Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

mit bes. Rücksicht auf die Stadtwirtschaft des deutschen Mittelalters. 241 
von welchen Kreisen die Bewegung für das Gästerecht ausgeht. 
Die ältesten Nachrichten über dasselbe fallen in eine Zeit, in der 
der Einfluß der Stadtherren noch maßgebend ist. Es wäre da- 
her möglich, daß schon sie für den Nahrungsspielraum des hei- 
mischen Gewerbetreibenden besorgt gewesen sind. Indessen 
vielleicht haben sie nur auf Andrängen der handeltreibenden 
und gewerblichen Bevölkerung ihre Verfügungen getroffen!). 
Sodann würde zwischen Bestrebungen der allgemeinen Bürger- 
schaft und solchen einzelner gewerblicher Kreise zu unterscheiden 
sein. Aus dem 12. Jahrhundert haben wir deutliche Zeugnisse 
über das Aufkommen der Zünfte?). Bei ihrer Begründung 
hat die Absicht, Fremde fernzuhalten, eine Rolle gespielt?). 
1) Goldschmidt, Universalgeschichte. des Handelsrechts S. 142, 
nennt es charakteristisch für das mittelalterliche Verkehrsrecht, daß es 
aais eigensten Bedürfnissen und Anschauungen der Berufs- und Stan- 
desgenossen heraus entstanden ist. 
?) Zum Ursprung der Zünfte vgl. näheres unten Nr. V. Es 
mag hier noch eine allgemeine Bemerkung Platz finden. Jn den 
Arbeiten zur Zunftgeschichte werden viel Mißverständnisse dadurch 
hervorgerufen, daß man sich zu sehr an äußerliche Benennungen hält 
und zu wenig auf die Sache achtet (vgl. hiergegen schon meine Be- 
merkungen in den Gött. Gel. Anzeigen 1892, S. 4(9 ff.). Man ver- 
langt (D. L. Z. 1900, Sp. (87), daß „Ausdrücke wie Zunft und Gilde, 
Amt und Kompagnie . .. so gebraucht werden, wie sie urkundlich 
vorkommen“, und daß Zunfthäuser und „Amtshäuser“ unterschieden 
werden. In Wahrheit handelt es sich bei der Anwendung dieser Worte 
teils um dialektische Unterschiede, teils um rein zufällige Dinge. Wenn 
man als Regel aufstellen wollte, sie nur so zu gebrauchen, wie sie ur- 
kundlich vorkommen, so würde man überhaupt die Regel beobachten 
müssen, die Sprache und die Zufälligkeiten der Vergangenheit fest- 
zuhalten. Die Erkenntnis leidet aber darunter, wenn man sich iklavisch 
an sie bindet und nicht in das Wesen der Sache einzudringen sucht. 
Zunft, Gilde, Amt usw. sind nur Synonyma, und es hat lediglich zu- 
fällige Gründe, wenn in einer Stadt etwa zwischen „Gilden“ und 
„Ämtern“ unterschieden wird. „Zunfthaus“ ist jedenfalls ganz genau 
dasselbe wie „Amtshaus“. Näheres s. in meinem Artikel: Zürnkte, 
Wörterbuch der Volkswirtschaft 2, 977 und im Literar. Zentralblatt 
1900, Sp. 1085 ff. In meinem Sinn: H. v. Lösch, Westdeutsche 
Zeitschr. 1904, S. 76 ff. 
3) Gottfried Schulte, Verfassungsgeschichte Münsters im Mittel- 
v. Be low, Wirtschaflsgeschichte. 2. Aufl. 16 
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