Der Anfang mußte mit der Wiedererweckung
von Gehorsam und Ordnungssinn gemacht
werden. Nicht nur der einzelne mußte neu erzogen
werden, sondern auch die Kompagnien, Schwadronen
und Batterien mußten wieder wohlgeordnete und fest-
gefügte Finheiten in der Hand ihrer Kommandanten
werden. Die mit der zweiten Berufung Karl Vaugoins
zur Leitung des Heeresressorts im Mai 1922 eintretende
Stabilisierung des Heereswesens wurde für die Aufbau-
arbeit im Bundesheer ausschlaggebend. Vor allem
mußte dem neuen Heer jener Geist vermittelt werden,
der es befähigt, seine Aufgaben zu erfüllen. Die Ir-
zichung des Soldaten in vaterländischem Sinn, die
“rziehung zum österreichischen Soldaten, der keiner
Yartei sondern dem ganzen Volk dient, die Pflege der
altösterreichischen Soldatenüberlieferung wurden nun
im Bundesheer eifrigst beachtet und damit der Boden
für die rein militärische Ausbildung bereitet.
Große und grundlegende Arbeit war im einzelnen zu-
nächst auf dem Gebiet der Dienst- und Ausbil-
dungsvorschriften zu leisten. So vorzüglich die
Dienstbücher der alten Armee waren, der Fortschritt der
Zeit und die geänderten militärischen Verhältnisse
Jesterreichs erforderten doch Umarbeitungen, Ergän-
ungen und Neubearbeitungen, An Stelle des Dienstregle-
nents I. Teil für die ehemalige k. u. k. Armee trat als
‘lie wichtigste grundlegende Vorschrift für den Dienstbetrieb
bei allen Truppen die „Allgemeine Dienstvorschrift für
das Bundesheer”. Das Fxerzierreglement der Infanterie
wurde durch Nachtragshefte ergänzt, die dem neuen
Charakter der Infanterie als einer weitgehend speziali-
sierten, stark zerteilt kämpfenden, das Maschinen-
zewehr als Hauptwaffe führenden, sich verschiedener
rlilfswaffen und zeitgemäßer Hilfsmittel der Kriegstechnik
vedienenden Waffe Rechnung tragen. Die Feldjäger
zu Rad und die Kavallerie erhielten eine ganz neue
Ausbildungsvorschrift. Eine auf gründlichen wissenschaft-
‚ichen Studien fußende Vorschrift für die Schießaus-
bildung mit Handfeuerwaffen und Maschinengewehren
steht auf voller Höhe. Die Artillerie hat mehrere
neue Vorschriften erhalten, die alle Kriegserfahrungen
des Schießens einheitlich zusammenfassen. Für die
Pioniere, die Telegraphentruppe, die Kraft-
‘’ahr- und Fahrtruppe stehen ebenfalls neue Ausbhil-
Jungsvorschriften in Bearbeitung, die, soweit sie kriegs-
:cchnischer Natur sind, umfangreicher Vorarbeiten und
Versuche bedürfen. Die „Allgemeine Gefechtsvorschrift”,
die „Felddienstvorschrift”, die „Schiedsrichtervorschrift”,
die „Vorschriften für Körperausbildung” und „Alpin-
dienst” ergänzen den Neuaufbau der Vorschriften. Bei
ler Verfassung aller dieser Vorschriften mußten die
durch den Staatsvertrag bedingten Eigenheiten in der
‚Jeeresorganisation und Bewaffnung berücksichtigt werden.
Jie Herstellung des Einklanges zwischen den Eigen-
heiten des Bundesheeres und dem Kampfverfahren voll-
zerüsteter Armeen bedeutete für alle Bearbeiter der
neuen Vorschriften eine sehr schwer zu lösende Auf-
gabe.
