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also der Konservenfabrikant bei einer Verschlechterung seiner Verhältnisse
die Produktion einstellen.
io. Vorgehen gegen Warenhäuser.
Von verschiedenen Konservenfabrikanten wurde in letzter Zeit
ein Vorgehen der Fabrikanten gegen die Warenhäuser beantragt.
Die Warenhäuser sind indessen sehr gute Abnehmer für die Fabriken.
Meist sind sie pekuniär derart gestellt, daß sie zum Unterschied von
den übrigen Konservenabnehmern nur gegen Kasse kaufen und stets
große Mengen verbrauchen. Wenn dieselben heute in der Lage sind,
die Konserven 30—40 °/ 0 unter Einkaufswert zu kaufen, so ist dies
nicht den Warenhäusern zur Last zu legen, sondern lediglich den
bisherigen Verhältnissen in der Konservenbranche selbst.
Ein Vorgehen gegen Warenhäuser würde daher unrichtig und
zwecklos sein. Ein solches würde die Warenhäuser leicht dazu veranlassen
können, bei irgend welchen Beschwerden selbst Konservenfabriken
zu erwerben.
Von den genannten Zielen, welche die deutsche Konservenindustrie
verfolgt, sind dank der Initiative und Rührigkeit des Vereins
Deutscher Konservenfabrikanten in den letzten Jahren manche
erreicht worden, so daß sich die Verhältnisse etwas, wenn auch wenig
gebessert haben. Man muß hierbei die Schwierigkeit berücksichtigen,
die es bietet, unter den ungefähr 200 deutschen Gemüsekonservenfabrikanten
eine Einheitlichkeit herzustellen, da dieselben sich aus den
verschiedensten Elementen zusammensetzen. Hierzu kommt noch,
daß wenig mehr als die Hälfte dem oioengenannten Verein angehören.
Die übrigen, meist ganz kleine Unternehmer, kümmern sich wenig
um die Allgemeinheit.
Es hat den Anschein, als sei eine Einschränkung der Produktion
vielleicht doch durch die vielen Ermahnungen allmählich eingetreten.
Hierbei muß anerkannt werden, daß die alten Braunschweiger Fabriken,
zum Teil sogar mit nicht geringen Verlusten, in allen Reformbestrebungen
mit gutem Beispiel vorangingen.
Bezüglich der Mindestpreise suchte der genannte Verband im
Jahre 1904 zuerst eine Einigung über die Verkaufspreise von Bohnen
in verschiedenen Packungen zu erzielen. Da gerade mit Bohnen in
den früheren Jahren eine unverantwortliche Schleuderei getrieben
worden war, wollte man wenigstens bei diesem Artikel die Mindestpreise
festsetzen. Ungefähr 60 Konservenfabriken verpflichteten sich
am 10. Dezember 1904, gegenseitig für das Jahr 1905 bestimmte
Mindestverkaufspreise für Büchsenbohnen einzuhalten, unter dem Vorbehalt,
daß 80 % der gesamten Produktion, darunter auch 80 °/ 0 der