Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

DAS STREITVERFAHREN, RECHTSVERLETZUNGEN UND STRAFEN 817 
Aufstellung der Abrechnungen, die den Kontrollorganen vor- 
zulegen sind, bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften 
und im Falle von Unregelmässigkeiten oder der Abgabe falscher 
Erklärungen, die in betrügerischer Weise die Erlangung von Bei- 
hilfen bezwecken. 
WIDERSETZLICHKEITEN GEGEN DIE KONTROLLORGANE 
Gewisse Gesetze, insbesondere das deutsche und das englische, 
sehen die Verhängung schwerer Strafen gegen alle Personen vor, 
die sich der Ausübung der Kontrolle bei Durchführung des Gesetzes 
widersetzen, sei es, dass sie die Aufstellung von Nachweisen oder 
sonstigen Anzeigen, die sie den Kontrollbehörden oder ihren Beauf- 
tragten vorzulegen haben, verweigern oder einen Versicherten 
an der Aussage bei einem Verhör hindern oder endlich sich der 
Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Versicherten in den 
Kontrollorganen. oder bei den Versicherungsgerichten widersetzen 
oder zu widersetzen versuchen. 
S$ 2. — Die Strafen 
Je nach der Schwere der Straftat hat der Schuldige Gefängnis, 
Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte oder Geldstrafen zu gewär- 
tigen; er kann auch gezwungen werden, die nichtbezahlten Bei- 
träge nachzuentrichten, und zwar in dem gleichen oder einem 
Vielfachen des rückständigen Betrags. Ausserdem kann ihm sein 
Amt als Versicherungsvertreter entzogen werden. 
Gefängnisstrafen werden nur bei besonders schweren Vergehen 
verhängt, so bei Fälschung von Urkunden zu einem verbrecheri- 
schen. Zweck, bei Verletzung des Berufs- oder Amtsgeheimnisses 
sowie bei vorsätzlicher Erstattung eines unrichtigen Berichts über 
die Vermögenslage einer Versicherungskasse in der Absicht, sich 
unrechtmässiger Weise Unterstützungen oder Beihilfen irgend- 
welcher Art zu verschaffen. 
Je nach der Schwere des Falls kann das Vergehen ausser der 
Gefängnisstrafe auch noch den Verlust der bürgerlichen Ehren- 
rechte und die Verurteilung zu einer Geldstrafe nach sich ziehen. 
Die Entziehung des Ehrenamts kann ausgesprochen werden, 
wenn ein Versicherungsvertreter dem Gesetz zuwiderhandelt 
oder seine Pflichten vernachlässigt. 
Geldstrafen können gegen Vertreter der Versicherungsorgane 
verhängt werden, wenn sie sich Verfehlungen bei der Ausübung 
KRANKENVERSICHERUNG x
	        
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