Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

ALLGEMEINE EINLEITUNG 
der Versicherung ist ein grosser Schritt zur Gesunderhaltung 
der neuen Generation getan worden. Stellt nicht auch die Familien- 
hilfe, deren rasche Entwicklung soeben geschildert wurde, ein 
wirksames Werkzeug der Krankheitsverhütung dar? Die Fami- 
lienhilfe ist ein ausgezeichnetes Vorbeugungsmittel, denn sie 
macht die Arzthilfe den breitesten Volksschichten zugänglich, 
welche hierdurch unter eine dauernde ärztliche Überwachung 
gestellt und jederzeit in der Lage sind, nötigenfalls den Arzt in 
Anspruch zu nehmen. 
Aber die Versicherung hat zwecks Vorbeugung noch andere 
Werkzeuge ausgebildet, die später wegen ihrer Zweckmässigkeit 
gesetzliche Anerkennung gefunden haben. Die Versicherung 
gewährt nämlich auch eine vorbeugende Pflege, welche sie zahl- 
reichen Mitgliedern beim Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen 
angedeihen lässt. Neben dieser Fürsorge für gefährdete oder zu 
einer Krankheit prädisponierte Personen besteht noch eine allge- 
meine Vorbeugung: der Kampf gegen die sozialen Krankheiten, 
der zur allgemeinen Hebung der Volksgesundheit führen soll. 
An diesem Kampf beteiligt sich die Versicherung mit grossem 
Nachdruck besonders in den dicht bevölkerten Ländern, wo die 
Voraussetzungen für wirksames Eingreifen gegeben sind. 
5. Die Versicherung organisiert die Gewährung der Leistungen. 
Von der ursprünglichen Lösung, welche dem Bezugsberechtigten 
die Verantwortung für die Beschaffung seines Pflegebedarfs 
überliess, wird mehr und mehr abgegangen. Bei dieser Lösung 
erhielt der Versicherte einen Geldbetrag, vermöge dessen er sich 
die benötigten Dienstleistungen und Gegenstände selbst beschaffte. 
Er konnte über den Betrag nach eigenem Gutdünken verfügen, 
genoss also in dieser Hinsicht volle Freiheit. Andererseits war er 
aber der Gefahr ausgesetzt, dass der Betrag zur Deckung seines 
Bedarfs nicht ausreichte. Die moderne Versicherung will nun mit 
der blossen Hergabe eines Geldbetrages und der Abdeckung der 
dem Kranken erwachsenen Arztkosten ihre Tätigkeit nicht beenden. 
Sie strebt vielmehr danach, den Versicherten aus seinem gesund- 
heitlichen und wirtschaftlichen Notstand durch Verfügbarmachung 
der ihm fehlenden Gegenstände und Dienstleistungen heraus- 
zuführen. Der Kranke erhält Arzthilfe und Heilmittel. Er wird 
auf Kosten der Versicherung in einer Heilanstalt oder einem 
Genesungsheim verpflegt. 
Die Versicherungsträger müssen für die Gewährung der ihnen 
obliegenden Leistungen Sorge tragen, Sie beschaffen die Geräte 
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