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Anlage A.
Great Northern Eisenbahn.
Assistant Clerks.*)
Anstellungsbedingungen
— von dem Bewerber durchzulesen. —
1. Der Bewerber muss über 16 und unter 28 Jahr sein
und sich in gutem Gesundheitszustände befinden.
2. Der Bewerber wird einer Prüfung unterworfen nach
Massgabe seines Alters; er muss des kaufmännischen
Rechnens — einschliesslich Regel de tri und einfache
Decimalrechnung — völlig kundig und im Stande sein
nach Dictât schnell, richtig und in einer guten kauf
männischen Handschrift zu schreiben. Bewerber zwischen
21 und 28 Jahren, welche beim Eintritt in den Dienst
pro Woche 22 Schillinge in der Provinz, und 24 Schil
linge in London erhalten, werden einer strengeren Prü
fung unterworfen, um ihre allgemeine Geschäftstüchtig
keit zu ermitteln ; es wird nämlich von ihnen mit
Rücksicht auf ihr Alter ein höherer Grad von Brauch
barkeit verlangt.
3. Der Bewerber muss, wenn er zur Prüfung im Büreau
des Secretary erscheint, Führungsatteste mitbringen:
Wenn er schon vorher eine Anstellung hatte — 1. Von
dem letzten Principal. 2. Je eins zweier Haus
haltungsvorsteher von zweifelloser Unbescholtenheit.
*) Die Bezeichnung Glcrk umfasst die Büreaubeamten und auch
unsere Expeditions- und Stationsheamten ; der Zusatz Assistant drückt
den Gegensatz aus gegen chief cterk d h. Vorsteher des betreffenden
Büreaus etc.