Object: Volkswirtschaftspolitik

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Allgemeine Gütererzengungsgolitik. 
zunähme und ouf Begünstigung der Einwanderung, aber auf 
Erschwerung der Auswanderung gerichtet war. 
Die ersten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts folgten — 
beeinflußt durch die Malthussche Übervölkerungslehre — ent 
gegengesetzten Anschauungen. Sie befürchteten ein Hinaus 
wachsen der Volkszahl über die richtige Grenze und suchten 
deshalb durch das zweischneidige Mittel einer Erschwerung 
der Eheschließung und durch Begünstigung des Abstrvmens 
der überschüssigen Bevölkerung nach außen (Auswanderung) 
den Zuwachs einzuengen. Inzwischen bat sich eine ruhigere 
Beurteilung der Dinge festgesetzt. Die Furcht vor Über 
völkerung ist der Erkenntnis gewichen, daß eine große und 
im Aufblühen begriffene Volkswirtschaft auch einer stark 
wachsenden Bevölkerung Arbeit und Nahrung zu bieten 
verinag, und daß die ständige Abwanderung in die Fremde 
dem Lande gerade solche Menschen wegführt, die in der 
wirtschaftlichen Arbeit gut verwendbar sind, und ihm viel 
fach die Fürsorge für die hierzu nicht fähigen Angehörigen 
überlaßt, und weiter, daß nicht jede Einwanderung an sich 
erivünscht ist. Das hat die Bevölkerungspolitik auf andere 
Bahnen geführt. Die Erschwerungen der Eheschließungen 
sind im wesentlichen beseitigt. Der Einwanderung von wirt 
schaftlich und sittlich tiefer stehenden Menschen sucht man sich 
zu erwehren (z. B. in Australien, in den Vereinigten Staa 
ten usw.), und von einer besonderen Begünstigung der Ein- 
wanderung wird abgesehen. Die Auswanderung tvird zwar 
nicht verboten, aber auch nicht künstlich gefordert. Soweit sie 
stattfindet, sucht man zunächst die Auswandernden gegen Irre 
führung, gegen gesundheitliche Gefahren bei der Beförderung 
und gegen Ausbeutung zu schützen (vergl. das deutsche Reichs 
gesetz über das Auswanderungswesen voni 9. Juli 1897). 
Weiterhin aber bemüht man sich, den Zusammenhang zwischen 
den Ausgewanderten und deni Mntterlande zu erhalten.
	        
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