DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 817
Aufstellung der Abrechnungen, die den Kontrollorganen vor-
zulegen sind, bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften
und im Falle von Unregelmässigkeiten oder der Abgabe falscher
Erklärungen, die in betrügerischer Weise die Erlangung von Bei-
hilfen bezwecken.
WIDERSETZLICHKEITEN GEGEN DIE KONTROLLORGANE
Gewisse Gesetze, insbesondere das deutsche und das englische,
sehen die Verhängung schwerer Strafen gegen alle Personen vor,
die sich der Ausübung der Kontrolle bei Durchführung des Gesetzes
widersetzen, sei es, dass sie die Aufstellung von Nachweisen oder
sonstigen Anzeigen, die sie den Kontrollbehörden oder ihren Beauf-
tragten vorzulegen haben, verweigern oder einen Versicherten
an der Aussage bei einem Verhör hindern oder endlich sich der
Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Versicherten in den
Kontrollorganen. oder bei den Versicherungsgerichten widersetzen
oder zu widersetzen versuchen.
S$ 2. — Die Strafen
Je nach der Schwere der Straftat hat der Schuldige Gefängnis,
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder Geldstrafen zu gewär-
tigen; er kann auch gezwungen werden, die nichtbezahlten Bei-
träge nachzuentrichten, und zwar in dem gleichen oder einem
Vielfachen des rückständigen Betrags. Ausserdem kann ihm sein
Amt als Versicherungsvertreter entzogen werden.
Gefängnisstrafen werden nur bei besonders schweren Vergehen
verhängt, so bei Fälschung von Urkunden zu einem verbrecheri-
schen. Zweck, bei Verletzung des Berufs- oder Amtsgeheimnisses
sowie bei vorsätzlicher Erstattung eines unrichtigen Berichts über
die Vermögenslage einer Versicherungskasse in der Absicht, sich
unrechtmässiger Weise Unterstützungen oder Beihilfen irgend-
welcher Art zu verschaffen.
Je nach der Schwere des Falls kann das Vergehen ausser der
Gefängnisstrafe auch noch den Verlust der bürgerlichen Ehren-
rechte und die Verurteilung zu einer Geldstrafe nach sich ziehen.
Die Entziehung des Ehrenamts kann ausgesprochen werden,
wenn ein Versicherungsvertreter dem Gesetz zuwiderhandelt
oder seine Pflichten vernachlässigt.
Geldstrafen können gegen Vertreter der Versicherungsorgane
verhängt werden, wenn sie sich Verfehlungen bei der Ausübung
KRANKENVERSICHERUNG x