Full text: Deutsche Geschichte (Bd. 5, Hälfte 2)

Niederländischer Aufstand; Gründung der nordniederl. Republik. 589 
für den Schutz der Niederlande in Betracht: das Reich, jetzt durch 
das habsburgische Kaisertum und dessen Emissär, den Erzherzog 
Matthias, schlecht und recht vertreten, und weiter Frankreich 
und England. Während der Einfluß des Reichs in mäßigen 
Grenzen noch immer als legitim erachtet wurde, hatten die 
beiden andern Mächte ganz die Rollen auswärtiger Staaten. 
Aber von diesem Gesichtspunkte her waren sie seit Jahrhunderten 
gewöhnt, die Niederlande als Domäne ihres Einflusses zu be— 
trachten und sich auf diesem Kampfplatze gegenseitig zu befehden. 
Es war eine Lage, die mit den Eroberungsversuchen Frankreichs 
im 12. Jahrhundert eingesetzt hatte, die mit den Zeiten der 
Artevelde vollkommen ausgebildet erschien!, und die nur durch 
die Einbeziehung der Niederlande zuerst in die burgundische, 
dann in die spanische Macht für einige Zeit verdunkelt worden 
war. Jetzt, mit der Verselbständigung der Provinzen, trat sie 
ohme weiteres wieder hervor. 
Nun hatte England schon die Berufung des Erzherzogs 
Matthias gern gesehen und bald darauf mit den Generalstaaten 
einen günstigen Unterstützungsvertrag abgeschlossen in der 
einzigen Absicht, dem Kandidaten Frankreichs für eine etwa zu 
beg ründende niederländische Herrschaft, dem Herzog von Anjou— 
Alençon, das Wasser abzugraben. Für Oranien ergab sich aus 
dieser Lage der Entschluß, mit einer endgültigen Lösung der 
Herrschaftsfrage zu zögern, um England sowohl als Frankreich 
an der Hand zu behalten, so sehr er auch begriff, daß die 
Niederlande Spanien gegenüber vor allem auf Frankreichs 
Wohlwollen angewiesen waren. 
Indes, ehe diese auswärtigen Fragen in voller Klarheit 
hervortraten, war die innere Einbeit der Provinzen schon wieder 
in Frage gestellt. 
Nach dem Tode Don Juans hatte der Prinz von Parma, 
ein ebenso trefflicher Heerführer als maßvoller Staatsmann, 
sich alsbald der niederländischen Statthalterschaft im Namen 
Spaniens bemächtigt. Und belehrt durch das Schicksal Don 
1G. u. a. Band IV 1388f., 455 f.
	        
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