Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

128

Erwin  Respondek,

verkennen.  Die  Einlagen  des  Sparers  bei  den  öffentlichen  Sparkassen  sind
nur  für  ihn  selbst  bestimmt,  sind  durchaus  für  ihn  zunächst  totes  Kapital,
das  ihm  erst  einmal  in  einer  späteren  Zeit  als  Hilfsquelle  dienen  soll.
Die  Einlagen  der  Depositengläubiger  dagegen  tragen  zum  großen  Teil
einen  ganz  anderen  Charakter.  Sie  sind  für  ihn  die  jederzeit  notwendigen
Betriebsmittel  seines  Unternehmens,  die  er  nur  zur  sicheren,  besseren
und  bequemeren  Verwaltung  seiner  Bank  übergeben  hat.  Sie  sind
gleichsam  für  ihn  und  sein  Geschäft  das  tägliche  Brot,  das  jederzeit
in  jeder  notwendigen  Menge  frei  sein  muß.  So  ist  es  klar,  daß  die
Sperrung  der  Bankguthaben  von  der  weittragendsten  Bedeutung  für
das  ganze  nationale  Wirtschaftsleben  sein  mußte.  Handel  und  Verkehr ­
  empfanden  diesen  scharfen  Druck  überaus  schwer.  Was  nützen
auch  z.  B.  die  besonderen  Berücksichtigungen  der  produzierenden  Kreise  ?
Diese  können  gewiß  ihren  Betrieb  im  alten  Umfange  weiterführen,
und  dies  ist  vorteilhaft  für  die  Wirtschaft  als  Ganzes.  Aber  die
Produzenten  werden  die  Herstellung  von  Kleidungsstücken,  Maschinen,
Gebrauchsgegenständen  aller  Art  einschränken  müssen,  denn  die  Abnehmer ­
  können  ja  auch  bei  dringendem  Gebrauch  wenig  oder  nichts
kaufen,  weil  die  Banken  ihnen  ihre  Guthaben  nur  beschränkt  auszahlen.
Gegen  die  Lasten  des  Bankmoratoriums  wurde  auch  bald  von  den  betroffenen ­
  Kreisen  energisch  Front  gemacht.  Alle  Demonstrationen
konnten  aber  an  der  Tatsache  nichts  ändern,  daß  die  Banken  ihre  Auszahlungen ­
  zunächst  auf  die  gesetzlich  festgesetzten  Quoten  beschränkten
und  hieran  festhielten.  Man  entwarf  Pläne  zur  Abhilfe.  Einen  bedeutsamen, ­
  wenn  auch  nicht  originellen  Vorschlag  entwickelte  der  französische
Nationalökonom  Raphael-Georges  Levy 1 ).  Er  empfiehlt  eine  Art
Überweisungsverkehr  für  Kunden  bei  ein  und  derselben  Bank  und  zwischen ­
  Banken  untereinander,  sobald  die  Kunden  ihre  Konten  bei  verschiedenen ­
  Instituten  haben.  Der  Kunde  A  weist  seine  Bank  an,  dem
Kunden  B  z.  B.  1000,00  Frcs.  zu  überweisen.  Die  Bank  nimmt  daraufhin ­
  eine  Umschreibung  in  ihren  Büchern  vor  und  beglaubigt  dies  dem
Kunden  A  durch  ein  übertragbares  Zertifikat.  Das  Zertifikat  soll  zirkulieren, ­
  nicht  wie  Geld,  aber  wie  irgendeine  andere  Bankanweisung.  Hierdurch ­
  würden  Handel  und  Verkehr  die  Möglichkeit  gegeben  sein,  ungestört ­
  durch  die  Beschränkungen  des  Moratoriums  in  der  Abwicklung
ihrer  Geschäfte  fortzufahren.  Die  Regelung  des  Verkehrs  unter  verschiedenen ­
  Bankkunden,  die  ihre  Konten  nicht  bei  der  gleichen  Bank  haben,
will  Levy  durch  ein  neu  zu  schaffendes,  eigens  hierfür  bestimmtes  „Bankgeld“ ­
  vornehmen.  Dieses  „Bankgeld“  ist  nichts  anderes  als  eine  Anweisung ­
  auf  die  Bank,  nach  der  dem  Inhaber  des  „Bankgeldes“  bei  seiner
Bank  eine  Gutschrift  auf  seinem  Konto  gewährleistet  wird.  Die  Banken
rechnen  untereinander  durch  Austausch  jener  „Bankgeld-Abschnitte“
im  Clearing  ab.
Diese  theoretischen  Erörterungen  fanden  trotz  der  Wichtigkeit
und  des  Ernstes  des  Gegenstandes  keine  praktische  Ausführung.  Was
1 )  Vgl.  seinen  Aufsatz  im  „Figaro“,  22.  August  1914.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.