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Erwin Respondek,
verkennen. Die Einlagen des Sparers bei den öffentlichen Sparkassen sind
nur für ihn selbst bestimmt, sind durchaus für ihn zunächst totes Kapital,
das ihm erst einmal in einer späteren Zeit als Hilfsquelle dienen soll.
Die Einlagen der Depositengläubiger dagegen tragen zum großen Teil
einen ganz anderen Charakter. Sie sind für ihn die jederzeit notwendigen
Betriebsmittel seines Unternehmens, die er nur zur sicheren, besseren
und bequemeren Verwaltung seiner Bank übergeben hat. Sie sind
gleichsam für ihn und sein Geschäft das tägliche Brot, das jederzeit
in jeder notwendigen Menge frei sein muß. So ist es klar, daß die
Sperrung der Bankguthaben von der weittragendsten Bedeutung für
das ganze nationale Wirtschaftsleben sein mußte. Handel und Verkehr
empfanden diesen scharfen Druck überaus schwer. Was nützen
auch z. B. die besonderen Berücksichtigungen der produzierenden Kreise ?
Diese können gewiß ihren Betrieb im alten Umfange weiterführen,
und dies ist vorteilhaft für die Wirtschaft als Ganzes. Aber die
Produzenten werden die Herstellung von Kleidungsstücken, Maschinen,
Gebrauchsgegenständen aller Art einschränken müssen, denn die Abnehmer
können ja auch bei dringendem Gebrauch wenig oder nichts
kaufen, weil die Banken ihnen ihre Guthaben nur beschränkt auszahlen.
Gegen die Lasten des Bankmoratoriums wurde auch bald von den betroffenen
Kreisen energisch Front gemacht. Alle Demonstrationen
konnten aber an der Tatsache nichts ändern, daß die Banken ihre Auszahlungen
zunächst auf die gesetzlich festgesetzten Quoten beschränkten
und hieran festhielten. Man entwarf Pläne zur Abhilfe. Einen bedeutsamen,
wenn auch nicht originellen Vorschlag entwickelte der französische
Nationalökonom Raphael-Georges Levy 1 ). Er empfiehlt eine Art
Überweisungsverkehr für Kunden bei ein und derselben Bank und zwischen
Banken untereinander, sobald die Kunden ihre Konten bei verschiedenen
Instituten haben. Der Kunde A weist seine Bank an, dem
Kunden B z. B. 1000,00 Frcs. zu überweisen. Die Bank nimmt daraufhin
eine Umschreibung in ihren Büchern vor und beglaubigt dies dem
Kunden A durch ein übertragbares Zertifikat. Das Zertifikat soll zirkulieren,
nicht wie Geld, aber wie irgendeine andere Bankanweisung. Hierdurch
würden Handel und Verkehr die Möglichkeit gegeben sein, ungestört
durch die Beschränkungen des Moratoriums in der Abwicklung
ihrer Geschäfte fortzufahren. Die Regelung des Verkehrs unter verschiedenen
Bankkunden, die ihre Konten nicht bei der gleichen Bank haben,
will Levy durch ein neu zu schaffendes, eigens hierfür bestimmtes „Bankgeld“
vornehmen. Dieses „Bankgeld“ ist nichts anderes als eine Anweisung
auf die Bank, nach der dem Inhaber des „Bankgeldes“ bei seiner
Bank eine Gutschrift auf seinem Konto gewährleistet wird. Die Banken
rechnen untereinander durch Austausch jener „Bankgeld-Abschnitte“
im Clearing ab.
Diese theoretischen Erörterungen fanden trotz der Wichtigkeit
und des Ernstes des Gegenstandes keine praktische Ausführung. Was
1 ) Vgl. seinen Aufsatz im „Figaro“, 22. August 1914.