die gleichen wirtschaftlichen Typen dar. Kann es da gestattet sein, statistische
Kategorien, die dem ihnen gestellten Zwecke genügen mögen, ohne Besehen für
praktische Verwaltungsausgaben im ganzen Reiche einheitlich zu verwenden?
Nicht jeder, den die Statistik als Selbständigen oder Betriebsinhaber in der
Landwirtschaft bezeichnet, ist cs auch in ökonomischer Wirklichkeit. Er kann in
Böhmen ein kontraktlich gebundener Arbeiter, in Galizien oder der Steiermark
ein Taglöhncr sein.
Die bisher dargelegten Zweifel finden eine weitere Bestätigung durch einige
der Betriebszählung von 1902 entnommene Daten. Man teilt in der Land
wirtschaft die Betriebe nach den Besitzgrößen in fünf Gruppen, und zwar die
Parzellenbetriebe mit einem Grundbesitz bis zu 2 Hektar, die kleinbäuerlichen
Betriebe mit 2 bis 5 Hektar, die mittelbäuerlichen Betriebe mit 5 bis 20 Hektar,
die großbäuerlichen Betriebe mit 20 bis 100 Hektar und den Großgrundbesitz
mit 100 Hektar und darüber.
Es ergibt sich nun aus der Statistik, daß auf einen Betrieb im Durch
schnitt die Zahl der tätigen Personen betrug: bei den Parzellenbetrieben 2-4, bei
den kleinbäuerlichen Betrieben 3-0, bei den mittelbäuerlichcn Betrieben 3'9, bei
den großbäuerlichen Betrieben 5-6, beim Großgrundbesitz 18 1.
Auch ein zweites Moment ist von großer Bedeutung. Die Parzellen- und
kleinbäuerlichen Betriebe sind fast ausschließlich mit Familienangehörigen besetzt.
Selbst in den mittclbäucrlichen Betrieben sind 84'9"/o der tätigen Personen Familien
angehörige. Erst beim großbäuerlichen Besitz treten die Familienmitglieder mehr
in den Hintergrund, oder richtiger: Familienangehörige und Familiensrcmdc halten
sich annähernd das Gleichgewicht.
Gerade hier nun ist der Gegensatz zwischen Industrie und Landwirtschaft
besonders grell. Die gesamte Landwirtschaft hat in ihren Betrieben 86'2°/ 0
Familienangehörige als tätige Personen, dagegen bloß 13'8»/g samilicnfremde
Personen. Die Industrie zeigt neben 60'8 0 / 0 Familienfremden 39-2°/ 0 Familien
mitglieder.
Der Wechsel der sozialen Schicht.
Ein weiteres Moment von großer Tragweite ist der Wechsel der sozialen
Schicht (Selbständige, Arbeiter, Taglöhner, Mithelfer, Familienmitglieder). Bei
den großen Zählungen, bei den Betriebs- wie den Berufszählungen, mag am
Stichtage die Einreihung in die soziale Schicht der Wirklichkeit entsprechen,
wobei allerdings davon abgesehen werden muß, daß die Bezeichnungen als „Selbst
ständige", „Mithelfende" rc. in den einzelnen Ländcrgebietcn verschiedene soziale
Typen erfassen.
Nach dem Zähltage aber geht das Leben weiter, die Fluktuation zwischen
den sozialen Schichten verändert die Scheidelinie wieder, die die Regierungs
vorlage im Glauben zieht, cs gebe als Regel für jeden eine dauernde Zu
gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht.
In Wirklichkeit ist der periodisch wiederkehrende Wechsel der sozialen Schicht
ein vollständiges Novum für das Gebiet der Sozialversicherung, und zwar ein
wichtiges Novum, weil cs sich dabei um eine Massenerscheinnng handelt. Die
Fluktuation spielt sich dabei vor allem bei den „Betricbsinhabern" und den
„Familienangehörigen" ab.
Schon Jnama-Stcrnegg hat beispielsweise für Galizien festgestellt, daß
die Parzellenbcsitzcr, und nicht nur ihre Familienangehörigen, als Arbeitgeber fast
gar nicht, als Arbeiter dagegen sehr bedeutend in Betracht kommen. Er hat damit
ausgesprochen, daß der galizische Großgrundbesitzer, der mit den freien Arbeitern
sein Auslangen nicht finden kann, ständig die Ergänzung beim Kleinbesitz sucht,
dessen starke Besetzung mit Arbeitskräften ihn auch befähigt, diese Aufgabe zu