Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

reiseerleichterungen zu gewähren und 
auch den Angehörigen von Touristen- 
und Wintersportvereinen sowie den Mit- 
gliedern der international anerkannten 
Automobilklubs durch das System der 
Sichtvermerkmarke, deren Ausgabe den 
betreffenden Vereinen anvertraut war, 
entgegenzukommen, so entschloß sie 
sich bald darauf zum ersten Überein- 
kommen betreffend die Abschaffung des 
Sichtvermerkzwanges auf der Grundlage 
der Gegenseitigkeit mit dem Deut- 
schen Reich, welches Übereinkommen 
am I5. Oktober 1925 in Kraft trat, ein 
Schritt, der hüben und drüben mit leb- 
hafter Genugtuung begrüßt wurde und 
beispielgebend für eine ganze Reihe 
gleichartiger Abkommen wirkte, die im 
Laufe der folgenden Jahre mit anderen 
Staaten zum Abschluß gelangten. Auf 
diese Art steht heute Österreich in der 
ersten Reihe jener Staaten Europas, die 
auf dem Gebiete der Paß- und Ein- 
reisevorschriften besonders liberal vorgehen. Bis nun 
st nämlich ‚der Sichtvermerkzwang im gegenscitigen 
teisendenverkehr mit nachstehenden Staaten aufgehoben: 
Deutschland, Schweiz, Niederlande, Portugal, Groß- 
oritannien und Nordirland, Lettland, Dänemark, Finn- 
land, Schweden, Norwegen, Irischer Freistaat, Tschecho- 
ilovakei, Japan, Kanada und einer Reihe von sonstigen 
Jberseestaaten. Wenn auch in diesem Verzeichnis noch 
mmer für unseren Fremdenverkehr wichtige Staaten 
ehlen, so stellt es doch gegenüber dem Jahre 1924 einen 
Oortschritt dar, den man damals nicht erhofft hätte. 
latte doch noch zu Ostern jenes Jahres der deutsche 
teichspräsident eine Verordnung herausgegeben, wonach, 
ıllerdings mit einigen Ausnahmen, die jedoch für den 
“remdenverkehr nicht sonderlich ins Gewicht fielen, 
eder Deutsche, der ins Ausland reiste, eine Ausreise- 
‚ebühr von 500 Goldmark zu zahlen hatte. Mit dem 
/age aber, als die Grenzen gegenüber dem Deutschen 
teiche, das ja hekanntlich den Hauptanteil zu 
len Ergebnissen des österreichischen Fremden- 
‘erkehrs beiträgt, geöffnet wurden, war auch eine 
'‚erläßliche Grundlage für seine gedeihliche Entwicklung 
jeschaffen, die erfreulicherweise im heurigen Frühjahr 
lurch das gleichartige Abkommen mit der Tschecho- 
;lovakei eine weitere Verstärkung erfahren hat. Die 
jsterreichische Bundesregierung hat auch anderen 
zuropäischen Staaten ihre Bereitwilligkeit zur Ab- 
;chließung von Übereinkommen von der Art der bereits 
n Kraft stehenden kundgegeben und es steht zu hoffen, 
laß diese Schritte von Erfolg begleitet sein und damit 
lie Vorkriegsverhältnisse hinsichtlich Freizügigkeit und 
reiheit des Verkehres noch vollkommener erreicht 
verden. 
‚Abgesehen davon, sind die maßgebenden Behörden 
1ach wie vor bemüht, den Teilnehmern an den zahl- 
‚eichen Veranstaltungen, deren Schauplatz Österreich in 
mmer stärkerem Maße wird, die Finreise durch Ge- 
vährung besonderer Begünstigungen zu erleichtern, indem 
{er Grenzühertritt jeweils lediglich auf Grund eines 
Rathauskeller (Grinzingerkeller), Fassungsraum 400 Personen 
stiger Voraussetzungen für diese und überhaupt an der 
Hebung der Wettbewerbsfähigkeit im internationalen 
Reiseverkehr. Auf allen diesen Gebieten sind erfreuliche 
Fortschritte zu verzeichnen. 
„Die Schranken auf!” 
So begann das Geleitschreiben, das der unentwegte 
Vorkämpfer für die Verkehrsfreiheit, Bundesminister 
Dr. Schürff, im September 1924, also zehn Jahre nach 
Kriegsbeginn, dem Internationalen Hotelierverein zu 
seiner Hauptversammlung in Badgastein sandte. Er sprach 
hiemit neuerlich den brennendsten Wunsch aus, den 
nicht nur ’alle am Fremdenverkehr interessierten Kreise 
immer wieder mit besonderem Nachdruck vertraten, 
sondern den auch die ganze Öffentlichkeit zur Behebung 
zines auf die Dauer unerträglichen Zustandes geltend 
machte. Abbau des Paßvisumzwanges! Mit einer 
ernsten Fremdenverkehrspolitik, deren Notwendigkeit 
man bereits allgemein erkannt hatte, war das Festhalten 
an den verkehrsdrosselnden Kriegsmaßnahmen schlechter- 
dings unvereinbar. Das geschah aber im großen in allen 
Staaten Europas, sogar in der Schweiz, die den Paß- 
visumzwang erst nach Kriegsende im Jahre 1919 einführte 
und deren Konsulate anfangs den Sichtvermerk an Aus- 
länder erst nach Rückfrage bei der Fremdenpolizei in 
Bern gegen eine entsprechende Gebühr erteilten. Und 
gerade diese Gebühr, die allen Staaten eine willkommene 
neue Einnahme war, bildete ein Hauptargument in der 
Abwehr der immer drängender werdenden Forderung 
nach Abbau des Sichtvermerkzwanges; ein zweites war 
der. Hinweis auf die im Interesse der Sicherheit des 
Staates unerläßliche Notwendigkeit der politischen Kon- 
trolle. Man muß es der österreichischen Bundes- 
regierung hoch anrechnen, daß sie trotz des rings- 
herum gegebenen Beispiels allgemeiner Abschließung zu 
den ersten in Europa gehörte, die einen tatsächlichen 
Abbau des so drückend empfundenen Paßvisum- 
zwanges durchführte. Hatte sie sich schon früher bereit 
gefunden, aus Anlaß der Wiener Messe erhebliche Fin-
	        
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