und Absatzmöglichkeitin der Gegenwart und allernächsten
Zukunft ankommt: nur diese sind ins Auge zu fassen und den
Bauwürdigkeitsschätzungen und Vorratsbewertungen zugrunde zu
legen.
Damit also wird die an die geologische Aufnahme sich anschließende
wirtschaftliche Erfassung wesentlich vereinfacht, ja
überhaupt erst ermöglicht.
Ein weiterer wissenschaftlich-methodischer Grundsatz weltwirtschaftlicher
Lagerstättenbewertungen ist die Kontrollierbarkeit
der Berechnungen und Schätzungen. Erst dadurch werden
sie, wenn nachgeprüft und anerkannt, in die Reihe wissenschaftlicher
Daten emporgehoben, mit denen weitergebaut werden
kann.
Eine Bekanntgabe der einzelnen Voraussetzungen und Grundlagen
der Schätzungen ermöglicht dann auch eine sofortige Korrektur,
sobald geologische, technische, wirtschaftliche Entdeckungen
oder politische Verschiebungen eintreten, die plötzlich das ganze
Bild ändern können. Das Bewertungsbild steht ja nicht stabil ein
für allemal fest, sondern befindet sich im durchaus nur augenblicklichen
und labilen Gleichgewicht. Schon im Augenblick der Bekanntgabe
und Veröffentlichung sind solche Zahlen nur relativ
richtig und müssen zu jedem Benutzungszweck neu berechnet und,
wie ein empfindliches Instrument, von neuem justiert und eingestellt
werden. Ja es müssen wie in der Physik förmliche Korrekturtabellen
beigegeben werden. Die Wahl gewisser Voraussetzungen
muß dem Benutzer für seine Zwecke und seine Zeit innerhalb gewisser
Wahrscheinlichkeitsgrenzen freigestellt werden. Da einige
Werte sich gegenseitig bedingen und ausgleichen, z. B. Fördermenge
und Selbstkosten, Qualität und Absatzmenge, Risiko und
Rente, so stellen solche Tabellen die inneren Gründe der Schätzung
besser klar als eine einmalige Rechnung unter einmaligen festen
Voraussetzungen.
Der wichtigste und doch so schwer durchzuführende methodische
Grundsatz ist endlich die Vergleichbarkeit der Schätzung
und deren Zahlen: Wichtig, weil hiervon die Erreichung des eigentlichen
Zweckes von Weltinventuren, eben der Vergleich, abhängt,
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