Full text: Alters- und Hinterlassenenversicherung

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mit einer nicht unerheblich grössern Zahl von auf Altersrente berechtigten 
Personen in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gerechnet werden muss, 
ohne dass dieser Vermehrung eine entsprechende Zunahme der beitrags- 
pflichtigen Personen gegenüberstehen wird. Ob die Verhältnisse in der 
Zukunft sich wirklich so entwickeln werden, weiss niemand. Die Unter- 
suchungsergebnisse stellen im wesentlichen eine Hypothese dar. Diese beruht 
aber auf der Beobachtung der Vergangenheit anhand der frühern schweize- 
rischen Volkszählungen und zieht ihre Schlüsse aus Entwicklungstendenzen, 
die sich schon jetzt deutlich abzeichnen. Die konsultierten Fachleute haben 
sich den Schlussfolgerungen des Amtes angeschlossen. Der Gesetzgeber muss 
deshalb bei der Anlage der Versicherung auf sie Bedacht nehmen, wenn sein 
Werk in der Zukunft nicht gefährdet sein soll und er sich nicht Vorwürfen aus- 
setzen will. 
Wir haben die Entwicklung der Versicherung in Einnahmen und Aus- 
gaben für die nächsten Jahrzehnte, auf Grund der vom Amte ermittelten 
Untersuchungsergebnisse, in Tabelle 3 dargestellt. Sie zeigt, dass die 
Versicherung unter Heranziehung der Erträgnisse des in der Übergangszeit 
angelegten Fonds in der Lage ist, auch gesteigerten zukünftigen Ansprüchen, 
die sich aus einer Vermehrung der Zahl der Altersrentner ergeben werden, 
zu entsprechen. Die Verzinsung des Fonds, welche für das Tempo seines 
Anwachsens und damit für das Mass der der Versicherung zur Verfügung ste- 
henden Erträgnisse von Bedeutung ist, haben wir in vorsichtiger Bewertung 
der möglichen Entwicklung auf dem Geldmarkt für die ersten 10 Jahre seines 
Bestehens auf 4% %, für die zweiten 10 Jahre auf 4% % und für die Folgezeit 
auf 4% geschätzt. Auch diese Schätzung kann nach oben oder unten durch 
die Wirklichkeit widerlegt werden, was auf das Gleichgewicht der Versicherung 
zurückwirken kann. Die Veränderungen dürften sich aber allem Anschein 
und der Natur der Sache nach, wenn nicht ausserordentliche Ereignisse ein- 
treten, nur langsam und allmählich einstellen, und wenn sie zu Ungunsten der 
Versicherung wirken, möglicherweise durch andere Einnahmen, die nicht in 
die Rechnung eingestellt sind, zum Teil kompensiert werden. Wir denken dabei 
speziell an die Möglichkeit, dass wohlhabende Personen auf den Bezug der auch 
ihnen zukommenden, den Gegenwert der Beitragspflicht darstellenden Renten- 
leistungen verzichten, 
Die Tabelle, die von einer Inkraftsetzung der Versicherung im Jahre 
1983 ausgeht, weist ’erst nach 1950 einen gewissen Ausfall infolge der 
Erhöhung der KRentnerzahlen gegenüber der Zahl der Beitragspflich- 
tigen auf. Wenn auch mit der Möglichkeit dieser Mehrbelastung gerechnet 
werden muss, so können sich bis dahin auch andere Möglichkeiten ver- 
wirklichen, die in entgegengesetzter Richtung wirken. Wird aber die Be- 
lastung sich tatsächlich in der vermuteten Richtung entwickeln, so wird die 
gesteigerte wirtschaftliche Kraft, welche den verbesserten Lebensbedingungen 
entspricht und eigentlich die Voraussetzung dafür bildet, gestatten, dann- 
zumal die Gesetzgebung den veränderten Verhältnissen. anzupassen und die
	        
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