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Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ist nur in Chile, Grieohenland
und in dem Schweizer Kanton St. Gallen aufrechterhalten
worden.
Die Streitigkeiten über Versicherungsleistungen sind unterworfen :
I, der Entscheidung von Schiedsrichtern oder Schiedsgerichten
in den folgenden Ländern :
Bulgarien, Rumänien,
Grossbritannien, Schweiz:
Nordirland, Appenzell (Inner-Rhoden),
Irischer Freistaat, Appenzell (Ausser-Rhoden),
Österreich, Tschechoslowakei.
der Entscheidung besonderer Versicherungsgerichte in
Deutschland, Polen,
Estland, Portugal,
Frankreich (Elsass-Lothrin- Rumänien,
gen), im Königreich der Serben, Kro-{talien
(neue Provinzen), aten und Slowenen,
Japan, in der Tschechoslowakei,
Litauen im Bund der Sozialistischen
Luxemburg, Sowjet-Republiken,
Norwegen, Ungarn.
So haben von 26 allgemeinen Systemen der Krankenversicherung
23, also mehr als vier Fünftel, zur Einrichtung besonderer
Spruchbehörden für die Entscheidung von Streitigkeiten über
Leistungen Zuflucht genommen.
FÜNFTER TEIL
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Ss 5. — Übersicht über die Vorschriften betreffend Zusammensetzung
und Zuständigkeit der Spruchbehörden
Nach dieser allgemeinen Darstellung der Fragen, die sich aus
der Schaffung und dem Wirken der Spruchbehörden ergeben,
soll nunmehr auf die Gesetzgebung der einzelnen Staaten
eingegangen werden. Es soll versucht werden, den allgemeinen
Aufbau jedes einzelnen Systems zu zeigen, dann sollen Zusammensetzung
und Zuständigkeit jeder Spruchbehörde in Kürze angegeben.
werden.
BULGARIEN
GESETZ voM 6. MÄRz 1924
Das bulgarische System gehört zu der Gruppe von Gesetzgebungen, die
3owohl besondere Schiedsgerichte als auch Verwaltungs- und ordentliche
Gerichte vorgesehen haben.