Krieg und Nachkrieg.
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die Strafe für (eingeklagten). Ehebruch seitens ‚der Frau und
für notorisches Konkubinat. seitens. des- Mannes, die bisher auf
3—30- Monate Haft festgesetzt war,. auf Gefängnis bis . zu
3 Jahren erhöht werden soll1%, .
Das. Verhalten der. einzelnen Völker ist im übrigen gerade
in. ehbepolitischer Hinsicht ‚außerordentlich verschieden. Wir
möchten das am. Verhalten ‘der ‘jungen deutschen ‚und der
jungen italienischen Kriegsteilnehmer im Weltkrieg kurz er-
härten. In Deutschland, erachteten ‚es die Einberufenen, ‚aller+
dings vom geburtenlüsternen Staat dazu angeregt und. vielfach
angehalten, bei Kriegsausbruch für ihre Pflicht, die vorher ein+
gegangenen Liebesverpflichtungen zu legitimieren: der Geliebte
heiratete überall sein „‚Verhältnis‘‘, der Bräutigam seine Braut,
der Anbeter seine Angebetete. Es kam zur Einrichtung der
Kriegsehe. In Italien‘ hingegen herrschte unter ‚den zu. den
Fahnen berufenenen honorigen Jünglingen der umgekehrte
Gesichtspunkt vor: es galt als egoistisch und unstatthaft, bei
der für den Krieger bevorstehenden Lebensgefahr noch kurz
vor Toresschluß das Leben eines Mädchens sozusagen gesetzlich
abzustempeln und ihm so im ‚Todesfall des jungen Ehemanns
als Deflorierte oder gar als. junge Mutter den Eingang ‚einer
neuen. Ehe mit einem anderen Manne zu erschweren. Das ‚Frei=
lassen oder doch Freihalten: des Mädchens bis nach Kriegs-
ende wurde als Ehrenpflicht angesehen. Die gleichen :sittlichen
Mächte bewogen also zwei verschiedenen Nationen angehörige
gleiche Kategorien Männer unter den gleichen äußeren Ver-
hältnissen zu diametral verschiedenem Verhalten, © .: u
Der große Mädchenüberächuß: der. Nachkriegszeit hat z.B.
in der Provence, aber auch in: einigen Gegenden Italiens, . den
1608 Herabsetzung der Strafe tritt nur dann ein, wenn das. Verbrechen
yeitens eines in Jegaler Trennung lebenden oder von dem anderen. Teile bös-
willig verlassenen Ehegatten: begangen worden ist, (Progetto..preliminare di
un nuovo Codice Penale, 1. c., p. 217.)