daß für Versicherungen, die auf ausländische
Währung lauten, die Prämienreserven nur durch
Sichere Wertpapiere und Polizzendarlehen der-
jelben Währung bedeckt werden dürfen und daß auf
Vereinbarung der Leistung in bestimmten Zählungs-
mitteln (Gold) bei der Anlage entsprechend Bedacht zu
nehmen ist. (Darnach sollen auch die früher häufig
vorgekommenen Fälle vermieden werden, in welchen
beispielsweise für eine Francsversicherung eine Rüc-
leckung in Kronen zur Parität oder ähnliches vorge-
ü0mmen wurde, woraus sich auch im Verhältnis zu den
alten Rückversicherern noch große, hier nicht ‚weiter zu
erörternde Schwierigkeiten ergeben.) Sicherlich wird
aber, nachdem die Lebensversicherung festen Boden
unter den Füßen gewonnen hat, die Frage der Anlage
lie wichtigste bleiben; sie wird in erster Linie die An-
staltsleitungen, dann aber auch die Ueberwachungstätig-
keit der Aufsichtsbehörde künftighin vor die schwersten
Aufgaben stellen. Die Prämienreservebildung und die
Deckungsverhältnisse brauchten früher nur im ganzen
in F,videnz gehalten zu werden, während die Entwicklung
jetzt nach zahlreichen Währungen untergeteilt verfolgt
werden muß. Daraus ergeben sich insbesondere für die
Veberwachung Weiterungen, an welche früher nie ge-
dacht zu werden brauchte. Diese Aufgaben können nur
erfüllt werden, wenn mit dem automatisch einsetzenden
Wachsen dieser Aufgaben eine entsprechende Aus-
zestaltung des Ueberwachungsapparates Hand in Hand
zeht.
Im Zusammenhange mit den Anlagemöglichkeiten gab
= gerade in den abgelaufenen zehn Jahren — die Frage
des zu wählenden Rechnungszinsfußes Anlaß zu Erör-
terungen in Fachkreisen. Je niedriger der gewählte Rech-
Aungszinsfuß, desto höher die Prämie und umgekehrt.
Nun kann aber als „versicherungsplanmäßig” nur ein
Während der ganzen Versicherungslaufzeit erzielbarer
Zinsfuß angesehen werden (nicht aber ein Inflations-
zinsfuß). Gewiß übersteigt derzeit auch der normaler-
Weise zu erzielende Anlagezinsfuß den üblichen 4%igen
"echnungsmäßigen, der Uebergang zu einem erhöhten
Rechnungszinsfuß erschien daher naheliegend. Welche
Wirkungen aber ein zu hoher rechnungsmäßiger Zins-
:uß auf den Betrieb, insbesondere einer im Aufbau be-
indlichen Anstalt ausüben kann, wird am besten an
einem typischen Beispiele klar. Angenommen, eine An-
talt habe fünf Jahre Aufbauarbeit hinter sich — seit
dem Finsetzen des endgültigen Wiederaufbaues sind
°twa fünf Jahre verstrichen —, der Versicherungsbestand
betrage 100 Millionen Schilling, die gekürzte Prämien-
"eserve 7 Millionen; angenommen, die bisher erzielte
Veberverzinsung über den rechnungsmäßigen Zinsfuß
"on 4% sei 2%, so ergibt dies eine steigende Mehrein-
lahme an Zinsen als erforderlich, die im fünften Jahre
40.000 (das ist 2% von 7 Millionen Prämienreserve)
reicht. Die Anstalt käme bisher gerade noch aus,
Wenn sie mit einem 6 %igen Zinsfuße arbeitete; wäre
lies aber der Fall und würde beispielsweise nach 17 Be-
tandesjahren das erzielbare Zinserträgnis auf 5%
inken, so ergiht sich eine Mindereinnahme von 1% der
{ann vorhandenen Prämienreserve. Da aber die Anstalt
»i einem normalen Wachstum einen Versicherungs-
yjestand von etwa 300 Millionen Schilling und einen
'rämienreservebestand von vielleicht 70-80 Millionen
ufweisen würde, so ergibt sich aus der nun I%igen
Interverzinsung schon nach 17 Jahren ein Jahresdefizit
’on 700.000-—800.000 S, ja selbst beim Sinken um !/°%
les rechnungsmäßigen Zinsfußes ergäben sich untrag-
are Verluste. Aus diesen angedeuteten Gründen muß
lie Aufsichtsbehörde, ‚die sämtliche Tarifprämien der
‚ebensversicherung zu genehmigen hat, gerade bei der
Nahl des Rechnungszinsfußes während einer solchen
\ufbauzeit sehr vorsichtig sein.
Das Interesse an einer möglichst billigen Tarifprämie
uf Grund eines hohen Rechnungszinsfußes besteht nicht
ıur auf Seite der Versicherungsnehmer, sondern auch
ıuf jener der Versicherungsanstalten; bei letzteren aus
Nerbegründen. Bis auf weiteres konnte wenigstens die
Aöglichkeit eröffnet werden, bei Erstellung der Tarif-
»rämien (Bruttoprämien) von der Annahme auszu-
‚ehen, daß die Verzinsung der Anlagen während eines
;‚ewissen Zeitraumes (höchstens 25 Jahre) 1% über dem
‚egenwärtigen Rechnungszinsfuß liegen werde, woraus
ich eine gewisse Verbilligung der Tarifprämie ergibt.
Diese Möglichkeit wird von den Versicherungsgesell-
ıchaften bei den neu zur Vorlage gelangenden Tarifen
ıus Konkurrenzgründen bis zum äußersten ausgenützt.
Weiter zu gehen hält die Aufsichtsbehörde aus begreif-
ichen Gründen derzeit offenbar nicht für angezeigt.
jollte aber der erzielbare Zinsfuß dauernd namhaft über
lem rechnungsmäßigen liegen, so wird zweifellos eine
Zorrektur stattfinden. Als solche kommt vor allem die
\usschüttung von Betriebsüberschüssen an die Ver-
icherten in Betracht; allerdings ist eine solche Verwen-
lung (von besonderen Verhältnissen abgesehen) derzeit
ı1och nicht akut. Denn es werden einerseits die abso-
uten Beträge der erzielbaren Zinsüberschüsse noch so
ange niedrig bleiben, als die Prämienreserven sich noch
ıicht bedeutend erhöht haben werden, andererseits muß
lieses gegenwärtig beschränkte Ergebnis der Ueberver-
insung noch für andere Betriebszwecke herangezogen
verden. Es ist aber nicht zu bezweifeln, daß abgesehen
‚on etwaigen aufsichtsbehördlichen Maßnahmen, schon
us Gründen der Konkurrenz ein dauernd hoher nor-
naler Anlagezinsfuß zu einer Verbilligung der Prämien
ühren würde; vor allem würde dann ‚die Frage der
Zewinnbeteiligung der Versicherten, auch bei Aktien-
sesellschaften, eine besondere Bedeutung erlangen.
Jebrigens wird, wenn die Entwicklung einmal so weit
‚ein sollte, die Wechselseitigkeit auf dem Gebiete des
‚ebensversicherungsbetriebes zeigen können, was sie zu
eisten imstande ist. Hoffentlich wird dieser Typus, der
n der Nachkriegszeit aus früher geschilderten Gründen
‚urücstehen mußte, dann eine besonders günstige Be-
-Atigungsmöglichkeit finden.
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