Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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bezüglichen  Produktion  in  der  Stadt  Braunschweig,  dieser  Verpflichtung ­
  beitreten  würde.  Die  Produktion  ist  ermittelt  worden  durch
Feststellung  seitens  des  Bureaus  der  Braunschweiger  Handelskammer
auf  Grundlage  der  Produktionserträge  der  Jahre  1901,  1902  und  1903.
Leider  wurde  aber  unter  den  abschließenden  Fabrikanten  die  Höhe  von
8o°/ 0  der  Gesamtproduktion  nicht  erreicht,  so  daß  die  Festsetzung  der
Mindestpreise  nicht  perfekt  geworden  ist.  Wenn  auch  eine  vertragliche ­
  Festsetzung  von  Mindestpreisen  gescheitert  ist,  so  sind  doch  diese
Mindestpreise  wenigstens  als  Norm  festgesetzt  worden  und  die  meisten
Fabriken  werden  sie,  wenn  auch  nicht  gezwungen,  einhalten.  Es
darf  aber  erhofft  werden,  daß  in  späteren  Jahren  die  Höhe  von  80  °/ 0
der  Gesamtproduktion  unter  den  Vertragschließenden  erreicht  und  so
Mindestpreise  geschaffen  werden.
Auf  Ausfuhr  und  Ausfuhrverhältnisse  deutscher  Gemüsekonserven
werden  wir  im  nächsten  Abschnitt  ausführlich  ein  gehen.
Gemeinsame  Verkaufsbedingungen  und  gleichmäßige  Bezeichnung
gleicher  Qualitäten  hat  der  oft  genannte  Verband  in  einer  Generalversammlung ­
  im  Jahre  1905  aufgestellt,  und  wenn  auch  niemand  gezwungen ­
  ist,  diese  Bestimmungen  genau  innezuhalten,  so  dürften  sie
doch  in  Zukunft  als  Handelsnorm  anerkannt  werden  und  manche
Mißverständnisse  beseitigen.
Auf  Ersuchen  des  Zentralverbandes  Deutscher  Kaufleute  und
Gewerbetreibender  hat  der  Verein  Deutscher  Konservenfabrikanten
an  den  Bundesrat  eine  Eingabe  gerichtet,  worin  um  eine  Verordnung
gebeten  wurde  des  Inhalts,  daß  jedes  luftdicht  verschlossene  Gefäß,
Welches  Nahrungsmittel  enthält,  nur  mit  der  vollständigen  Firma  des
Erzeugers  versehen  in  den  Handel  gebracht  werden  darf.  Durch
diese  Maßnahme  übernimmt  der  Konservenfabrikant  dem  Konsument
gegenüber  die  volle  Garantie  für  den  Inhalt  und  reelle  Füllung  der
Lose.  Hierdurch  macht  sich  zudem  eine  Bestimmung  über  den
gleichmäßig  zugewogenen  Inhalt  der  Dosen  überflüssig.
Auch  in  der  Dörrgemüsefabrikation  war  in  den  letzten  Jahren
eine  Überproduktion  ein  getreten.  Um  hier  Hilfe  zu  schaffen,  war
im  Dezember  1903  der  Verband  Deutscher  Dörrgemüsefabrikanten
ins  Leben  getreten,  dem  sich  außer  zwei  bis  drei  unbedeutenden
Unternehmungen  alle  deutschen  Dörrgemüsefabrikanten  angeschlossen
haben.  Dieser  Verband  bezweckt  der  Erzeugung  und  dem  Vertrieb  von
Dörrgemüsen  privat-  und  volkswirtschaftlich  gesunde  Grundlagen  zu
sichern.
Bereits  Ende  Januar  1904  setzte  man  für  sämtliche  Dörrgemüse
bestimmte  Mindestpreise  auf  ein  Vertragsjahr  fest,  zu  denen  sich  alle
            
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