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DRITTER TEIL
Die Höhe des Beitrags wird für jede Versicherungseinrichtung festgesetzt.
Der Beitragsanteil zu Lasten des Versicherten soll 3 v. H. des wirklichen
Tagelohns nicht überschreiten. Sollten gewisse Versicherte mehr als 3 v. H.
ihres wirklichen Lohnes entrichten, so muss der 3 v. H. überschreitende
Beitragsteil vom Arbeitgeber getragen werden.
Litauen
In Litauen sieht das Gesetz 6 Lohnklassen vor :
Lohnklasse
Tagelohn
(in Litas)
bis «
4— 6
6— 8
8—10
10—12
L2-— 16
Wochenlohn
{in Litas)
bis 24
24-—36
36—48
48—60 |
60-—72
72.96
Monatslohn
fin Litas)
bis 100
100—150
150—200
200—250
250—300
300-—400
Päglicher
Grund-Iohn
in Litas)
3
5
7
9
11
14
Der gesamte Beitrag, der zu gleichen Teilen vom Arbeiter, vom Arbeitgeber
und vom Staat getragen wird, ist für jede Klasse mit einem
Bruchteil des Grundlohns festgesetzt, wobei der Beitragsanteil des Arbeiters
3 v. H. des wirklichen Lohnes nicht übersteigen kann.
Norwegen
In Norwegen wird jedes Mitglied einer örtlichen Krankenkasse auf
Grund der abgegebenen Erklärung einer Einkommensklasse zugeteilt.
Das Gesetz vom 6. August 1915 hatte folgende 5 Einkommensklassen einzerichtet
($ 14):
Einkommensklasse
Jährliches Einkommen (in Kronen)
bis 300
300— 600
600—- 900
900—1.200
i .200— und mehr
Das Gesetz vom 23. Juli 1918 hatte folgende 6 Einkommensklassen
vorgesehen :
‚ Klasse
& »
+
3 bis 600 Kronen
600— 900 »
900—1.200 »
1.200-— 1.600 »
1.600—2,.000 »
2.000 und darüber.