Wichtige Neuerscheinung!
Demnächst erscheint:
Jahrbuch des Steuerrechts
I. Jahrgang 1918/20
unter Mitwirkung von
Beigeordneter Buck, Reg.-Rat a. D,, Düffeldors; Landrichter Dr. Dorn, Reichsstnanz-
Ministerium, Berlin; Dr. Srler, fsinanzrat im Reichsfinanzministerium. Berlin; Reg.»Rat a. D.
Dr. Konietzko, Frankfurt (Main); Dr. Pape, Oberverwaltungsgerichtsrat, Berlin; Geb. Rat
Dr. Popitz, Vortragender Rat im Reichsfinanzministerium, Berlin; Beigeordneter H. Rohde,
Zehlendorf (Wannseebahn-: Dr. R. Rosendorff» Rechtsanwalt, Berlin; Wirkt. Geh. Ober
regierungsrat Dr. Strutz, Senatspräsident beim Reichsfinanzhof, München,
herausgegeben von
Rechtsanwalt Dr. Fritz Koppe, Berlin
Schriftleiter ber*„3)eutfd)en Steuer-Zeitung"
Das deutsche Steuerwcsen ist durch die Reichsfinanzresorm auf völlig neue Grundlagen
gestellt. Die Finanznot zwang zu eiliger 'llrbeit. Gesetze, Verordnungen und Erlasse über
stürzten stch. Kaum vermögen die Steuerbehörden und Steuerberater, geschweige denn
die Steuerzahler zu folgen. Die zahlreichen Erläuterungsbücher und Leitfäden, mögen sie
im übrigen noch so wertvoll sein, vermögen nur eine erste Einführung in das steuerliche
Neuland zu bieten, hier setzt das „Jahrbuch des Steuerrechts" ein Es wird alljährlich
den Steuerbehörden, den Steuerberatern und den Steuerzahlern die wesentlichen Er
gebnisse und Neuerungen des letzten Steuerjahrs aus Rechtsprechung, Verwaltung und
Literatur in knapper, übersichtlicher und gemeinverständlicher Form übermitteln. Will es
sein Ziel, ein ständiger Führer aus der Praxis für die Praxis zu sein, erreichen, so muß
es über die Form der herkömmlichen Berichterstattungen und Spruchsammlungen hinaus
gehen und dem Leser durch Hervorhebung und Erläuterung des Wesentlichen und praktisch
Verwendbaren, nötigenfalls unter Beifügung von Musterbeispielen, ferner durch Aufschluß
über das ans der bisherigen Rechtsprechung no h Verwertbare, zweckmäßige Ratschläge
und Fingerzeige geben. Berücksichtigt wird das gesamte Reichssteuerrecht, insbesondere
Einkominensteuer
Körperschaftssteuer
Kapitalertragsteuer
Umsatz- u. Luxussteuer
Reichsstempelgesetz
Grunderwerbssteuer
Berkehrssteuer
Reichsnotopser
Kriegsabgaben
Besitzsteuer
Erbs chastssteuer
Reichsabgabenordnung
Landessteuergesetz
Verbrauchssteuern auf
Kohle, Tabak, Bier, Weine usw.
Der demnächst erscheinende I. Jahrgang 1918/20
behandelt die Zeit vom 1. Oktober 1918, als Pent Tage des Inkrafttretens des Reichs-
finanzhoies, bis zum Schluß des Steuerjahres 1919/20; d. h. also vis zum 31. März 1920. Die
Mitarbeit der ersten Autoritäten und Praktiker auf dem Gebiete des Steuerrechts bürgt
ohne weiteres für eine restlose Lösung der gestellten Ausgabe. Das „Jahrbuch des Steuerrechts"
gehört in die Bibliothek der Steuerbehörden, Gerichte und Verwaltungen; der Anwälte
und Notare; der Handelskammern, Banken und Bücherrevisoren; der Aktiengesellschaften,
Gesellschaften m. b. H. und Verbände; der Kaufleute und Industriellen; der Grundbesitzer,
Landwirte und Kapitalisten
UnentbehrlrchessNachschlage- und Ergänzungswerk
/ Preis: Etwa 30 Mark
Jedes Jahr ein Band. Endgültige Preisfestsetzung vorbehalten
Bestellungen sowie ausführliche Prospekte mit Probeseiten durch den
Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin L2
Fachbuchtzandlung für Sieuerliteratur