rechtlichen Wichtigkeit für Oesterreich ist dieses
Unternehmen dadurch geworden, daß der Kaiser
vor seiner Abreise aus Ungarn eine Proklamation
erließ, in der er die Bestimmungen des Ausgleiches
vom Jahre 1867 und der Pragmatischen Sanktion
vom Jahre 1718 bezüglich der unlösbaren Verbindung
Oesterreichs und Ungarns als erloschen, die voll-
ständige Unabhängigkeit Ungarns als wiederher-
gestellt erklärte.
Nachdem sich die Erregung über den Restaurations-
versuch gelegt hatte, wurden die Verhandlungen
zwischen Oesterreich und Ungarn in Budapest fort-
gesetzt, ohne daß sich auch hier eine Möglichkeit der
Einigung gegeben hätte. Am 17. Juli trat der Vertrag
von Trianon in Kraft. Eine interalliierte Generals-
kommission zog in Oedenburg ein, welche die Ueber-
nahme des Burgenlandes von Ungarn und die Ueber-
gahe an Oesterreich durchzuführen hatte. Die letzten
Augusttage waren für diese Vorgänge in Aussicht
genommen. Je näher der Tag der Vebergabe kam
desto erregter zeigtg. sich Regierung und Oeffentlich-
keit Ungarns Oesterreich gegenüber. Noch in letzter
Stunde trat Ungarn neuerdings mit Vorschlägen an
die österreichische Regierung heran, doch auch. diese
waren völlig unannehmbar. Auf Grund der Beschlüsse
des Ausschusses für Aeußeres erklärte der damalige
Bundeskanzler Schober, daß die österreichische Re-
gierung bereit sei, über Förderung und Festigung
dauerhafter Beziehungen zwischen Oesterreich und
Ungarn Verhandlungen zu führen und im Rahmen
clieser Verhandlungen auch eine einvernehmliche
Lösung der Grenzfrage zu suchen. Solche Verhand-
lungen dürften jedoch erst nach ungestörteı
Üebergabe des Burgenlandes einsetzen und
Sollten alle das künftige Verhältnis der beiden Staaten
berührende } ragen bereinigen.
Am 23. August übernahm die Generalskommission
die Verwaltung des Burgenlandes und damit die Ver-
antwortung für die Durchführung der Uebergabsmaß-
nahmen. Als Zeitpunkt der Uebergabe wurde der
20. August, 4 Uhr nachmittags, festgesetzt. Die Be-
;jetzung des Burgenlandes hatte über ausdrücklichen
Auftrag der Generalskommission zunächst aus-
Schließlich durch österreichische Gendarmerie-
kräfte unter Führung von Entente-Offizieren zu
erfolgen. Am 28. August begann der Vormarsch der
Bundesgendarmerie/ die wurde alsbald an allen Vor-
Mmarschlinien von üngarischen Freischärlern
unter heftiges Feuer genommen. Schon seit Monaten
waren Gerüchte verbreitet gewesen, daß sich bewaff-
nete Banden, welche, immer zahlreicher, aus Inner-
ungarn in das Burgenland geströmt waren, der Ueber-
gabe des Landes widersetzen würden. Die Banden-
bewegung war von ungarischen Offizieren geführt
und wurde vom ungarischen Regierungskommissär
unterstützt. Die burgenländische Bevölkerung hatte
damit nichts zu tun. Die Ausrüstung der Banden mit
Bajonetten, Maschinengewehren und Handgranaten
war reichlich; selbst Artillerieformationen standen den
3anden zur Verfügung. a des bewaffneten
Widerstandes forderte die Bundesregierung ebenso
wie die burgenländische Bevölkerung dringendst die
Verwendung des österreichischen Bundesheeres zur
Landnahme. Die Generalskommission jedoch erklärte,
laß es die Aufgabe Oesterreichs nicht sein könne, das
3Zurgenland mit Waffengewalt zu besetzen, sondern
Oesterreich habe das Land in Frieden‘ von der Ge-
1eralskommission zu übernehmen, sobald Ungarn
;einer Pflicht nachgekommen sein werde. Die Tätig-
keit der Banden erstreckte sich bald nicht mehr bloß
auf das Burgenland. Am 5. September brachen un-
zarische Streitkräfte in sehr beträchtlicher Stärke und
‚eichlich bewaffnet über die niederösterreichi-
sche Grenze gegen Kirchschlag vor; sie eröff-
neten das Feuer gegen das Bundesheer, welche:
die Grenze besetzt hielt. Das 2. Bataillon des 5. In-
anterie-Regiments leistete dem stark: überlegenen
Gegner erfolgreichen, Widerstand. 7 Tote,
14 Verwundete und 3 Vermißte, welch letztere, wie
;ich später herausstellte, von der gegnerischen Seite
zefangengenommen und getötet worden sind, waren
zu beklagen. Diese Vorgänge veranlaßten die Bundes-
"egierung, an den Völkerbund zu appellieren. Da
iedoch inzwischen die Botschafterkonferenz in zwei
Noten die ungarische Regierung mit der Verant-
wortung für die Vorgänge im Burgenland belastet
und sie unter Androhung von Strafmaßnahmen zu
ıngesäumten Räumung Westungarns aufgefordert
hatte, sah sich der Völkerbund von der Verpflichtung
zu weiteren Maßnahmen enthoben.
Der ununterbrochene Kleinkrieg, welchen die
Banden gegen die österreichischen Gendarmerieposten
“ührten, hatte bereits zu erheblichen Opfern unter
dieser braven Truppe geführt; da aber der Regierung
ein. energisches militärisches Einschreiten verwehrt war,
zog sie am 8. September, im Finvernehmen mit der
Generalskommission, die Gendarmen hinter die
alte österreichisch-ungarische Grenze %u-
rü ck./ Da die anarchischen Zustände im Zentrum
Kuropas auf die Dauer nicht anhalten konnten, die
Generalskommission aber offenbar nicht imstande
war, ihnen ein Ende zu setzen, begannen sich die
Nachbarstaaten, vornehmlich die Tschechoslovakei
und Italien, für die rasche Bereinigung der Lage zu
;nteressieren. Von beiden Seiten wurden Vermittlungs-
anbote gestellt, von welchen schließlich das italieni-
sche als das früher eingelangte angenommen wurde.
Unabhängig von der durch diese Verhandlungen ge-
botenen Möglichkeit, daß ein direktes Einvernehmen
zwischen den beiden Streitteilen zustandekommen
könnte, forderte die Botschafterkonferenz im
September in ultimativer Weise die Uebergabe
les Burgenlandes an die Generalskommission. Diesem
Verlangen fügte sich -die ungarische Regierung: sie
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