Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
303 
Aufwand für Sterbegelder 
Die folgende Tabelle enthält Angaben über den gesamten und den 
lurchschnittlichen Aufwand an Sterbegeld. 
GESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN ! 
Jahre 
1913 
1920 
1921 
1922 
9923 
Gesamtaufwand in 
Tausenden von Fr. 
Durchschnittlicher 
Aufwand für einen 
Versicherten in Fr. 
34,5 0,79 
39,1 1,02 
37,9 | 1,00 
40,3 0,93 
67.3 1,43 
1 Die Krankenversicherung im Grossherzogtum Luxemburg 
NORWEGEN 
Gesetzgebung 
GESETZ VOM 6. AUGUST 1915 
Sterbegeld beim Tode des Versicherten 
Voraussetzung des Anspruchs 
Das Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, gleichviel, 
Welches die Todesursache ist. Es wird nur dann gewährt, wenn das Ver- 
Deherungsamt nicht auf Grund anderer Gesetze Sterbegeld zu zahlen hat, 
as Sterbegeld wird auch beim Tode eines ehemals Versicherten gezahlt, 
pam dieser erkrankt war und binnen einem Jahre nach Ablauf der Kran- 
enhilfe an derselben Krankheit stirbt, vorausgesetzt, dass er bis zum 
Ode arbeitsunfähig blieb. 
Bezugsberechtigte 
T ‚Das Sterbegeld oder der zur Deckung der Bestattungskosten erforderliche 
ee des Sterbegelds wird an die Person ausbezahlt, welche die Bestattungs- 
aosten bestritten hat. Der etwaige Ueberschuss fällt dem Ehegatten oder 
An Kindern des Verstorbenen zu. Fehlen solche Berechtigte, dann verbleibt 
Sr Ueberschuss der Kasse, 
Betrag des Sterbegeldes 
Das Sterbegeld beträgt für alle Versicherten einheitlich 75 Kroner. 
(Art. 27, Nr. 1.3). 
Durchführungsergebnisse 
Zahl der entschädigten Todesfälle 
Krankenkassen haben auf je 1000 männliche und weibliche Ver- 
orte Sterbegeld gewährt : ! 
Im Jahre 1916 
1919 
{920 
1921 
1922 
323 
394. 
Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen.
	        
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