Object: Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Erstes Buch. Die Begründer. 
erscheinen und es auch wirklich sind, auch diese nicht weniger auf die 
Industriellen angewiesen sind. „Die Frage, ob die Landwirtschaft der 
Industrie oder die Industrie der Landwirtschaft vorzuziehen sei, ist daher 
ohne jede Bedeutung. Han darf keine bevorzugen, sondern muß sich mit 
beiden befassen 1 ).“ 
Was den Lohn anlangt, so ist seine Definition, so kurz sie auch ist, 
von einer unglaublichen Tragweite: „Der Lohn entspricht dem Teil, den 
sie (die Arbeiter) am Erzeugnis als Mitbesitzer haben 2 ).“ Der Ausdruck 
„entspricht“ will sagen, daß der Arbeiter, der sein Naturrecht auf sein 
Arbeitserzeugnis nicht ausüben kann oder will, es zu einem Geldpreis 
veräußert; und dieser Preis ist es, der seinen Lohn darstellt, der wie alle 
Verkaufspreise „durch die Konkurrenz der Käufer und Verkäufer be 
stimmt wird.“ Condillac stellt es daher nicht als ein Naturgesetz hin, 
daß dieser Lohn stets auf dhs Existenzminimum beschränkt ist. Er wird 
von dem Angebot und der Nachfrage abhängen. Im Gegenteil wird die 
Klasse der Lohnempfänger hier als eine Art latente Assoziation zwischen 
Kapital und Arbeit hingestellt 3 ). 
Sogar vom Gesichtspunkt der praktischen Anwendung und besonders 
der Arbeitsfreiheit und der Verurteilung der Zünfte ist Condillac viel 
kategorischer als die Physiokraten gewesen. „Ihre Vorrechte sind 
schreiendes Unrecht, das uns nur deshalb als ordnungsgemäß erscheint, 
weil wir es als bestehend vorfinden 4 * ).“ Die Freiheit des Darlehnsgeschäftes 
und des Zinsfußes verlangt er ebenso kategorisch wie Turgot, indem er 
gleich ihm eine formvollendete Beweisführung der Gleichheit zwischen 
Zinsen und Wechslergebühren führt; denn, sagt er, Wechslergebühren sind 
der Ausgleich der Entfernung; und „räumliche Entfernung“ und „zeitliche 
Entfernung“ laufen auf dasselbe hinaus 6 ). Mit anderen Worten: das Eine 
ist in der Zeit das, was das Andere im Raum ist, und dies stimmt mit der 
modernen Theorie über den Zins durchaus überein. 
1 ) Op. cit., I. Teil, Kap. XXIX. 
2 ) Op. cit., Kap. XII. 
3 ) Op. cit., S. 69. In ganz neuen Untersuchungen über den Lohnkontrakt führt 
Chatelain — ohne anscheinend Condillac zu kennen — genau die gleiche These aus. 
*) Op. cit., XV. Kap. 8. 
6 ) Vgl. Turgot: Memoire sur les prgts d’argent, S. 122. „In den Ge 
schäften mit verzinslichen Darlehn gibt man zu einer Zeit weniger Geld, um zu einer 
anderen mehr zu erhalten, weil der Zeit-, wie der Ortsunterschied einen wirklichen 
Unterschied im Wert des Geldes hervorrufen.“ Und etwas weiter auf S. 127: „Man 
vergleiche den Unterschied des Nutzens, der zur Zeit des Darlehnsempfanges zwischen 
einer im wirklichen Besitz befindlichen Summe und einer gleichen Summe, die man 
aber erst später erhalten wird, besteht! Ist dieser Unterschied nicht offenbar, und was 
ist das tr viale Sprichwort: „ein Sperling in der Hand ist besser, als zwei Tauben auf 
dem Dach-“, anders als der naive Ausdruck dieser Wahrheit?“
	        
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