fullscreen: Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

die gleichen wirtschaftlichen Typen dar. Kann es da gestattet sein, statistische 
Kategorien, die dem ihnen gestellten Zwecke genügen mögen, ohne Besehen für 
praktische Verwaltungsausgaben im ganzen Reiche einheitlich zu verwenden? 
Nicht jeder, den die Statistik als Selbständigen oder Betriebsinhaber in der 
Landwirtschaft bezeichnet, ist cs auch in ökonomischer Wirklichkeit. Er kann in 
Böhmen ein kontraktlich gebundener Arbeiter, in Galizien oder der Steiermark 
ein Taglöhncr sein. 
Die bisher dargelegten Zweifel finden eine weitere Bestätigung durch einige 
der Betriebszählung von 1902 entnommene Daten. Man teilt in der Land 
wirtschaft die Betriebe nach den Besitzgrößen in fünf Gruppen, und zwar die 
Parzellenbetriebe mit einem Grundbesitz bis zu 2 Hektar, die kleinbäuerlichen 
Betriebe mit 2 bis 5 Hektar, die mittelbäuerlichen Betriebe mit 5 bis 20 Hektar, 
die großbäuerlichen Betriebe mit 20 bis 100 Hektar und den Großgrundbesitz 
mit 100 Hektar und darüber. 
Es ergibt sich nun aus der Statistik, daß auf einen Betrieb im Durch 
schnitt die Zahl der tätigen Personen betrug: bei den Parzellenbetrieben 2-4, bei 
den kleinbäuerlichen Betrieben 3-0, bei den mittelbäuerlichcn Betrieben 3'9, bei 
den großbäuerlichen Betrieben 5-6, beim Großgrundbesitz 18 1. 
Auch ein zweites Moment ist von großer Bedeutung. Die Parzellen- und 
kleinbäuerlichen Betriebe sind fast ausschließlich mit Familienangehörigen besetzt. 
Selbst in den mittclbäucrlichen Betrieben sind 84'9"/o der tätigen Personen Familien 
angehörige. Erst beim großbäuerlichen Besitz treten die Familienmitglieder mehr 
in den Hintergrund, oder richtiger: Familienangehörige und Familiensrcmdc halten 
sich annähernd das Gleichgewicht. 
Gerade hier nun ist der Gegensatz zwischen Industrie und Landwirtschaft 
besonders grell. Die gesamte Landwirtschaft hat in ihren Betrieben 86'2°/ 0 
Familienangehörige als tätige Personen, dagegen bloß 13'8»/g samilicnfremde 
Personen. Die Industrie zeigt neben 60'8 0 / 0 Familienfremden 39-2°/ 0 Familien 
mitglieder. 
Der Wechsel der sozialen Schicht. 
Ein weiteres Moment von großer Tragweite ist der Wechsel der sozialen 
Schicht (Selbständige, Arbeiter, Taglöhner, Mithelfer, Familienmitglieder). Bei 
den großen Zählungen, bei den Betriebs- wie den Berufszählungen, mag am 
Stichtage die Einreihung in die soziale Schicht der Wirklichkeit entsprechen, 
wobei allerdings davon abgesehen werden muß, daß die Bezeichnungen als „Selbst 
ständige", „Mithelfende" rc. in den einzelnen Ländcrgebietcn verschiedene soziale 
Typen erfassen. 
Nach dem Zähltage aber geht das Leben weiter, die Fluktuation zwischen 
den sozialen Schichten verändert die Scheidelinie wieder, die die Regierungs 
vorlage im Glauben zieht, cs gebe als Regel für jeden eine dauernde Zu 
gehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht. 
In Wirklichkeit ist der periodisch wiederkehrende Wechsel der sozialen Schicht 
ein vollständiges Novum für das Gebiet der Sozialversicherung, und zwar ein 
wichtiges Novum, weil cs sich dabei um eine Massenerscheinnng handelt. Die 
Fluktuation spielt sich dabei vor allem bei den „Betricbsinhabern" und den 
„Familienangehörigen" ab. 
Schon Jnama-Stcrnegg hat beispielsweise für Galizien festgestellt, daß 
die Parzellenbcsitzcr, und nicht nur ihre Familienangehörigen, als Arbeitgeber fast 
gar nicht, als Arbeiter dagegen sehr bedeutend in Betracht kommen. Er hat damit 
ausgesprochen, daß der galizische Großgrundbesitzer, der mit den freien Arbeitern 
sein Auslangen nicht finden kann, ständig die Ergänzung beim Kleinbesitz sucht, 
dessen starke Besetzung mit Arbeitskräften ihn auch befähigt, diese Aufgabe zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.