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DRITTER TEIL
des Beispiels der Entschädigung von Betriebsunfällen häufig
vergessen wird, dass die Mehrzahl der Gesetzgebungen einen
Teil des wirtschaftlichen. Verlustes des Unfallverletzten auf
letzterem ruhen lässt.
$ 3. —
Die Art der Beteiligung der Versicherten,
der Arbeitgeber und des Staates. ;
DIE VERSICHERTEN
Für den Versicherten kann es sich nur um eine Beteiligung
an den Gesamtbeiträgen oder an den Prämien der Versicherung
handeln. Es gibt auch Krankenversicherungssysteme, bei denen
der Krankenversicherte einen Teil der Kosten der Entschädigung
trägt (Ticket moderateur ; Beteiligung an den Arzneikosten).
Aber solche Massnahmen haben im allgemeinen nicht die Aufgabe,
die Passiven der Kasse zu entlasten und damit das finanzielle
Gleichgewicht zu erleichtern. Sie zielen darauf ab, den Versicherten
vorsichtig zu machen hei der Ausnutzung seines Rechts auf
Leistungen.
DIE ARBEITGEBER
Auch für den Arbeitgeber besteht die gewöhnliche Art in der
Beteiligung an den Gesamtbeiträgen. Aber da das Gesetz die
Arbeitgeber ermächtigt, für ihre Unternehmungen Kassen zu
errichten, die als Träger der Versicherung funktionieren, so gibt
es ihm häufig die Verpflichtung, die Verwaltungskosten ganz
oder zum Teil auf sich zu nehmen. Ausserdem gibt es im allgemeinen
Bestimmungen über Zusatzprämien für besonders ungesunde
Industrien oder Bestimmungen, die eine Bestrafung der Arbeit-
geber für den Fall vorsehen, dass die Arbeitsverhältnisse in
hygienischer Hinsicht nicht einwandfrei sind.
DEr SyrAaArm
In der Art der Beteiligung des Staates bestehen sehr grosse
Verschiedenheiten.
Die Beteiligung kann zunächst wie für den Versicherten oder
Arbeitgeber die Form der Übernahme eines Teils des Gesamt-
beitrages annehmen. Diese Art kann entweder für alle Versicherten
ohne Unterschied verwirklicht werden oder nur für die Ver-
sicherten mit niedrigen Löhnen oder nur für die nichtentlohnten