EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 501
wenn der Grundlohn mit der oberen Grenze jeder
Klasse zusammenfällt 2.0.0.0... 1,094,400
Das ist in der Reihenfolge der Fälle 95 v. H., 99,8 v. H. und
104,6 v. H. des „wirklichen“ anrechnungsfähigen Lohns.
Würden die Beiträge auf 5 7. H. für jede Klasse festgesetzt
werden, so würde der Beitrag der am schlechtesten bezahlten Versicherten
der 4. Klasse z. B. in Wirklichkeit 5,71 v. H. ihres Lohns
darstellen.
Nehmen wir eine gröbere Teilung vor, indem wir noch einmal
aus den eben erhaltenen Klassen wieder zwei zu einer Klasse
zusammenfassen, so ergibt sich folgende Teilung ;
Lohnklasse
Zahl der Versicherten
2.300
22.900
49.600
95.200
Je nachdem der Grundlohn gleich der unteren Grenze, dem
mittleren Lohn oder gleich der oberen Grenze jeder Klasse ist,
erhält man als anrechnungsfähigen Lohn :
890.800 1.040.800 1.190.800
das ist, diesmal : 85 v.,H. 99,5 v. H. 114 v.H.
des „wirklich‘‘ anrechnungsfähigen Lohns,
Bei einem Beitrag von 5v. H. des durchschnittlichen Lohns jeder
Klasse wäre der Lohn der schlechtest bezahlten Versicherten der
3. Klasse z. B, in Wirklichkeit mit 5,83 v. H. eingeschätzt.
Dieses Beispiel, das nur einen reinen Ilustrationswert hat,
soll das „Spiel‘‘ der Lohnklassen und die Grössenordnung der
Schwankungen, die man im allgemeinen erwarten kann, aufzeigen.
Es braucht nicht gesagt zu werden, dass in Wirklichkeit
die Dinge anders liegen können, besonders in der gegenwärtigen
Zeit, wo das Gesetz der Lohnverteilung sich erheblich von einer
symmetrischen Verteilung zu entfernen scheint.
Der Grundlohn und der Tarif
Man nennt Grundlohn die Summe, die, wie sie auch sei, entweder
durch Gesetz oder durch Verordnung oder durch die
Kassensatzungen festgesetzt wird und in bezug auf welche der
Beitrag jedes Versicherten berechnet wird.
Indem wir die Erläuterungen, die wir soeben gegeben haben,
Zusammenfassen und ergänzen, unterscheiden wir vier hauptsächliche
Arten des Grundlohns :