Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 
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die Banken bestimmt haben mag, sich einem solchen Buchverkehr 
zu verschließen, ist nicht bekannt geworden und auch nicht recht 
ersichtlich. Denn zweifellos birgt dieser Zahlungsmodus, den man 
nur als einen erweiterten Scheckverkehr bezeichnen kann, und der so 
durchaus nichts Originelles ist, den großen Vorteil in sich, daß die 
Handeltreibenden über uneingeschränkte Summen verfügen können, 
ohne ihre Depots zurückzuziehen. Der Bank kann es wohl im Prinzip 
gleichgültig sein, daß die Forderungen an ihren Kunden A kleiner und 
dafür die Forderungen an B größer werden, und daß im erweiterten 
Verkehr die Bank A einmal Kreditor, dann wieder Debitor der Bank 
B wird und umgekehrt. Aber gerade in diesem auf den ersten Blick 
verständig und unbeachtlich erscheinenden Austausch der Schuldver 
pflichtungen liegen gewisse Gefahren. So z. B. wird die schwache 
Bank A fürchten, daß ihr Kreditor A durch einen Strohmann sein 
Guthaben nach einer Bank B durch das „Bankgeld“ überführt, zu der 
er ein größeres Vertrauen besitzt und wo er seine Kapitalien sicherer 
aufbewahrt glaubt. Wenn andererseits aber die Bank A insolvent wird, 
trägt die Bank B den Verlust, da sie im Verrechnungsverkehr keinen 
realen Gegenwert für das „Bankgeld“ bei der Bank A findet. 
Die Untätigkeit der Banken verstärkte die Forderungen der Bank 
gläubiger nach einer umfangreicheren Erhöhung der Auszahlungsquoten. 
Die Regierung konnte aber diesen immer dringender werdenden Wün 
schen nicht ent gegenkommen. Es war nicht angängig, die obligatorischen 
Auszahlungen mit einem Male höher zu bemessen, ohne die Banken 
der Gefahr auszusetzen, daß sie durch zu große Abhebungen von ihren 
Aktiven entblößt würden. 
Mit Vorsicht, gleichsam Schritt für Schritt, erhöhte die Regierung 
die Kontingente, bis die Banken sich stark genug fühlten, auf den gesetz 
lichen Schutz Verzicht leisten zu können. 
Es fehlte in den ersten Monaten neben dem Vorschläge von Levy 
nicht an zahlreichen Anregungen, um die allgemeinen, für alle Banken 
erlassenen Verordnungen zu verändern. So schlug man unter anderem 
eine Individualisierung bei der Bemessung der Auszahlungsquoten vor. 
Hiernach sollten die auf einer festen Basis stehenden Kreditinstitute 
höhere Quoten auszahlen als diejenigen, deren Güte nicht ganz be 
stimmt und zuverlässig erwiesen sei. Es ist aber klar, daß eine derartige 
Spezialisierung der französischen Banken nach ihrer Qualität zunächst 
eine Krediterschütterung im Inlande und dann auch im Auslande her- 
vorgerufen hätte. Weiterhin würde diese Methode eine eingehende, 
längere Prüfung aller Banken durch die Regierung vorausgesetzt haben. 
Abgesehen von den vielen technischen Schwierigkeiten eines solchen 
Verfahrens, dürfte die Regierung kaum die Verantwortung über ihre 
Urteile von gut und schlecht und die hieraus resultierenden Folgen 
auf sich nehmen können. 
In den Kreisen der Unternehmer und Privaten wurde die Tatsache 
des Bankmoratoriums als eine unverzeihliche Beeinträchtigung ihrer 
Respondek, Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft. 9
	        
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