Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

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ERSTER TEIL 
Die Unselbständigkeit der Arbeit ist bei dem Fabrikarbeiter 
deutlich gekennzeichnet ; nicht im gleichen Masse ist dies der 
Fall bei Personen, die die Arbeit in. ihrer Wohnung für Rechnung 
eines Unternehmers an den von ihm gelieferten Gegenständen 
ausführen, ohne seiner unmittelbaren Aufsicht unterworfen. zu sein. 
Ein besonderer Abschnitt wird weiter unten die Stellung der 
Heimarbeiter in der Pflichtversicherung behandeln. 
BESCHÄFTIGUNG AUF GRUND EINES ÄRBEITSVERTRAGS 
Die Ausübung einer Tätigkeit für einen andern genügt zur 
Entstehung der Versicherungspflicht nicht. Die Beschäftigung 
muss vielmehr auf Grund eines Arbeitsvertrags erfolgen. Dabei ist 
es unerheblich, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich, aus- 
drücklich oder stillschweigend geschlossen ist. 
Durch den Vertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur 
Unterordnung unter den Arbeitgeber, der sich seinerseits zur 
Zahlung eines Lohnes verpflichtet. Das Versicherungsverhältnis 
wird aber nicht durch den Abschluss des Vertrags, sondern durch 
den Beginn seiner Ausführung begründet. Grundsätzlich erfasst 
die Versicherung nur solche Arbeiter, die von ihrem Arbeitgeber 
Lohn beziehen. Die bedingte Anwendung dieses Grundsatzes auf 
Lehrlinge ohne Barentschädigung führt indes zu ziemlich verschie- 
denartigen Lösungen, die in einem besonderen Abschnitt erörtert 
werden. 
LOHNARBEIT ALS GEWÖHNLICHE EINKOMMENSQUELLE 
Die Versicherung umfasst im allgemeinen diejenigen Personen, 
für die das Einkommen aus Lohnarbeit die Hauptquelle ihres 
Lebensunterhaltes ist. Die Versicherungsgesetze schreiben zwar 
einen Mindestlohn. für die Begründung der Versicherungspflicht 
nicht vor. Dagegen unterwerfen sie solche Beschäftigungen nicht 
der Versicherungspflicht, die dem Arbeitnehmer nur einen sehr 
geringfügigen Teil der für seinen Unterhalt notwendigen Mittel 
liefern. Hier kommen neben Tätigkeiten von kurzer Dauer auch 
Arbeiten in Betracht, die lediglich nebenberuflicher Natur sind. 
In einem besonderen Abschnitt wird auf die Stellung eingegangen, 
die die Pflichtversicherungsgesetze den zeitweise, gelegentlich 
and nebenberuflich beschäftigten Arbeitern eingeräumt haben. 
Die oben wiedergegebenen Voraussetzungen für das Zutreffen der
	        
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