Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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In andern Ländern werden die Beziehungen zwischen der Ver- 
sicherung und den Apotheken allgemein. oder im einzelnen durch 
Verträge, die nach einem von den Behörden aufgestellten Muster 
abgeschlossen werden, z. B. nach dem britischen System der 
Arzneimittellieferanten-Liste, geregelt, oder die Apotheker treten 
den ihnen von den Krankenkassen vorgeschlagenen Überein- 
kommen bei. Die Versicherten dürfen sich nur an die Apotheken 
wenden, die mit der Kasse Verträge abgeschlossen haben. Abge- 
sehen von dringenden Fällen kann die Krankenkasse die Erstattung 
der Kosten für Arzneimittel verweigern, die von anderen Apotheken 
geliefert sind. Auch bei diesen Systemen geniessen die Versiche- 
rungsträger grundsätzlich einen Preisabschlag auf die amtliche 
Taxe, 
Die für Rechnung der Versicherung gelieferten Arzneimittel 
Sollen in einer einfachen und zweckmässigen Form abgegeben 
werden ; die Abgabe soll soweit als möglich sparsam geschehen 
Ohne dass jedoch der Versicherte dadurch beeinträchtigt wird. 
Die dem freien Verkehr überlassenen Arzneimittel, deren 
Verkauf demnach nicht den Apotheken vorbehalten ist, können 
durch die Krankenkassen selbst oder für ihre Rechnung durch 
Drogerien oder Niederlagen abgegeben werden. 
In manchen Ländern, wie in Österreich und der Tschechoslo- 
Wakei sind die Krankenkassen oder die Krankenkassenverbände 
befugt, eigene Apotheken einzurichten. Diese sind den allgemeinen 
Vorschriften über das Apothekenwesen unterworfen und dür- 
fen nur ‚an die Versicherten liefern. Von einer gleichartigen 
Befugnis machen die polnischen Krankenkassen ausgiebigen 
Gebrauch, 
, Damit der Versicherte sparsam mit”den Arzneimitteln umgeht, 
st in einigen Staaten bestimmt, dass ein Teil der Arzneikosten 
Vom Versicherten zu tragen ist. 
8 3. — Die Krankenhauspflege 
Bei der Festsetzung der Rechte der Versicherten auf Sachlei- 
tungen muss der Gesetzgeber nicht nur die finanziellen Schwierig: 
keiten, sondern auch die tatsächliche Unmöglichkeit in Rechnung 
Ziehen, in der sich eine Krankenkasse befinden kann, die im 
Segebenen Fall Sachleistungen beizustellen hat. Dies ist der 
Grund, weshalb eine Mindestleistung an ärztlicher Hilfe und Ver- 
Sorgung mit Arzneien durch das Gesetz vorgesehen ist, so dass 
36 sowohl eine Landkrankenkasse, die einen räumlich weit ausge-
	        
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