durch freiwillige Ein- und Unterordnung der einzelnen Staaten
in und unter ein größeres überstaatliches Gemeinwesen.
Bedenken wir nun die Wichtigkeit der anorganischen Rohstoffe
für jede Friedens- und Kriegstechnik, so leuchtet unmittelbar
ein, daß bergwirtschaftliche Verständigungen zwischen
den Staaten zugunsten einer überstaatlichen Ordnung
schlechthin die Grundlage bilden müssen für die wirkliche
Völkerbundidee gegenwärtiger oder künftiger Verfassung. Ein
Weltberggesetz wäre also eine Parallele zum Reichsgesetz:
ebenso schwierig, schier undenkbar und doch wesensverwandt,
also wie dieses stufenweis wohl erreichbar. Und was rein politisch
direkt unmöglich erscheint, dem wird psychologisch doch
vorgearbeitet: privat- und betriebswirtschaftlich durch internationale
Konzerne, finanzwirtschaftlich durch das überstaatliche
Kapital, wissenschaftlich und methodisch durch intellektuelle
Kooperationen.und Rationalisierungen des internationalen
Wissenschaftsbetriebes.
Daraus folgt, daß alle derartige staatlichen, wirtschaftlichen,
sozialen, intellektuellen und religiösen Bünde, Gesellschaften,
Ligen usw. mit irgendwelchen Verständigungszielen ausgehen
müssen von diesen ganz realen Grundlagen aller Wirtschaft und
Technik, von den Lagerstätten nutzbarer Mineralien. Unsere
in Genf, in Paris und anderswo unternommenen Anregungen
müssen daher, sobald sie nicht irgendwie mißverstanden werden,
auf einen günstigen Boden fallen und Beachtung und
Unterstützung finden. Das muß einmal gelten für die ganze
allgemeine Idee der Welılagerstätteninventuren und zweitens
für die Teilprobleme, welche künftig fortlaufend die internatio-50