II. Das Jch in staatlicher Erziehung 18
wiederholt zu werden. Die Weimarer Verfassung dagegen hat hier
den Versuch unternommen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu
lernen. Sie hat die allgemeine Schulpflicht unter ihre Bestimmungen
aufgenommen, hat über ihre Durchführung eine Reihe von Grund-
sätzen aufgestellt und die Zusammenfassung alles Grundsätzlichen in
einem Reichsschulgesetz in Aussicht genommen. Kurzerhand die
Reichsschule zu schaffen, hat auch sie, in weiser Erkenntnis ihrer
eigenen Schwäche, nicht gewagt.
Hat es doch in den sechs Jahren, die seit der Verabschiedung der
Weimarer Verfassung verflossen sind, nicht einmal zur Schaffung
des Reichsschulgesetzes gelangt! Die Folge davon ist, daß der wieder-
erslarkte Partikularismus sich aufs neue der Schule bemächtigt hat
und daß der Staat, der die allgemeine Schulpflicht verfügte, heute
über das Mittel nicht verfügt, den Zweck zu erreichen, den er dabei
vernünftigerweise allein im Auge haben konnte: das Ich zum
brauchbaren Staatsbürger zu erziehen. Die Länder haben Staats-
schulen, der deutsche Staat hat keine. Für die Zukunft des Erbübels
der Deutschen ist besser gesorgt, als für die Zukunft des Reiches,
für die Heilung des Übels ist auf dem Papier einiges, in der Praxis
nichts getan.
Wer gleichwohl an dem Gedanken festhält, daß die Erziehung
des Ichs zum Staatsbürger Sache ,„des‘’ Staates, also des Reiches
wäre, dem bleibt bei sotaner Sachlage nichts übrig, als sich die Frage
vorzulegen: was für Ziele eine Schule sich stecken müßte, die nicht
Preußen, Bayern, Sachsen, sondern künftige Bürger des Deutschen
Reichs erziehen will.
Deutsche Schulen vermittelten ursprünglich nur geistige Bildung,
und noch etwa bis 1890 galt auf den höheren Schulen + die doch
immer das. Vorbild abgeben werden ~ der Turnunterricht als
minderwertig. Welcher Gymnasialdirektor der „guten alten“ Zeit
hätte nicht die zwei wöchentlichen Turnstunden mit Vergnügen
zwischen Griechisch und Latein aufgeteill! Wenn heut eine Gefahr
besteht, so ist es schon eher die entgegengesetzte: daß die körperliche
Ausbildung einseitig überschätzt wird. Kein Streit braucht darüber
zu sein, daß ein Volk, dem die allgemeine Wehrpflicht, seine eigenste
Schöpfung, genommen worden ist, Ersatz dafür in einer gesteigerten