Object: Das Ich und der Staat

II. Das Jch in staatlicher Erziehung 18 
wiederholt zu werden. Die Weimarer Verfassung dagegen hat hier 
den Versuch unternommen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu 
lernen. Sie hat die allgemeine Schulpflicht unter ihre Bestimmungen 
aufgenommen, hat über ihre Durchführung eine Reihe von Grund- 
sätzen aufgestellt und die Zusammenfassung alles Grundsätzlichen in 
einem Reichsschulgesetz in Aussicht genommen. Kurzerhand die 
Reichsschule zu schaffen, hat auch sie, in weiser Erkenntnis ihrer 
eigenen Schwäche, nicht gewagt. 
Hat es doch in den sechs Jahren, die seit der Verabschiedung der 
Weimarer Verfassung verflossen sind, nicht einmal zur Schaffung 
des Reichsschulgesetzes gelangt! Die Folge davon ist, daß der wieder- 
erslarkte Partikularismus sich aufs neue der Schule bemächtigt hat 
und daß der Staat, der die allgemeine Schulpflicht verfügte, heute 
über das Mittel nicht verfügt, den Zweck zu erreichen, den er dabei 
vernünftigerweise allein im Auge haben konnte: das Ich zum 
brauchbaren Staatsbürger zu erziehen. Die Länder haben Staats- 
schulen, der deutsche Staat hat keine. Für die Zukunft des Erbübels 
der Deutschen ist besser gesorgt, als für die Zukunft des Reiches, 
für die Heilung des Übels ist auf dem Papier einiges, in der Praxis 
nichts getan. 
Wer gleichwohl an dem Gedanken festhält, daß die Erziehung 
des Ichs zum Staatsbürger Sache ,„des‘’ Staates, also des Reiches 
wäre, dem bleibt bei sotaner Sachlage nichts übrig, als sich die Frage 
vorzulegen: was für Ziele eine Schule sich stecken müßte, die nicht 
Preußen, Bayern, Sachsen, sondern künftige Bürger des Deutschen 
Reichs erziehen will. 
Deutsche Schulen vermittelten ursprünglich nur geistige Bildung, 
und noch etwa bis 1890 galt auf den höheren Schulen + die doch 
immer das. Vorbild abgeben werden ~ der Turnunterricht als 
minderwertig. Welcher Gymnasialdirektor der „guten alten“ Zeit 
hätte nicht die zwei wöchentlichen Turnstunden mit Vergnügen 
zwischen Griechisch und Latein aufgeteill! Wenn heut eine Gefahr 
besteht, so ist es schon eher die entgegengesetzte: daß die körperliche 
Ausbildung einseitig überschätzt wird. Kein Streit braucht darüber 
zu sein, daß ein Volk, dem die allgemeine Wehrpflicht, seine eigenste 
Schöpfung, genommen worden ist, Ersatz dafür in einer gesteigerten
	        
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