Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft.
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die Banken bestimmt haben mag, sich einem solchen Buchverkehr
zu verschließen, ist nicht bekannt geworden und auch nicht recht
ersichtlich. Denn zweifellos birgt dieser Zahlungsmodus, den man
nur als einen erweiterten Scheckverkehr bezeichnen kann, und der so
durchaus nichts Originelles ist, den großen Vorteil in sich, daß die
Handeltreibenden über uneingeschränkte Summen verfügen können,
ohne ihre Depots zurückzuziehen. Der Bank kann es wohl im Prinzip
gleichgültig sein, daß die Forderungen an ihren Kunden A kleiner und
dafür die Forderungen an B größer werden, und daß im erweiterten
Verkehr die Bank A einmal Kreditor, dann wieder Debitor der Bank
B wird und umgekehrt. Aber gerade in diesem auf den ersten Blick
verständig und unbeachtlich erscheinenden Austausch der Schuldver
pflichtungen liegen gewisse Gefahren. So z. B. wird die schwache
Bank A fürchten, daß ihr Kreditor A durch einen Strohmann sein
Guthaben nach einer Bank B durch das „Bankgeld“ überführt, zu der
er ein größeres Vertrauen besitzt und wo er seine Kapitalien sicherer
aufbewahrt glaubt. Wenn andererseits aber die Bank A insolvent wird,
trägt die Bank B den Verlust, da sie im Verrechnungsverkehr keinen
realen Gegenwert für das „Bankgeld“ bei der Bank A findet.
Die Untätigkeit der Banken verstärkte die Forderungen der Bank
gläubiger nach einer umfangreicheren Erhöhung der Auszahlungsquoten.
Die Regierung konnte aber diesen immer dringender werdenden Wün
schen nicht ent gegenkommen. Es war nicht angängig, die obligatorischen
Auszahlungen mit einem Male höher zu bemessen, ohne die Banken
der Gefahr auszusetzen, daß sie durch zu große Abhebungen von ihren
Aktiven entblößt würden.
Mit Vorsicht, gleichsam Schritt für Schritt, erhöhte die Regierung
die Kontingente, bis die Banken sich stark genug fühlten, auf den gesetz
lichen Schutz Verzicht leisten zu können.
Es fehlte in den ersten Monaten neben dem Vorschläge von Levy
nicht an zahlreichen Anregungen, um die allgemeinen, für alle Banken
erlassenen Verordnungen zu verändern. So schlug man unter anderem
eine Individualisierung bei der Bemessung der Auszahlungsquoten vor.
Hiernach sollten die auf einer festen Basis stehenden Kreditinstitute
höhere Quoten auszahlen als diejenigen, deren Güte nicht ganz be
stimmt und zuverlässig erwiesen sei. Es ist aber klar, daß eine derartige
Spezialisierung der französischen Banken nach ihrer Qualität zunächst
eine Krediterschütterung im Inlande und dann auch im Auslande her-
vorgerufen hätte. Weiterhin würde diese Methode eine eingehende,
längere Prüfung aller Banken durch die Regierung vorausgesetzt haben.
Abgesehen von den vielen technischen Schwierigkeiten eines solchen
Verfahrens, dürfte die Regierung kaum die Verantwortung über ihre
Urteile von gut und schlecht und die hieraus resultierenden Folgen
auf sich nehmen können.
In den Kreisen der Unternehmer und Privaten wurde die Tatsache
des Bankmoratoriums als eine unverzeihliche Beeinträchtigung ihrer
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