gebieten zusammensetzen, die ehemals österreichi-
schen Gebiete unbestritten zu den am besten
verwalteten gehören. Als besonders bedeutsam für
die Beurteilung der Verwaltung des alten Oester-
reich, namentlich was die Stellung der Länder und
deren Verwaltungsaufgaben anbelangt, kann aber
die Tatsache angesehen werden, daß unter den
großen Plänen zur Neugestaltung des Deutschen
Reiches auch Vorschläge von sehr ernster Seite
vorliegen, die im wesentlichen auf eine getreue
Nachahmung des altösterreichischen Vorbildes hinaus-
‚aufen.
Die Verwaltung aus des alten Oesterreich besten
Zeiten war es allerdings nicht mehr, die beim Zu-
sammenbruch des Kaiserstaates auf die sich neu
vildende Republik überging. Zwar muß gerade der
Verwaltung und ihren Trägern, vor allem der
österreichischen Beamtenschaft, das große Verdienst
zugesprochen werden, durch ihre geordnete Weiter-
arbeit im Dienste des Volkes und durch ihre be-
sonnene, von der Erkenntnis der gegebenen Not-
wendigkeiten getragene Haltung in diesen kritischen
Tagen den Uebergang in die neuen Verhältnisse
ohne allzu starke Reibungen ermöglicht zu haben.
Wie in allen anderen. kriegführenden Staaten waren
aber auch in Oesterreich die Zeiten des Krieges an
der Verwaltung nicht spurlos vorübergegangen. Die
lange Dauer des Krieges und die Hochanspannung
aller Kräfte hatten zum Schlusse eine gewisse Er-
schlaffung und Lockerung des inneren Gefüges der
Verwaltung mit sich gebracht. Ueberdies war infolge
der besonderen Bedürfnisse der Verwaltung während
des Krieges eine teilweise Umstellung der Verwal-
tungstätigkeit eingetreten, die auch zu so manchen
arganisatorischen Neubildungen geführt hatte. Schließ-
lich waren für die in weitem Umfange zum Militär-
dienst herangezogenen Staatsangestellten auch zahl-
reiche Ersatzkräfte — nicht immer die besten — in die
Verwaltung neu eingestellt worden. Alle diese Ver-
nältnisse stellten schon von Anfang an eine schwere
Belastung des Verwaltungsapparates der jungen
Republik dar. Dazu kam aber noch eine Reihe von
Umständen, die mit dem Zusammenbruch selbst und
dessen Folgen zusammenhingen. Der gesamte, auf
das alte Oesterreich mit seiner mehr als viermal so
zahlreichen Bevölkerung und seinem fast viermal so
zroßen Gebiet abgestellte Zentralverwaltungsapparat
in Wien, der hinsichtlich der auswärtigen Ange-
legenheiten, der Armee und Marine sowie gewisser
ünanzieller Belange auch noch mit Ungarn gemein-
sam war, verblieb zur Gänze dem neuen Oesterreich.
Die Abwanderung der nichtdeutschen Staatsange-
stellten aus der Zentralverwaltung in ihre National-
staaten machte sich verhältnismäßig nur wenig fühl-
bar. Hingegen strömten aus diesen Staaten die
Staatsangestellten deutscher Nationalität, deren Pro-
zentsatz immer größer gewesen war, als dem Ver-
1ältnis des deutschen Elementes zu den übrigen
Nationalitäten im Staate entsprach, in großer Zahl,
eils tatsächlich vertrieben, teils aber auch aus freien
stücken in das deutsche Restgebiet des alten Oester-
'eich zurück. Das Bestreben, diesen Angestellten so-
wie überdies auch den durch die Auflösung deı
ılten Armee um ihre bisherige Lebensstellung ge-
kommenen Offizieren neue Verdienstmöglichkeiten
zu geben, fand eine gewisse Unterstützung durch die
ı1e6uen Aufgaben, die der Verwaltung infolge der
mmer größer werdenden Schwierigkeiten in der
‚ebens- und Bedarfsmittelversorgung sowie ‚auf den
verschiedensten Gebieten der sozialen Fürsorge er-
vuchsen.
Das Gesamtergebnis dieser Entwicklung war, daß
lie Verwaltung in einem Zustand organisatorischer
ınd personeller Hypertrophie geriet, die das ohne-
lies unter den schwierigsten Umständen sein Dasein
eginnende neue Vesterreich zu erdrücken drohte. So
cam es, daß die Erkenntnis der Notwendigkeit
lurchgreifender Reformen in der Verwaltung immer
ıllgemeiner wurde, wobei allerdings — im Gegen-
;atze zur Behandlung der Frage im alten Oester-
‚eich — nunmehr der Ersparungsgedanke der hbe-
aerrschende wurde. Immer wird es aber allen denen,
lie auf die Durchführung des großen Werkes der
isterreichischen Verwaltungsreform im ersten Jahr-
iehnt der Republik Einfluß nahmen, zum besonderen
Verdienst anzurechnen sein, daß die Maßnahmen, die
in erster Linie dem Zweck der Ersparung dienen
nußten, auch mit echt reformatorischem und fort-
schrittlichem Geist erfüllt wurden und daß, wie aus
lem folgenden hervorgeht, einzelne dieser Maßnahmen
sine weit über den unmittelbaren Anlaß hinausgehende
Bedeutung erlangt haben, ja in gewissem Sinne für
lie Verwaltung überhaupt bahnbrechend geworden
sind,
Um dem Problem der Verwaltungsreform praktisch
beikommen zu können, erwies sich als erster Schritt
auch diesmal wieder die Berufung einer besonderen
Kommission zum näheren Studium der hiebei in Be-
racht kommenden Fragen unvermeidlich. Gegenüber
den Vorarbeiten der früher bestandenen Kommission
zur Förderung der Verwaltungsreform hatten sich
aicht allein die Grundlagen des ganzen Problems
nsoferne etwas verschoben, als es nunmehr vor allem
zalt, rasch möglichst ausgiebige Ersparungen zu er-
zielen. Auch die vollkommen geänderten staatlichen
Verhältnisse, der Kleinstaat mit nicht mehr als
61, Millionen Einwohnern an Stelle des früheren
Großstaates, der Charakter des neuen Staatswesens
als einer auf demokratischer Grundlage beruhenden
Republik, namentlich aber der mit I0. November
[920 erfolgte Uebergang zum Bundesstaat brachten
zine wesentlich andere und keineswegs einfachere
Problemstellung mit sich. So kam es im Winter 192!
zur Einsetzung der „Ersparungskommission”