fullscreen : The Federal reserve act (approved December 23, 1913) as amended to March 4, 1931

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also  der  Konservenfabrikant  bei  einer  Verschlechterung  seiner  Verhältnisse ­
  die  Produktion  einstellen.
io.  Vorgehen  gegen  Warenhäuser.
Von  verschiedenen  Konservenfabrikanten  wurde  in  letzter  Zeit
ein  Vorgehen  der  Fabrikanten  gegen  die  Warenhäuser  beantragt.
Die  Warenhäuser  sind  indessen  sehr  gute  Abnehmer  für  die  Fabriken.
Meist  sind  sie  pekuniär  derart  gestellt,  daß  sie  zum  Unterschied  von
den  übrigen  Konservenabnehmern  nur  gegen  Kasse  kaufen  und  stets
große  Mengen  verbrauchen.  Wenn  dieselben  heute  in  der  Lage  sind,
die  Konserven  30—40  °/ 0  unter  Einkaufswert  zu  kaufen,  so  ist  dies
nicht  den  Warenhäusern  zur  Last  zu  legen,  sondern  lediglich  den
bisherigen  Verhältnissen  in  der  Konservenbranche  selbst.
Ein  Vorgehen  gegen  Warenhäuser  würde  daher  unrichtig  und
zwecklos  sein.  Ein  solches  würde  die  Warenhäuser  leicht  dazu  veranlassen ­
  können,  bei  irgend  welchen  Beschwerden  selbst  Konservenfabriken ­
  zu  erwerben.
Von  den  genannten  Zielen,  welche  die  deutsche  Konservenindustrie ­
  verfolgt,  sind  dank  der  Initiative  und  Rührigkeit  des  Vereins ­
  Deutscher  Konservenfabrikanten  in  den  letzten  Jahren  manche
erreicht  worden,  so  daß  sich  die  Verhältnisse  etwas,  wenn  auch  wenig
gebessert  haben.  Man  muß  hierbei  die  Schwierigkeit  berücksichtigen,
die  es  bietet,  unter  den  ungefähr  200  deutschen  Gemüsekonservenfabrikanten ­
  eine  Einheitlichkeit  herzustellen,  da  dieselben  sich  aus  den
verschiedensten  Elementen  zusammensetzen.  Hierzu  kommt  noch,
daß  wenig  mehr  als  die  Hälfte  dem  oioengenannten  Verein  angehören.
Die  übrigen,  meist  ganz  kleine  Unternehmer,  kümmern  sich  wenig
um  die  Allgemeinheit.
Es  hat  den  Anschein,  als  sei  eine  Einschränkung  der  Produktion
vielleicht  doch  durch  die  vielen  Ermahnungen  allmählich  eingetreten.
Hierbei  muß  anerkannt  werden,  daß  die  alten  Braunschweiger  Fabriken,
zum  Teil  sogar  mit  nicht  geringen  Verlusten,  in  allen  Reformbestrebungen ­
  mit  gutem  Beispiel  vorangingen.
Bezüglich  der  Mindestpreise  suchte  der  genannte  Verband  im
Jahre  1904  zuerst  eine  Einigung  über  die  Verkaufspreise  von  Bohnen
in  verschiedenen  Packungen  zu  erzielen.  Da  gerade  mit  Bohnen  in
den  früheren  Jahren  eine  unverantwortliche  Schleuderei  getrieben
worden  war,  wollte  man  wenigstens  bei  diesem  Artikel  die  Mindestpreise ­
  festsetzen.  Ungefähr  60  Konservenfabriken  verpflichteten  sich
am  10.  Dezember  1904,  gegenseitig  für  das  Jahr  1905  bestimmte
Mindestverkaufspreise  für  Büchsenbohnen  einzuhalten,  unter  dem  Vorbehalt, ­
  daß  80  %  der  gesamten  Produktion,  darunter  auch  80  °/ 0  der
            
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