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Dritter Teil.
Liebeshändel eingehen als das Mädchen, das sich genau dessen
bewußt sein muß, daß es die Folgen seines Falles ganz allein
zu tragen hat. Insofern läßt, wie wir das an den Zahlen
der unehelichen Kinder in Österreich seit den seligen Zeiten.
Maria Theresiens zur Genüge sehen können, die Fürsorge für
die uneheliche Mutter und die gesetzliche Regelung der Alimen-
tation der Bastarde die uneheliche Natalität heraufschnellen®,
Durch die Gesetzgebung Maria Theresias wurden die Mädchen
vor den Folgen ihrer Fehler leidlich sichergestellt. Ihre Ge-
schlechtslust erfuhr infolgedessen weniger Hemmungen als es
beim Nichtbestehen der Verordnungen der Fall gewesen wäre.
Auf diese Weise haftete, überdies in ideeller Konkurrenz mit
den ohnehin obwaltenden bäuerischen Brautstandssitten der Erb-
lande, wie zumal in Kärnten, in den österreichischen Landen an
der unehelichen Geburt keinerlei gesellschaftlicher Makel. Und
das ist dort bis auf den heutigen Tag nicht wesentlich anders
geworden. .
Noch einiger anderer Ehehindernisse haben wir zu gedenken,
welche freilich für die Entstehung unehelicher Kinder nur vor-
übergehend in Betracht kommen, teils, weil sie immer nur
relativ und periodisch wirken, teils, weil Pflichtgefühl und
Standesbewußtsein es nur sporadisch zu schlimmen Folgen
kommen lassen.
55 In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts (1841) verhielt sich
in den Ländern der österreichischen Monarchie die Zahl der unehelichen
zur Zahl der ehelichen Geburten im italienischen Venetien wie ı zu 39,
in Österreich nieder der Enns (deutsch) wie ı zu 2 (C. J. A. Mitter-
maier, 1. &., S. 161—169). — Näheres vgl. p. 95f. unseres Buches.
Diese Zahlen sind freilich nicht allein dem Einfluß der Theresianischen
Gesetzgebung zuzuschreiben, sondern hängen jedenfalls, wie ich das an
anderer Stelle ausgeführt habe (Robert Michels, Demographisch-
statistische Studien zur Entwicklungsgeschichte Italiens, in Schmollers Jahr-
buch für Gesetzgebung, XXXII, 2, S. 105ff.), auch mit Verschiedenheiten
sozialer und ethnischer Natur zusammen.