LEISTUNGEN
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Aufwand für Sterbegelder
Die folgende Tabelle enthält Angaben über den gesamten und den
lurchschnittlichen Aufwand an Sterbegeld.
GESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN !
Jahre
1913
1920
1921
1922
9923
Gesamtaufwand in
Tausenden von Fr.
Durchschnittlicher
Aufwand für einen
Versicherten in Fr.
34,5 0,79
39,1 1,02
37,9 | 1,00
40,3 0,93
67.3 1,43
1 Die Krankenversicherung im Grossherzogtum Luxemburg
NORWEGEN
Gesetzgebung
GESETZ VOM 6. AUGUST 1915
Sterbegeld beim Tode des Versicherten
Voraussetzung des Anspruchs
Das Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, gleichviel,
Welches die Todesursache ist. Es wird nur dann gewährt, wenn das Ver-
Deherungsamt nicht auf Grund anderer Gesetze Sterbegeld zu zahlen hat,
as Sterbegeld wird auch beim Tode eines ehemals Versicherten gezahlt,
pam dieser erkrankt war und binnen einem Jahre nach Ablauf der Kran-
enhilfe an derselben Krankheit stirbt, vorausgesetzt, dass er bis zum
Ode arbeitsunfähig blieb.
Bezugsberechtigte
T ‚Das Sterbegeld oder der zur Deckung der Bestattungskosten erforderliche
ee des Sterbegelds wird an die Person ausbezahlt, welche die Bestattungs-
aosten bestritten hat. Der etwaige Ueberschuss fällt dem Ehegatten oder
An Kindern des Verstorbenen zu. Fehlen solche Berechtigte, dann verbleibt
Sr Ueberschuss der Kasse,
Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beträgt für alle Versicherten einheitlich 75 Kroner.
(Art. 27, Nr. 1.3).
Durchführungsergebnisse
Zahl der entschädigten Todesfälle
Krankenkassen haben auf je 1000 männliche und weibliche Ver-
orte Sterbegeld gewährt : !
Im Jahre 1916
1919
{920
1921
1922
323
394.
Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen.