Rahmen 
clieser Verhandlungen auch eine einvernehmliche 
Lösung der Grenzfrage zu suchen. Solche Verhand- 
lungen dürften jedoch erst nach ungestörteı 
Üebergabe des Burgenlandes einsetzen und 
Sollten alle das künftige Verhältnis der beiden Staaten 
berührende } ragen bereinigen. 
Am 23. August übernahm die Generalskommission 
die Verwaltung des Burgenlandes und damit die Ver- 
antwortung für die Durchführung der Uebergabsmaß- 
nahmen. Als Zeitpunkt der Uebergabe wurde der 
20. August, 4 Uhr nachmittags, festgesetzt. Die Be- 
;jetzung des Burgenlandes hatte über ausdrücklichen 
Auftrag der Generalskommission zunächst aus- 
Schließlich durch österreichische Gendarmerie- 
kräfte unter Führung von Entente-Offizieren zu 
erfolgen. Am 28. August begann der Vormarsch der 
Bundesgendarmerie/ die wurde alsbald an allen Vor- 
Mmarschlinien von üngarischen Freischärlern 
unter heftiges Feuer genommen. Schon seit Monaten 
waren Gerüchte verbreitet gewesen, daß sich bewaff- 
nete Banden, welche, immer zahlreicher, aus Inner- 
ungarn in das Burgenland geströmt waren, der Ueber- 
gabe des Landes widersetzen würden. Die Banden- 
bewegung war von ungarischen Offizieren geführt 
und wurde vom ungarischen Regierungskommissär 
unterstützt. Die burgenländische Bevölkerung hatte 
damit nichts zu tun. Die Ausrüstung der Banden mit 
Bajonetten, Maschinengewehren und Handgranaten 
war reichlich; selbst Artillerieformationen standen den 
3anden zur Verfügung. a des bewaffneten 
Widerstandes forderte die Bundesregierung ebenso 
wie die burgenländische Bevölkerung dringendst die 
Verwendung des österreichischen Bundesheeres zur 
Landnahme. Die Generalskommission jedoch erklärte, 
laß es die Aufgabe Oesterreichs nicht sein könne, das 
3Zurgenland mit Waffengewalt zu besetzen, sondern 
Oesterreich habe das Land in Frieden‘ von der Ge- 
1eralskommission zu übernehmen, sobald Ungarn 
;einer Pflicht nachgekommen sein werde. Die Tätig- 
keit der Banden erstreckte sich bald nicht mehr bloß 
auf das Burgenland. Am 5. September brachen un- 
zarische Streitkräfte in sehr beträchtlicher Stärke und 
‚eichlich bewaffnet über die niederösterreichi- 
sche Grenze gegen Kirchschlag vor; sie eröff- 
neten das Feuer gegen das Bundesheer, welche: 
die Grenze besetzt hielt. Das 2. Bataillon des 5. In- 
anterie-Regiments leistete dem stark: überlegenen 
Gegner erfolgreichen, Widerstand. 7 Tote, 
14 Verwundete und 3 Vermißte, welch letztere, wie 
;ich später herausstellte, von der gegnerischen Seite 
zefangengenommen und getötet worden sind, waren 
zu beklagen. Diese Vorgänge veranlaßten die Bundes- 
"egierung, an den Völkerbund zu appellieren. Da 
iedoch inzwischen die Botschafterkonferenz in zwei 
Noten die ungarische Regierung mit der Verant- 
wortung für die Vorgänge im Burgenland belastet 
und sie unter Androhung von Strafmaßnahmen zu 
ıngesäumten Räumung Westungarns aufgefordert 
hatte, sah sich der Völkerbund von der Verpflichtung 
zu weiteren Maßnahmen enthoben. 
Der ununterbrochene Kleinkrieg, welchen die 
Banden gegen die österreichischen Gendarmerieposten 
“ührten, hatte bereits zu erheblichen Opfern unter 
dieser braven Truppe geführt; da aber der Regierung 
ein. energisches militärisches Einschreiten verwehrt war, 
zog sie am 8. September, im Finvernehmen mit der 
Generalskommission, die Gendarmen hinter die 
alte österreichisch-ungarische Grenze %u- 
rü ck./ Da die anarchischen Zustände im Zentrum 
Kuropas auf die Dauer nicht anhalten konnten, die 
Generalskommission aber offenbar nicht imstande 
war, ihnen ein Ende zu setzen, begannen sich die 
Nachbarstaaten, vornehmlich die Tschechoslovakei 
und Italien, für die rasche Bereinigung der Lage zu 
;nteressieren. Von beiden Seiten wurden Vermittlungs- 
anbote gestellt, von welchen schließlich das italieni- 
sche als das früher eingelangte angenommen wurde. 
Unabhängig von der durch diese Verhandlungen ge- 
botenen Möglichkeit, daß ein direktes Einvernehmen 
zwischen den beiden Streitteilen zustandekommen 
könnte, forderte die Botschafterkonferenz im 
September in ultimativer Weise die Uebergabe 
les Burgenlandes an die Generalskommission. Diesem 
Verlangen fügte sich -die ungarische Regierung: sie 
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