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Finanzannnnn —
Ruster 2
BESm ABV)
Äberwachungsliste
für den Steuerabzug vom Kapitalertrag
Kalenderiahr 19
Anleitung zum Gebrauche
. In die Überwachungsliste sind nur Schuldner (nicht Gläubiger) von inländischen
Kapitalerträgen aufzunehmen, und zwar auch dann, wenn ein Kapitalertrag nicht
ausgeschüttet wird.
Für jeden Schuldner von Kapitalerträgen ist in der Uberwachungsliste ein Konto
anzulegen, bei dem die in einem Kalenderjahr fällig werdenden Steuerbetraͤge nach⸗
zuweisen sind; hat z. B. eine Aktiengesellschaft neben Dividenden noch Ziusen aus
Anleihen zu zahlen, so sind die entsprechenden Angaben in die UÜberwachunagsliste
auf dem gleichen Konto einzutragen.
3. Erstattungen an Schuldner von Kapitalerträgen sind in Spalte 14 bis 18 der Aber—
wachungsliste mit roter Tinte einzutragen. Erstattungen an Gläubiger von Kapital-
erträgen sind in der Urliste oder auf der Namenkarte (332 Abs. 2) zu vermerken
4. In Spalte 28 sind die erhobenen Verzugszuschläge zu vermerken.
5. Die Uberwachungsliste wird am 31. Dezember des Jahres, für das sie geführt wird,
geschlossen. Zur Abwicklung bereits eingetragener Fälle wird sie bis zum 81. März
des folgenden Jahres offengehalten. Dann noch nicht erledigte Fälle sind in die
laufende UÜberwachungsliste unter den nächsten laufenden Nummern zu uͤbernehmen.
Die richtige Übertragung ist vom Kaffenaufsichtsbeamten in der geschlossenen Über⸗
wachungsliste zu bescheinigen. Die Nummer, unter der ein Fall in der geschlossenen
Überwachungsliste geführt wurde, ist bei dem Eintrag in der lanfenden Uberwachungs
liste unter der neuen laufenden Nummer in Klammern anzugeben.
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