Full text : Die obligatorische Krankenversicherung

510 DRITTER TEIL
rasche Steigerung der Prämie mit dem Eintrittsalter, namentlich
wenn sich die Unterstützung auf die ganze Dauer der Krankheit
erstreckt. Man begreift nunmehr, dass bei einem System der
sozialen Versicherung ein Verfahren angewendet werden muss,
das in diesem Sinne die individuelle Kapitaldeckung verbessert,
sollen. die nach ihrem zwanzigsten Jahre in die Versicherung Eintretenden,
 nicht aussergewöhnlich belastet werden.
Endlich behaupten wir noch, dass die individuelle Kapitaldeckung,
 die sich auf die Annahme einer Pauschalentschädigung
stützt, zwangsläufig zu einem festen Tarif führt, der unabhängig
vom Lohn ist. Folglich weder Lohnklassen noch Grundlöhne,
woraus sich eine schätzenswerte Vereinfachung der Handhabung
der Versicherung ergibt. Daher auch keinerlei Versuch, die Leistungen
 oder die Beiträge dem Lohne der Arbeiter anzupassen.
Man sieht andererseits die Gründe, aus denen im besonderen
die Kapitaldeckung für die Sozialversicherung passt, wenn diese
auf dem Grundsatz des vollkommen freien Anschlusses des
Versicherten an die verschiedenen Versicherungsträger beruht.
In der Tat würden beim Umlagesystem die jugendlichen Gruppen
regelmässig den älteren Gruppen zu Hilfe kommen, wenn die
Barunterstützung eine feste wäre. Steht es den Jugendlichen frei,
sich zusammenzuschliessen wie sie wollen, so würden sie die
Kasse mit älteren Versicherten verlassen. Aber wenn sie ihrerseits
alt geworden sind, werden sie allein die Last einer teueren Versicherung
 zu tragen haben und diese in einem Alter, wo sich sehr
häufig die Einnahmen verringern. Er ergibt sich daraus eine dem
Wirken der Versicherung und den Interessen der Versicherten
abträgliche Störung des Gleichgewichtes. Hingegen gleicht das
Kapitaldeckungsverfahren von einem Jahr zum andern die Lasten
der Versicherung für die ganze Existenz des Versicherten aus,
und der jugendliche Versicherte ist für den Augenblick nicht
im Nachteil gegenüber dem älteren. Andererseits, ausgenommen
die ersten Monate der Tätigkeit, werden die in jedem Jahre eintretenden
 Versicherten in ungeheurer Mehrheit aus den jungen
Generationen sich rekrutieren, und das System ist vollkommen
logisch und lebensfähig. Man muss nur auf besondere Massnahmen
bedacht sein für die Personen, die in die Versicherung zu Beginn
ihrer Tätigkeit in einem Alter eintreten, das nicht mehr sehr
nahe der unteren Altersgrenze ist. Diese Massnahmen werden
übrigens für die in späteren Jahren Eintretenden weiter aufrechtzuerhalten
 sein, werden aber dann ohne Zweifel nur eine Minderheit
betreffen, die kaum ins Gewicht fällt.
            
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