Sowohl vom methodischen als auch vom wirtschaft-
jichen Standpunkt ist es angezeigt, die in den Vorschriften
nicdergelegten neuen Grundsätze den Truppen in ecin-
heitlicher Art zu vermitteln. Deshalb werden Komman-
lanten und Ausbildner der Truppen in besonderen
Cursen mit dem Geist und den Einzelheiten der neuen
Yorschriften vertraut gemacht und dadurch befähigt, die
Truppen den Absichten der Heeresleitung entsprechend
auszubilden. So hat der Kurs für Körp erausbildung
n Wiener-Neustadt seit dem Jahr 1920 über 300 Offi-
iere und über 200 Unteroffiziere in drei- bis elfmona:
igen Kursen zu Lehrern in allen Zweigen der Körper-
wsbildung geschult und damit eine einheitliche Anwen-
lung der Grundsätze zeitgemäßer Körperausbildung ir
zanzen Heer verbürgt. Der Schulung zu Reit- und
“ahrlehrern wie auch der weiteren Durchbildung der
verittenen Offiziere im Reiten dient der Kurs für Reit
ınd Fahrausbildung in Schloßhof. Die Kurse in Wiener
Neustadt und Schloßhof sind dauernd aufgestellt. Vor
besonderen Ausbildungskursen, die seit dem Jahr 192%
in wechselnder Art und Form zur Aufstellung gelangen
sind zu erwähnen: Informationskurse für Stabs-
>ffizicre und Unterahteilungskommandanten
aller Waffen, Pionier- und Telegraphen-Fachkurse
<urse für Scheinwerfer, Motorbootfahrer, Kraftfahrer
zesteinsbohren, Bergführer, Meßwesen, Vermessungs-
»ffiziere, Waffenmeister, Artilleriemeister, Mechaniker
5chwimmeister, Wirtschaftsmeister, Sanitätsdienst und
ındere mehr. Auch innerhalb der Brigaden und Truppen-
sörper bestchen zahlreiche derartige Kurse in kleineren
tahmen.
Der Fortbildung der Offiziere und Heeres-
Deamten gelten außerdem noch besondere Vor-
kehrungen. Während in der alten Armee die Offizier
and die Beamten nach Bedarf vermehrt werden konnten
st deren Zahl im Bundesheer für alle Fälle streng be-
zrenzt. Is müssen daher vom einzelnen oft mehrere
Dienste versehen werden, die eine vielseitigere und ein-
zehendere Aus- und Fortbildung notwendig machen. Die
Yortbildung der Offiziere im Truppenkörper erfolg:
lurch Zuweisung militärischer Fachliteratur an die neu-
zegründeten Büchereien, durch Abhaltung von Vor-
‚rägen, applikatorischen Besprechungen, Uebungsritten
ınd Kriegsspielen und durch Beistellung von Behelfen
für das Sprachstudium. Die Brigadekommandanten halten
nit den Stabsoffizieren ebenfalls Kriegsspiele und
Jebungsritte ab und leiten taktische Uebungsreisen
sarnisonsreitkurse bilden die Offiziere im Reiten aus.
Jer Heeresinspektor leitet alljährlich ein Führungs-,
\rtillerie- und Etappenkriegsspiel, dem Generale, Trup-
jenkommandanten, Offiziere des höheren militärischen
Dienstes und leitende Heeresbeamte beigezogen werden.
Jen Offizieren wird ferner Gelegenheit gegeben, durch
Zuteilung zu fremden Waffen und Ablegung der Fach-
»rüfungen für den höheren militärischen Dienst die
nilitärische Bildung zu vervollkommnen. In ähnlicheı
Art ist für die Höherbildung der Beamten der Heeres
verwaltung gesorgt.
Die Ausbildung findet ihre Vollendung in der Ab-
haltung größerer Truppenübungen. Bis zum Jahr
926 war es nicht möglich, derartige Vehbungen abzu-
1alten, da zuerst die soldatischen Voraussetzungen;
päter die Geldmittel hiezu fehlten. Die Uebungen be-
schränkten sich daher auf ein- bis zweitägige Marsch-
ınd Gefechtsübungen in der Umgebung der Garnisonen
ınd durch Zusammenwirken der Truppen benachbarte"