Object: Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr. Rudolf Leonhard. 
Soviel also in kurzem von der agrartechnischen Seite der Ent 
wicklung des englischen Landwirtschaftswesens in den letzten vier 
Jahrzehnten. 
Diese einschneidenden Änderungen im Betriebe der englischen 
Landwirtschaft sind auch auf das soziale Leben auf dem Lande nicht 
ohne Folgen geblieben. Der Großpächter alten Stils, der Gentleman- 
Farmer, etwa dem ostelbischen Rittergutsbesitzer vergleichbar, 
wurde verdrängt durch den mit seinen Leuten selbst mitarbeitenden 
Working-Farmer. Was sich aber trotz der durchgreifenden Umwäl 
zungen auf dem Markt bis jetzt nicht änderte, das sind die Besitz 
verhältnisse. Wir sprachen schon von der scharfen Trennung von 
Besitz und Betrieb. Trotz der gefallenen Pachten sind die Boden 
preise nicht entsprechend herabgegangen, während doch z. B. bei 
städtischen Mietshäusern der Kaufpreis sich ziemlich genau nach dem 
Mietsertrag richtet. Fiier leiten eben den Käufer beim Erwerb rein 
wirtschaftliche Motive. Beim agrarischen Grundbesitz aber wirken 
Gründe nicht wirtschaftlicher Natur stark mit. Nach wie vor sind 
soziales Ansehen und politische Macht in England wie auch anderswo 
an den großen Grundbesitz geknüpft und werden mit ihm gleich 
zeitig gekauft. Für diese sozialen Vorteile nimmt man gern eine 
niedrigere Verzinsung in Kauf. Der Bodenpreis blieb also höher, 
als das rein ökonomisch gerechtfertigt wäre. 
Eben dieser hohe Bodenpreis aber verhindert eine erfolgreiche 
innere Kolonisation, wie sie im Interesse einer Wiederbevölkerung 
des flachen Landes seit langem angestrebt wird. Diese Bestrebungen 
gewannen gesetzliche Unterstützung 1887 im sogenannten Allot 
mentsgesetz, das die Landarbeiter durch die Hergabe kleiner Acker 
parzellen seßhaft machen sollte. Der Grafschaftsrat, das Organ der 
lokalen Selbstverwaltung, sollte durch Kauf oder schlimmstenfalls 
Expropriation Land für diese innere Kolonisation bereitstellen. Da 
man aber nur zu den üblichen hohen Preisen Land erwerben konnte 
und außerdem die Arbeiter nicht durch Erwerbung von Parzellen 
ihre Freizügigkeit einbüßen wollten, hatte das Gesetz wenig Erfolg. 
Aus ähnlichen Gründen blieb auch das 1892 angenommene Gesetz 
über small-holdings zur Schaffung eines selbständigen Bauern 
standes auf eigenen oder Rentengütera auf dem Papier. Der Graf 
schaftsrat, der wiederum mit der Schaffung solcher Heimstätten be 
auftragt war, mußte den Boden so teuer kaufen, daß er ihn auch nur
	        
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