Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

EINNAHMEQUELLEN UND FINANZGEBAREN 521 
m 
Das Gesetz vom 17. Juli 1925 hat 7 Einkommensklassen einge- 
richtet : 
Einkommensklasse 
! & ; 
Jahreseinkommen (in Kronen) 
bis 100 
100— 600 
600— 900 
900— 1.200 
‚200—1.600 
1.600— 2,000 
2.000 und mehr 
‚Das norwegische Gesetz von 1915 hat ein System von Prämien einge- 
richtet, die sich nach den Einkommensklassen bestimmen. Der Tarif 
wird für jede Kasse aufgestellt. Indessen setzt das Gesetz einen „Normal- 
tarıf‘“ fest, dem sich die Kassen soviel als möglich nähern sollen, oder der 
angewandt wird, wenn kein besonderer Tarif für die Klasse besteht. 
Wenn der von einer Kasse aufgestellte Tarif den Normaltarif um mehr 
als 50 v. H. übersteigt, so muss der Mehrbetrag vom Versicherten getragen 
werden, es wäre denn, dass eine gegenteilige Entscheidung der zuständigen 
Behörde ergeht ($ 31, Ziffer 5, Abs. 2 des Gesetzes von 1925). 
Der Normaltarıf beträgt ! 
Einkommensklasse 
} Wöchentlicher Beitrag des 
Pflichtversicherten (in Öre) 
25 
35 
45 
55 
65 
-n 
D Da der Beitrag des Pflichtversicherten /,, des vollen Beitrags darstellt, 
eläuft sich der Gesamtbeitrag auf ‘ 
Einkommensklasse 
Wöchentlicher Beitrag 
{in Öre) 
41%/, 
581/; 
75 
9127; 
108 1/3 
11627 
kl Die Verteilung’ der Versicherten auf die verschiedenen Einkommons- 
Denen im Laufe der Jahre 1919 bis 1924 wird in der folgenden Übersicht 
Den
	        
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