Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN

4083

Die Wochenhilfe umfasst :
1. freie Hebammenhilfe, die Verpflegungskosten jedoch nicht eingeschlossen;
 die Ausgaben für die Hebammenhilfe werden durch die
Kassen nach einem Tarif erstattet ;
ein Wochengeld in Höhe des Krankengeldes für die Dauer von
2 Wochen vor und 6 Wochen nach der Entbindung; die Frauen,
die keinen Lohn beziehen. oder deren Einkommen 100 Kronen nicht
übersteigt, erhalten eine einmalige Abfindung von 30 Kronen
(Art. 16, 1, A d).
„An Stelle der Regelleistungen kann die Kasse auch freie Kur und Ver-Pflegung
 in einem Wöchnerinnenheim gewähren (Art. 18, 1, Abs. 2).
Lehnt eine Schwangere ohne triftigen Grund. ihre Pflege in einem
Wöchnerinnenheim ab, so kann die Kasse den Bezug des Wochengeldes
“stellen (Art. 18, 2, Abs. 2).
. Die Satzungen der Distriktskrankenkasse können bestimmen, dass
die freie Hebammenhilfe auch die Beköstigung der Hebamme in sich
schliesst, (Art. 16, B 2). Ist während des Aufenthalts einer Wöchnerin
N einem Wöchnerinnenheim der Bezug des Wochengeldes eingestellt,
zn kann die Kasse das Wochengeld bis zur Hälfte den zu Hause verbliebenen
Familienangehörigen auszahlen, damit sie sich an Stelle der Wöchnerin
die nötige Hilfe für die häuslichen Arbeiten beschaffen können (Art. 18, 4).
Familienwochenhilfe
Die Versicherten, die während mindestens 10 Monaten unmittelbar
n Or der Entbindung ihrer Frau einer Krankenkasse als Mitglieder angehört
laben, haben Anspruch auf Familienwochenhilfe (Art, 16, B). Diese Leigang
 umfasst Hebammenhilfe (die Kosten der Verpflegung nicht inbegriffen)
ur die Ehefrau, die nicht selbst Mitglied der Kasse ist, ebenso einen eingeeligen
 Beitrag zu den Entbindungskosten in Höhe von 30 Kronen. An
Kelle der Wochenleistungen in Geld für die Frauen der Versicherten
denen freie Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim treten;
en Aufenthalt in dem Wöchnerinnenheim darf aber 14 Tage nicht über-°Areiten
 (Art. 18. 1 und Art. 19. 5. Abs. 2).

Durchführungsergebnisse

, Zahl der entschädigten Entbindungsfälle
Die umstehende Tabelle gibt die absolute und relative Zahl der
Schädieten Entbindungsfälle.

ZAHL DER ENTSCHÄDIGTEN ENTBINDUNGSFÄLLE

Jahr

1917
1919
1920
1921
1922
1923
"99

Gesamtzahl der Entbindungen

20.216
22.550
28.647
27.228
28.036
28,549
27.687

Entbindungsfälle
auf je 1000 Versicherte

42,70
41,52
51,28
A997
"GG 35

dan

Di Aufwand für Wochenhilfe
Mitglic a stehende Tabelle gibt den gesamten und den auf ein Kassenin
 dem fallenden Aufwand für Wochenhilfe sowie das Verhältnis an,
dieser Aufwand zu den Gesamtkosten der Leistungen steht.
            
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