Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

150 ERSTER TEIL 
Ebenso verfuhren die Kantone Schaffhausen und Zürich; sie 
haben in den die Übertragung betreffenden Gesetzen vom 10. Mai 
und 6. Juni 1926 bindende Richtlinien für die Gemeinden auf- 
gestellt, welche von der ihnen, erteilten Befugnis zur Einführung 
der Pflichtversicherung Gebrauch machen wollen. 
3. Endlich besteht eine Krankenpflichtversicherung für Schüler 
in den. Kantonen Genf, Freiburg und Waadt auf kantonaler, in 
den Kantonen Solothurn und Wallis auf kommunaler Grundlage. 
Hier sollen nur die in den 4 Kantonen der ersten Gruppe ein- 
geführten Systeme betrachtet werden, welche Krankenversiche- 
rungspflicht für Erwachsene vorsehen. 
Das WEsEn DER KRANKENPFLICHTVERSICHERUNG 
Die Krankenpflichtversicherung der Schweizer Kantone ist 
eine Volksversicherung ; sie erstreckt sich auf die wirtschaftlich 
schwachen Personen, ohne Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis 
und die Art der Berufstätigkeit. Der Kreis der Versicherten wird 
grundsätzlich durch den Umfang ihrer Hilfsmittel bestimmt. Dieses 
Kennzeichen gilt jedoch nicht für die sogenannten ,, Aufenthalter “‘. 
Sie unterliegen dem Versicherungszwang ohne Rücksicht auf die 
Höhe ihres Einkommens. 
Die Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht der Nieder- 
gelassenen oder Ortsbürger ist in den Kantonen Appenzell (Aus- 
ser-Rhoden und Inner-Rhoden), St. Gallen und Thurgau nach der 
Höhe des Vermögens und des jährlichen steuerpflichtigen KEin- 
kommens und im Kanton Basel-Stadt nach dem jährlichen Ein- 
kommen allein bemessen. 
Die Grenzen sind im übrigen in den Kantonen sehr verschieden, 
wie die nachstehende Tabelle zeigt : 
—— 
JTahreseinkommensgrenze 
Kanton 
St. Gallen . . 0.044 
Appenzell (Inner-Rhoden), . 
» (Ausser-Rhoden) 
Pagel-Stadt 
Thurgau (wenn das Vermögen 
weniger als 5.000 Fr. beträgt) 
Für eine Person 
allein 
na 
300 
1.200 
2.100 
4... 500 
3 500 
Tür eine Familie 
RP 
300 
2.000 
2.100 
6,000 
500 für ein Kind 
3 O0
	        
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