LEISTUNGEN
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Nach dem Bericht des Gesamtverbandes der Krankenkassen Deutschlands
für das Jahr 1925, der sich auf 363 Kassen mit 1.618, 558 Versicherten
bezieht, ist das Sterbegeld. von 47,9 v. H. der Kassen mit 53,9 v. H. der
Versicherten durch die Satzung auf mehr als das 20fache des Grundlohns
erhöht worden (Geschäfts- und Kassenbericht des Gesamtverbandes der
Krankenkassen Deutschlands für das Jahr 1925, S. 47).
Nach dem- obenerwähnten Jahrbuch der Krankenversicherung für das
Jahr 1925 (S. 283) ist der Mindestbetrag des Sterbegeldes (8 204, zweiter
Halbsatz) festgesetzt worden auf:
) RM. von 6 Kassen mit 16.319 Versicherten.
zo » » 25 » » 90.124
9 » » 72 » » 525.487
40 » » 24. » » 224.397
BO » 391 » » 4.828.100
»
»
»
Sterbegeld. beim Tode eines Familienangehörigen
Die Satzung kann die Gewährung von Sterbegeld beim Tode des Ehe-Zatten
oder eines Kindes des Versicherten vorsehen. Das Sterbegeld beim
Tode des Ehegatten kann zwei Drittel und das beim Tode eines Kindes
die Hälfte des Sterbegelds des Versicherten nicht überschreiten.
dx ZAHL DER KASSEN,
E STERBEGELD BEIM TODE FAMILIENANGEHÖRIGER EINGEFÜHRT HABEN !
fahr
1914
1919
1920
1921
"924
a95
Von je 100 Kassen haben ein Sterbegeld eingeführt
beim Tode
des Ehegatten
eines Kindes
34
35
42,5
50
61,1
63.4
28,4
29,8
37,5
41,6
57,9
60,3
‘* Statistik des Deutschen Reichs.
‚ „Seit dem 1924 hat die Mehrzahl der auf Grund der Reichsversicherungsordner
errichteten Krankenkassen ein Sterbegeld beim Tode des
Ehegatten oder eines Kindes des Versicherten eingeführt.
. Nach dem Jahrbuch der Krankenversicherung für das Jahr 1925, das
Mitteilungen über 986 Ortskrankenkassen. mit einer durchschnittlichen Zahl
Von 8.692.934 Mitgliedern enthält, haben 604 Kassen mit, 6.621.665
Versicherten das Sterbegeld beim Tode des Ehegatten oder eines Kindes
dos Versicherten eingeführt. Die Satzungen dieser 604 Kassen haben das
arerbegeld beim Tode des Ehegatten auf den unten angegebenen Bruchteil
©S Sterbegelds des Versicherten festgesetzt:
Kür
60.729 Versicherte auf 20 v. H. dieses Sterbegeldes.
731.444 881/, » N »
322.718 40 »
1.032.668 50 >
188.582 60
1.511.668 6827.
Y