Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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reichung des Heilerfolgs mit der gleichen Sicherheit und Schnellig- 
keit gestatten. Daraus ergibt sich, dass es keineswegs untersagt 
ist, ein Heilmittel zu verschreiben, das nur scheinbar teuerer ist, 
weil es gegenüber anderen, billigeren Erzeugnissen die Möglichkeit 
einer schnelleren und vollständigeren Heilung bietet. Die gleichen 
Regeln, gelten, wenn. es sich darum handelt, zwischen einem in 
der Apotheke herzustellenden. Heilmittel und einem Spezial- 
Präparat zu wählen, denn die Versicherten sollen nicht solcher 
besonderer Mittel entbehren, deren Wirksamkeit erprobt ist und 
die durch andere Erzeugnisse in vorteilhafter Weise nicht ersetzt 
werden können. Wesentlich ist, dass der Arzt von der Auffassung 
durchärungen sei, dass das wirksamste Heilmittel auch das billigste 
ist, 
Diese Grundsätze — gleichviel, wie sie in diesem oder jenem 
Versicherungssystem abgestuft sein mögen — verfolgen alle das 
gleiche Ziel: dem Kranken die wirksamste Arzneiversorgung 
ZU verschaffen, ohne der Versichertengemeinschaft unnütze Lasten 
aufzubürden. 
Gleichwohl bestehen in den verschiedenen Versicherungssystemen 
Sewisse Unterschiede, je nachdem die Arzneiversorgung über die 
Agentlichen Arzneimittel hinaus noch die Lieferung anderer Heil- 
Mitte] einschliesst. Der besonderen Einschränkung, die in Norwegen 
Silt, ist bereits gedacht worden ; dort beschränkt sich die Kranken- 
Versicherung auf die erste Lieferung von Brillen, Bruchbändern, 
Vom Arzt vorgeschriebener Verbände, aber sie übernimmt nicht 
die Kosten für die Arzneien. In andern Versicherungssystemen 
umfasst die Arzneiversorgung, die als unerlässliche Ergänzung 
der ärztlichen Behandlung betrachtet wird, in erster Linie die 
Arzneimittel, das heisst, die Erzeugnisse, deren chemische Wirkung 
die Krankheit verhüten, heilen oder lindern soll. Grundsätzlich 
Sind unter den Arzneimitteln die hygienischen und diätetischen 
Mittel, die zur Stärkung der Gesundheit oder zur Verhütung von 
Krankheiten dienen, nicht mit inbegriffen, ebensowenig die ein- 
chen Nahrungs- und Stärkungsmittel. Jedoch in besonderen 
ällen und auf förmliche ärztliche Anordnung hin werden diese 
Mittel auf Kosten der Kasse abgegeben. 
v Abgesehen von den Arzneimitteln, übernehmen zahlreiche 
. un herungsträger noch gewisse Zusatzleistungen, wie die Liefe- 
Heil, von Heilmitteln, Hilfsmitteln und MErsatzgliedern. Die 
on werden im Laufe einer ärztlichen Behandlung ange- 
för. et, um die Leiden des Kranken zu lindern, die Heilung zu 
SIN oder einer Verschlimmerung des Gesundheitszustandes
	        
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