Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

303

Aufwand für Sterbegelder

Die folgende Tabelle enthält Angaben über den gesamten und den
lurchschnittlichen Aufwand an Sterbegeld.

GESAMTAUFWAND UND AUFWAND FÜR EINEN VERSICHERTEN !

Jahre

1913
1920
1921
1922
9923

Gesamtaufwand in
Tausenden von Fr.

Durchschnittlicher
Aufwand für einen
Versicherten in Fr.

34,5 0,79
39,1 1,02
37,9 | 1,00
40,3 0,93
67.3 1,43

1 Die Krankenversicherung im Grossherzogtum Luxemburg

NORWEGEN

Gesetzgebung
GESETZ VOM 6. AUGUST 1915
Sterbegeld beim Tode des Versicherten

Voraussetzung des Anspruchs
Das Sterbegeld wird beim Tode des Versicherten gewährt, gleichviel,
Welches die Todesursache ist. Es wird nur dann gewährt, wenn das Ver-Deherungsamt
 nicht auf Grund anderer Gesetze Sterbegeld zu zahlen hat,
as Sterbegeld wird auch beim Tode eines ehemals Versicherten gezahlt,
pam dieser erkrankt war und binnen einem Jahre nach Ablauf der Kranenhilfe
 an derselben Krankheit stirbt, vorausgesetzt, dass er bis zum
Ode arbeitsunfähig blieb.
Bezugsberechtigte
T ‚Das Sterbegeld oder der zur Deckung der Bestattungskosten erforderliche
ee des Sterbegelds wird an die Person ausbezahlt, welche die Bestattungsaosten
 bestritten hat. Der etwaige Ueberschuss fällt dem Ehegatten oder
An Kindern des Verstorbenen zu. Fehlen solche Berechtigte, dann verbleibt
Sr Ueberschuss der Kasse,
Betrag des Sterbegeldes
Das Sterbegeld beträgt für alle Versicherten einheitlich 75 Kroner.
(Art. 27, Nr. 1.3).

Durchführungsergebnisse
Zahl der entschädigten Todesfälle
Krankenkassen haben auf je 1000 männliche und weibliche Verorte
 Sterbegeld gewährt : !
Im Jahre 1916
1919
{920
1921
1922
323
394.

Amtliche Statistik des Königreichs Norwegen.
            
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