Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

510 DRITTER TEIL 
rasche Steigerung der Prämie mit dem Eintrittsalter, namentlich 
wenn sich die Unterstützung auf die ganze Dauer der Krankheit 
erstreckt. Man begreift nunmehr, dass bei einem System der 
sozialen Versicherung ein Verfahren angewendet werden muss, 
das in diesem Sinne die individuelle Kapitaldeckung verbessert, 
sollen. die nach ihrem zwanzigsten Jahre in die Versicherung Ein- 
tretenden, nicht aussergewöhnlich belastet werden. 
Endlich behaupten wir noch, dass die individuelle Kapital- 
deckung, die sich auf die Annahme einer Pauschalentschädigung 
stützt, zwangsläufig zu einem festen Tarif führt, der unabhängig 
vom Lohn ist. Folglich weder Lohnklassen noch Grundlöhne, 
woraus sich eine schätzenswerte Vereinfachung der Handhabung 
der Versicherung ergibt. Daher auch keinerlei Versuch, die Lei- 
stungen oder die Beiträge dem Lohne der Arbeiter anzupassen. 
Man sieht andererseits die Gründe, aus denen im besonderen 
die Kapitaldeckung für die Sozialversicherung passt, wenn diese 
auf dem Grundsatz des vollkommen freien Anschlusses des 
Versicherten an die verschiedenen Versicherungsträger beruht. 
In der Tat würden beim Umlagesystem die jugendlichen Gruppen 
regelmässig den älteren Gruppen zu Hilfe kommen, wenn die 
Barunterstützung eine feste wäre. Steht es den Jugendlichen frei, 
sich zusammenzuschliessen wie sie wollen, so würden sie die 
Kasse mit älteren Versicherten verlassen. Aber wenn sie ihrerseits 
alt geworden sind, werden sie allein die Last einer teueren Ver- 
sicherung zu tragen haben und diese in einem Alter, wo sich sehr 
häufig die Einnahmen verringern. Er ergibt sich daraus eine dem 
Wirken der Versicherung und den Interessen der Versicherten 
abträgliche Störung des Gleichgewichtes. Hingegen gleicht das 
Kapitaldeckungsverfahren von einem Jahr zum andern die Lasten 
der Versicherung für die ganze Existenz des Versicherten aus, 
und der jugendliche Versicherte ist für den Augenblick nicht 
im Nachteil gegenüber dem älteren. Andererseits, ausgenommen 
die ersten Monate der Tätigkeit, werden die in jedem Jahre eintre- 
tenden Versicherten in ungeheurer Mehrheit aus den jungen 
Generationen sich rekrutieren, und das System ist vollkommen 
logisch und lebensfähig. Man muss nur auf besondere Massnahmen 
bedacht sein für die Personen, die in die Versicherung zu Beginn 
ihrer Tätigkeit in einem Alter eintreten, das nicht mehr sehr 
nahe der unteren Altersgrenze ist. Diese Massnahmen werden 
übrigens für die in späteren Jahren Eintretenden weiter aufrecht- 
zuerhalten sein, werden aber dann ohne Zweifel nur eine Minderheit 
betreffen, die kaum ins Gewicht fällt.
	        
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