Full text: 10 Jahre Wiederaufbau

Der Anfang mußte mit der Wiedererweckung 
von Gehorsam und Ordnungssinn gemacht 
werden. Nicht nur der einzelne mußte neu erzogen 
werden, sondern auch die Kompagnien, Schwadronen 
und Batterien mußten wieder wohlgeordnete und fest- 
gefügte Finheiten in der Hand ihrer Kommandanten 
werden. Die mit der zweiten Berufung Karl Vaugoins 
zur Leitung des Heeresressorts im Mai 1922 eintretende 
Stabilisierung des Heereswesens wurde für die Aufbau- 
arbeit im Bundesheer ausschlaggebend. Vor allem 
mußte dem neuen Heer jener Geist vermittelt werden, 
der es befähigt, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Ir- 
zichung des Soldaten in vaterländischem Sinn, die 
“rziehung zum österreichischen Soldaten, der keiner 
Yartei sondern dem ganzen Volk dient, die Pflege der 
altösterreichischen Soldatenüberlieferung wurden nun 
im Bundesheer eifrigst beachtet und damit der Boden 
für die rein militärische Ausbildung bereitet. 
Große und grundlegende Arbeit war im einzelnen zu- 
nächst auf dem Gebiet der Dienst- und Ausbil- 
dungsvorschriften zu leisten. So vorzüglich die 
Dienstbücher der alten Armee waren, der Fortschritt der 
Zeit und die geänderten militärischen Verhältnisse 
Jesterreichs erforderten doch Umarbeitungen, Ergän- 
ungen und Neubearbeitungen, An Stelle des Dienstregle- 
nents I. Teil für die ehemalige k. u. k. Armee trat als 
‘lie wichtigste grundlegende Vorschrift für den Dienstbetrieb 
bei allen Truppen die „Allgemeine Dienstvorschrift für 
das Bundesheer”. Das Fxerzierreglement der Infanterie 
wurde durch Nachtragshefte ergänzt, die dem neuen 
Charakter der Infanterie als einer weitgehend speziali- 
sierten, stark zerteilt kämpfenden, das Maschinen- 
zewehr als Hauptwaffe führenden, sich verschiedener 
rlilfswaffen und zeitgemäßer Hilfsmittel der Kriegstechnik 
vedienenden Waffe Rechnung tragen. Die Feldjäger 
zu Rad und die Kavallerie erhielten eine ganz neue 
Ausbildungsvorschrift. Eine auf gründlichen wissenschaft- 
‚ichen Studien fußende Vorschrift für die Schießaus- 
bildung mit Handfeuerwaffen und Maschinengewehren 
steht auf voller Höhe. Die Artillerie hat mehrere 
neue Vorschriften erhalten, die alle Kriegserfahrungen 
des Schießens einheitlich zusammenfassen. Für die 
Pioniere, die Telegraphentruppe, die Kraft- 
‘’ahr- und Fahrtruppe stehen ebenfalls neue Ausbhil- 
Jungsvorschriften in Bearbeitung, die, soweit sie kriegs- 
:cchnischer Natur sind, umfangreicher Vorarbeiten und 
Versuche bedürfen. Die „Allgemeine Gefechtsvorschrift”, 
die „Felddienstvorschrift”, die „Schiedsrichtervorschrift”, 
die „Vorschriften für Körperausbildung” und „Alpin- 
dienst” ergänzen den Neuaufbau der Vorschriften. Bei 
ler Verfassung aller dieser Vorschriften mußten die 
durch den Staatsvertrag bedingten Eigenheiten in der 
‚Jeeresorganisation und Bewaffnung berücksichtigt werden. 
Jie Herstellung des Einklanges zwischen den Eigen- 
heiten des Bundesheeres und dem Kampfverfahren voll- 
zerüsteter Armeen bedeutete für alle Bearbeiter der 
neuen Vorschriften eine sehr schwer zu lösende Auf- 
gabe. 
