LEISTUNGEN
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reichung des Heilerfolgs mit der gleichen Sicherheit und Schnellig-
keit gestatten. Daraus ergibt sich, dass es keineswegs untersagt
ist, ein Heilmittel zu verschreiben, das nur scheinbar teuerer ist,
weil es gegenüber anderen, billigeren Erzeugnissen die Möglichkeit
einer schnelleren und vollständigeren Heilung bietet. Die gleichen
Regeln, gelten, wenn. es sich darum handelt, zwischen einem in
der Apotheke herzustellenden. Heilmittel und einem Spezial-
Präparat zu wählen, denn die Versicherten sollen nicht solcher
besonderer Mittel entbehren, deren Wirksamkeit erprobt ist und
die durch andere Erzeugnisse in vorteilhafter Weise nicht ersetzt
werden können. Wesentlich ist, dass der Arzt von der Auffassung
durchärungen sei, dass das wirksamste Heilmittel auch das billigste
ist,
Diese Grundsätze — gleichviel, wie sie in diesem oder jenem
Versicherungssystem abgestuft sein mögen — verfolgen alle das
gleiche Ziel: dem Kranken die wirksamste Arzneiversorgung
ZU verschaffen, ohne der Versichertengemeinschaft unnütze Lasten
aufzubürden.
Gleichwohl bestehen in den verschiedenen Versicherungssystemen
Sewisse Unterschiede, je nachdem die Arzneiversorgung über die
Agentlichen Arzneimittel hinaus noch die Lieferung anderer Heil-
Mitte] einschliesst. Der besonderen Einschränkung, die in Norwegen
Silt, ist bereits gedacht worden ; dort beschränkt sich die Kranken-
Versicherung auf die erste Lieferung von Brillen, Bruchbändern,
Vom Arzt vorgeschriebener Verbände, aber sie übernimmt nicht
die Kosten für die Arzneien. In andern Versicherungssystemen
umfasst die Arzneiversorgung, die als unerlässliche Ergänzung
der ärztlichen Behandlung betrachtet wird, in erster Linie die
Arzneimittel, das heisst, die Erzeugnisse, deren chemische Wirkung
die Krankheit verhüten, heilen oder lindern soll. Grundsätzlich
Sind unter den Arzneimitteln die hygienischen und diätetischen
Mittel, die zur Stärkung der Gesundheit oder zur Verhütung von
Krankheiten dienen, nicht mit inbegriffen, ebensowenig die ein-
chen Nahrungs- und Stärkungsmittel. Jedoch in besonderen
ällen und auf förmliche ärztliche Anordnung hin werden diese
Mittel auf Kosten der Kasse abgegeben.
v Abgesehen von den Arzneimitteln, übernehmen zahlreiche
. un herungsträger noch gewisse Zusatzleistungen, wie die Liefe-
Heil, von Heilmitteln, Hilfsmitteln und MErsatzgliedern. Die
on werden im Laufe einer ärztlichen Behandlung ange-
för. et, um die Leiden des Kranken zu lindern, die Heilung zu
SIN oder einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes