EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 455
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Versicherten (Lehrlinge) oder endlich für diejenigen, die einen
Arbeitgeberbeitrag nicht beanspruchen können,
Weit entfernt von dieser Art der Beteiligung ist jene, welche
in einer bestimmten Beihilfe, die mit einem bestimmten Satz. pro
Kopf des Versicherten berechnet ist, oder in einer Gesamtbeihilfe
besteht, die im Verhältnis zu den gesamten eingegangenen Beiträgen
bewertet wird.
Andere Arten von Beihilfen sind völlig unabhängig von den
Beiträgen. Vom Standpunkt des finanziellen Gleichgewichts sind
sie nicht eine Ergänzung der Einnahmequellen, sondern, stellen
eine Entlastung von Ausgaben dar !. Dies ist auch der Fall, wenn
der Staat jährlich einen Teil der Verwaltungskosten trägt. Diese
Beihilfe wird noch mehr ein Beitrag zu den Versicherungskosten,
wenn. der Staat oder die Gemeinde einen Teil der. Leistungen auf
sich nehmen. Das Bestreben ist im allgemeinen, diese Form der
Mithilfe des Staates auf Leistungen zu beschränken, die ein be-
sonderes soziales Interesse, wie die Wochenhilfe, haben.
Neben diesen Formen der unmittelbaren Beteiligung ist die
mittelbare Beihilfe zu erwähnen, die keineswegs unbedeutend. ist
— gegenwärtig weniger als je — und die der Staat manchmal leistet,
indem er den Krankenkassen verschiedene Vorrechte, wie z.B.
Portofreiheit oder die Befreiung von Steuern einräumt. Man kann
in dieser Richtung ebenso verschiedene Vorschriften anführen, durch
die den Gemeinden die Pflicht auferlegt wird, den Krankenkassen
Personal, Räumlichkeiten zu „„Jeihen‘“ und Listen zu liefern usw 8,
Wir schliessen die vorstehenden Betrachtungen, indem wir drei
Bemerkungen vorbringen, die ohne Schmälerung der Wichtigkeit
des Problems der Kostenverteilung sich am besten in die Gesamt-
heit. der Fragen einreihen lassen, die die Krankenversicherung
betreffen,
Die erste Bemerkung ist die folgende: welche Theorie man
auch anwendet, man kann keine besonderen Regeln dafür ableiten,
Wie mit Hilfe eines Zahlenkoeffizienten der gerechte Anteil
der Versicherten, der Arbeitgeber und des Staates zu be-
Stimmen ist. I
Ferner: Unter Berücksichtigung der Wohltaten, die die Durch-
‚„..* Es handelt sich hier natürlich um das Endergebnis, Im Sinne der Rechnungs-
‘ührung erscheinen sie auf der Seite der „Einnahmen“,
* Wir rechnen im Rahmen dieser Studien nicht zu den Lasten des Staates
den Anteil, den er eventuell durch die Tätigkeit der Kontrollorgane oder beson.
Rorer Rechtssprechungsorgane beisteuert. Wir lassen ebenso ausser Betracht die
ae Wo Staat oder Gemeinde oder andere Personen die Rolle des Bürgen für
16 Leistungen spielen (vgl. Kapitel II, „Garantien“, S. 563).