Sowohl vom methodischen als auch vom wirtschaft- 
jichen Standpunkt ist es angezeigt, die in den Vorschriften 
nicdergelegten neuen Grundsätze den Truppen in ecin- 
heitlicher Art zu vermitteln. Deshalb werden Komman- 
lanten und Ausbildner der Truppen in besonderen 
Cursen mit dem Geist und den Einzelheiten der neuen 
Yorschriften vertraut gemacht und dadurch befähigt, die 
Truppen den Absichten der Heeresleitung entsprechend 
auszubilden. So hat der Kurs für Körp erausbildung 
n Wiener-Neustadt seit dem Jahr 1920 über 300 Offi- 
iere und über 200 Unteroffiziere in drei- bis elfmona: 
igen Kursen zu Lehrern in allen Zweigen der Körper- 
wsbildung geschult und damit eine einheitliche Anwen- 
lung der Grundsätze zeitgemäßer Körperausbildung ir 
zanzen Heer verbürgt. Der Schulung zu Reit- und 
“ahrlehrern wie auch der weiteren Durchbildung der 
verittenen Offiziere im Reiten dient der Kurs für Reit 
ınd Fahrausbildung in Schloßhof. Die Kurse in Wiener 
Neustadt und Schloßhof sind dauernd aufgestellt. Vor 
besonderen Ausbildungskursen, die seit dem Jahr 192% 
in wechselnder Art und Form zur Aufstellung gelangen 
sind zu erwähnen: Informationskurse für Stabs- 
>ffizicre und Unterahteilungskommandanten 
aller Waffen, Pionier- und Telegraphen-Fachkurse 
<urse für Scheinwerfer, Motorbootfahrer, Kraftfahrer 
zesteinsbohren, Bergführer, Meßwesen, Vermessungs- 
»ffiziere, Waffenmeister, Artilleriemeister, Mechaniker 
5chwimmeister, Wirtschaftsmeister, Sanitätsdienst und 
ındere mehr. Auch innerhalb der Brigaden und Truppen- 
sörper bestchen zahlreiche derartige Kurse in kleineren 
tahmen. 
Der Fortbildung der Offiziere und Heeres- 
Deamten gelten außerdem noch besondere Vor- 
kehrungen. Während in der alten Armee die Offizier 
and die Beamten nach Bedarf vermehrt werden konnten 
st deren Zahl im Bundesheer für alle Fälle streng be- 
zrenzt. Is müssen daher vom einzelnen oft mehrere 
Dienste versehen werden, die eine vielseitigere und ein- 
zehendere Aus- und Fortbildung notwendig machen. Die 
Yortbildung der Offiziere im Truppenkörper erfolg: 
lurch Zuweisung militärischer Fachliteratur an die neu- 
zegründeten Büchereien, durch Abhaltung von Vor- 
‚rägen, applikatorischen Besprechungen, Uebungsritten 
ınd Kriegsspielen und durch Beistellung von Behelfen 
für das Sprachstudium. Die Brigadekommandanten halten 
nit den Stabsoffizieren ebenfalls Kriegsspiele und 
Jebungsritte ab und leiten taktische Uebungsreisen 
sarnisonsreitkurse bilden die Offiziere im Reiten aus. 
Jer Heeresinspektor leitet alljährlich ein Führungs-, 
\rtillerie- und Etappenkriegsspiel, dem Generale, Trup- 
jenkommandanten, Offiziere des höheren militärischen 
Dienstes und leitende Heeresbeamte beigezogen werden. 
Jen Offizieren wird ferner Gelegenheit gegeben, durch 
Zuteilung zu fremden Waffen und Ablegung der Fach- 
»rüfungen für den höheren militärischen Dienst die 
nilitärische Bildung zu vervollkommnen. In ähnlicheı 
Art ist für die Höherbildung der Beamten der Heeres 
verwaltung gesorgt. 
Die Ausbildung findet ihre Vollendung in der Ab- 
haltung größerer Truppenübungen. Bis zum Jahr 
926 war es nicht möglich, derartige Vehbungen abzu- 
1alten, da zuerst die soldatischen Voraussetzungen; 
päter die Geldmittel hiezu fehlten. Die Uebungen be- 
schränkten sich daher auf ein- bis zweitägige Marsch- 
ınd Gefechtsübungen in der Umgebung der Garnisonen 
ınd durch Zusammenwirken der Truppen benachbarte"
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.