Contents: Die Bodenreform im Lichte des humanistischen Sozialismus

76 
Dritter Teil. 
tun haben, da die kalte Berechnung und schnöder Egoismus 
der Kriminalität auszuweichen verstehen, ohne deshalb den 
Anspruch auf moralische Überlegenheit erheben zu können ?7, 
Es ist überhaupt ein berechtigtes Verfahren, darauf hinzu- 
weisen, daß im Verbrechen des Südländers der Vorbedacht 
weniger Raum einnimmt als in dem des Nordländers®. Wo 
zwei durch verschiedene Sexualauffassungen getrennte Völker 
zusammenkommen, wie, um nur ein Beispiel zu nennen, Fran- 
zosen und Italiener nach der französischen Revolution, entsteht 
scmit die Grundlage zu schweren Mißverständnissen?9, Schrift- 
97 Napoleone Colajanni, Settentrionali e Meridionali, Milano 1898, 
Sandron, p. 26; Gaetano Mosca, Colajanni e La Sociologia Criminale, 
in der Zeitschrift Il Circolo Giuridico, vol. XXI, Separat-Abdruck, S. 22. — 
Vgl. auch S. 117 unseres Buches. . 
9% Nach internationalen Berechnungen vom Jahre 1900 belief sich die 
Jährliche Quote der auf die einzelnen Länder entfallenden Morde pro Mil- 
lion Einwohner in Italien auf 80, in Spanien auf 60, in Österreich auf 20, 
in Frankreich auf 14, in Deutschland auf 9, in England auf 5. Womit 
also die italienische Verbrecherstatistik sich als fast anderthalbmal so groß 
als die spanische, viermal so groß als die österreichische, sechsmal so groß 
als die französische, neunmal so groß als die deutsche und fünfzehnmal 
so groß als die englische stellen würde. (A. Bosco, L6gislation et Statisti- 
que comparee de quelques Infractions A la Loi penale, im Bulletin de 
l’Institut International de Statistique, XI, 2, Roma 1900.) Demgegenüber 
hat Gioyanni Bodio schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß in 
der Diebstahlsstatistik Italien mit 70 pro 100000 Einwohner weit hinter 
Deutschland mit 200, England mit 130 und Frankreich mit 110 zu stehen 
kommt. (Bodio, Di alcuni indiei misuratori del movimento economico in 
Italia, 2 Ed., Roma 1891, Accademia dei Lincei, p- 37.) 
9 „Etwa ıl4 Tage vor unserer Ankunft hatte sich zu Brescia ein solcher 
Fall ereignet. Ein eifersüchtiger Ehemann hatte einen französischen Offi- 
zier in den Armen seines Weibes erstochen; der arme Teufel war als ein 
Mörder verdammt und nach wenigen Tagen erschossen, Das letzte ist nach 
französischer Sitte gerecht, nach italienischer eine himmelschreiende Un- 
gerechtigkeit; wie soll da die Ausgleichung kommen? Solche Vorfälle und 
gerade solche setzen eine unaustilgbare Erbitterung“. (E. M. Arndt, Bruch- 
stücke aus einer Reise durch einen Teil Italiens im Herbst und Winter 1798 
und 1799, Teil I, Leipzig 1801, Gräff, S. 352.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.