Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

518 DRITTER TEIL 
Se de ht 
Nach dem Arbeitsgesetzbuch von 1922 bestehen die Einnahmen der 
Sozialversicherung aus nach dem Lohn abgestuften Beiträgen (Art. 177.) 
Die Beiträge sind nach Gefahrenklassen eingeteilt, wobei ein Tarif 
für jede Klasse festgesetzt ist. 
Die Verordnungen vom Januar und Februar 1922 hatten die Versiche- 
rungsbeiträge nach dem Risikograd wie folgt festgesetzt : 
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, ...... 6-9 v.H. 
[nvalidität und Tod ............ 7 —10 » 
Arbeitslosigkeit ........ ‚2 2,5 » 
Ärztliche Hilfe . N 55-7 
zusammen . .21 —28,5v. H. 
Mit Rücksicht auf die finanzielle Lage bestimmter staatlicher Unter- 
nehmungen wurde für sie und für die grossen Gewerbe- und Verkehrs- 
unternehmungen der Beitragssatz bedeutend herabgesetzt, 
Bald darauf musste man auch den Beitragstarif für die anderen Unter- 
nehmungen herabsetzen. Es ergab sich daraus der am 12. April 1923 
veröffentlichte Tarif, der ab 1. März 1923 gilt. Dieser Tarif teilt sich 
in Normaltarif und Vorzugstarif, der für staatliche Unternehmungen und 
Einrichtungen anwendbar ist. 
a) Normaltarif 
Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit . 
Invalidität und Tod . . 
Arbeitslosigkeit ; 
Ärztliche Hilfe 
8-8 vH. 
3,5-5,5 » 
2 » 
4,5—6,5 » 
16 -22 v.H. 
zusammen .. 
Arbeitsunfähigkeit. ...... 3,5- 4,5 v.H. 
Tod . 20.000100 + 2,5— 3,5 >» 
He ; 2 » 
.»800 ee 3 — 45 » 
zusammen . . 11 —14,5 v.H. 
Der gegenwärtige Beitragssatz der Versicherung ist durch Verordnung 
vom 17. August 1927 wie folgt bestimmt. 
b) Vorzugstarif 
Vorübergehende 
Invalidität und 
Arbeitslosigkeit 
Ärztliche Hilfe 
Beitrag in Hundertsätzen des Lohns 
Tarifgattung 
2) Normaltarif 
*. Gefahrenklasse 
1 
3} 
Vorzugstarif (Un- 
ternehmungen und 
Einrichtungen des 
Staates) 
Gruppe I 
“I 
[IE 
MV 
insgesamt 
16,0 
18,0 | 
20,0 
290 
L0,0 
12,0 
10,0 
14,0 
z0 
zum 
Kassenfonds 
11,3 
12,8 
13,8 
15,3 
| 
8,3 
7,3 
7,3 
9,8 
3,5 
| 
zum Fonds 
Krankenhilf- 
4,2 
4,7 
5,7 
3,2 
3,2 
4,2 
2,2 
3,7 
"5 
zum Fonds 
für Arbeiter” 
wohnungen 
0,5 
0,5 
0,5 
1.5 
0,5 
0,5 
0,5 
0.5
	        
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