liesem Gesetz wurde nunmehr auch die „Bundeshöhlenkom:
nission” und das, Spelaeologische Institut” sanktioniert.
So kann denn Oesterreich auch auf dem Gebiete der
gesetzlichen Regelung der Materie mit Recht auf seine
führende Stellung in höhlenkundlicher und höhlenwirt-
schaftlicher Beziehung hinweisen. Freilich ist noch nicht
alles getan. Vieles harrt seiner Vollendung, da die wirk-
ich großzügige Erschließung der österreichischen Alpen-
höhlen, auch für den internationalen Verkehr, nur durch
irrichtung von Drahtseilbahnen geschehen kann.
Auch auf dem Gebiete wurden, namentlich unter der
Ägide der Generaldirektion der Bundesforste, die die
Verwaltung der Höhlen übernommen hat, weitausholende
Vorarbeiten bereits geleistet, Projekte verfaßt und Ren-
tabilitätsberechnungen angestellt, die, wenn nicht alles
rügt, in nicht allzuferner Zeit dazu führen dürften, daß
auch an die praktische Verwirklichung dieser Projekte
geschritten werden wird.
Die Studien über Verkarstung und Höhlenbildung
ıaben auch dazu geführt, daß die Höhlenkunde sich
ur Karstkunde erweiterte, die Höhlenwirtschaft in eine
Tarstwirtschaft überzugehen begann. Die Fragen,
ie der fortschreitenden Verkarstung in unseren Kalk-
Jpen Einhalt getan, wie verkarstetes Ödland, das vor
zenigen Dezennien noch Grünland war, wieder in
‚roduktives Land umgewandelt werden kann, die Frage
ler rechtlichen und praktischen Erfassung geschlossener
ınterirdischer Karstwasseradern und so viele andere,
‚irtschaftlich höchst wichtige Fragen dieses Gebietes
ıarren heute noch einer fachtechnischen Lösung und
ner gesetzlichen Regelung. Vielleicht wird es doch
inmal nach Erledigung aller fachmännischer Vorarbeiten
nöglich sein, auch ein „Karstwirtschaftsgesetz” zu
ichaffen, das von der Landwirtschaft in unseren Karst-
zebieten sicher freudigst begrüßt. werden wird. Das sind
lie neuen Aufgaben, die sich nach so vielen Erfolgen
ler letzten Jahre Oesterreichs Höhlenwirtschaft für die
ıächste Zukunft gesteckt hat.
DIE ÖSTERREICHISCHE FORSTWIRTSCHAFT
Von Ministerialrat Ing. Anton Locker.
Allgemeines.
Vom Flächengebiete der im ehemaligen Reichsrate
vertretenen Königreiche und Länder sind auf das
heutige Oesterreich (ohne Burgenland) übergegangen
2%6’6%; von den unproduktiven Flächen 47'°9°%, vom
Waldlande 311%. In der alten Monarchie waren 34°2%
der produktiven oder 326%, der gesamten Landesfläche
Wald. Die unproduktive Fläche betrug 5°8%; auf je
100 Einwohner kamen 35 Hektar Wald. Im heutigen
Oesterreich (mit dem Burgenlande) sind 417% der
Produktiven oder 37'4°, der Gesamt-Landesfläche Wald.
Die unproduktive Fläche beträgt 10°5%. Auf je 100
Einwohner kommen rund 48 Hektar Wald, Aus dieser
Zusammenstellung allein geht schon hervor, daß die
Bedeutung der Forstwirtschaft in Oesterreich gegenüber
der alten Monarchie wesentlich zugenommen hat, Die
Gesamtwaldfläche Oesterreichs umfaßt (nach dem Stande
vom Jahre 1926) 3,137.185 Hektar. Das Bewaldungs-
Prozent, das ist der Anteil des Waldes an der jeweiligen
Landesfläche, beträgt in den einzelnen Ländern: Steier-
mark 480%, Kärnten 443%, Niederösterreich 34'8%,
Überösterreich 34'2%, - Tirol 337%, Salzburg 328%,
Yorarlberg 259%, Burgenland 25°6% und Wien 13'2%.
. Was die Besitzverhältnisse am Waldlande anlangt,
ist kurz folgendes zu bemerken: Von der Gesamtwald-
Äläche entfallen 13% auf die von der Generaldirektion
der Oesterreichischen Bundesforste bewirtschafteten
Flächen (davon sind 11'4% Bundesforste und TÖ6°%
Fondsforste) 12°6%, sind Gemeinde-, Genossenschafts-
and Gemeinschaftswälder, 41% Kirchen- und Pfründen-
Wälder, 2‘8%/, Landes- oder sonstige öffentliche Fonds-
forste. Der Rest von 67'5% sind Privatwälder. In
Einfachen Ziffern kann angenommen werden, daß ein
Drittel der Waldfläche Oesterreichs in öffentlichem und
Zwei Drittel in privatem Besitze sind. Unterscheidet
Man zwischen Groß- und Kleinwaldbesitz mit dem
Maßstabe von 500 Hektar als Einheitsfläche, so ergibt
ich, daß von der Gesamtwaldfläche :45'6%, auf Wald-
yesitze von 500 Hektar und darüber, und 54'4°% auf
Naldbesitz unter 500 Hektar kommen. Es folgt daraus,
{aß der kleinbäuerliche und mittlere Waldbesitz vor-
ıerrschend sind. Die Wälder sind vielfach mit Dienst-
yarkeiten belastet, und zwar mit Holz-, Streu- und
Neiderechten. Im gesamten sind rund 18% der Ge-
amtwaldfläche von diesen Lasten betroffen. Am
venigsten die Wälder von Niederösterreich und
/orarlberg mit rund 2%, am stärksten die Wälder
‚on Salzburg mit 62%, der Landeswaldfläche.
Im allgemeinen sind in Oesterreich die Bodenver-
‚ältnisse für das Gedeihen von Wäldern durchaus
sut. Der weitaus überwiegende Teil der Wälder liegt
n Höhen- oder Steillagen, die eine intensive land-
zirtschaftliche Benützung nicht mehr zulassen. Die
<«limatischen, besonders die Wärme- und Feuchtigkeits-
‚erhältnisse und der Niederschlagsreichtum des Ge-
»rges begünstigen die Holzzucht. Es werden jedoch
nit zunehmender Höhenlage die‘ klimatischen Ver-
‚ältnisse immer ungünstiger, bis in der Alpenregion
lie vollständige Waldlosigkeit eintritt. Der Großteil
ler Wälder liegt in einer Seehöhe von über 1000
Meter. Von den Holzarten, die bestandbildend in den
isterreichischen Wäldern auftreten, überwiegen weit-
us die Nadelhölzer. Ihr Anteil an der Waldfläche
‚eträgt 83°5%, während auf die Laubhölzer 16°5% ent-
allen. Der Anteil der einzelnen Holzarten an der
Naldfläche -beträgt . von Nadelhölzern: Fichte 56°8%,,
Neißkiefer 0'8%, Tanne 74%, Lärche 7'1%, Krumm-
‚olzkiefer 11%, Schwarzkiefer 1%, Zirbe 0°3%; von den
aubhölzern: Rotbuche 9’9%, Eiche 22%, Weißbuche
2%, Pappeln und Weiden 11%, Erlen 1I'1°%, Eschen
5%, Ahorn 0°3%, verschiedene andere Holzarten wie
Imen, Akazien, Birken, Linden und dergleichen 0°2%,