Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 415
gipfelte in der Person des Markgrafen. Die Markgrafen hatten
das Land anfangs wenigstens teilweis in Burgwartbezirke ein⸗
geteilt, so lange noch von einer zunächst rein militärischen Be—
setzung die Rede sein mußte. Später überspannten sie es mit
einer Anzahl ländlicher und städtischer Verwaltungsbezirke, den
Vogteien, an deren Spitze sie Vögte als richterliche und mili—
tärische Beamte, Kastner als Finanzbeamte beriefen nach
ihrem Gefallen: auch hier ward, wie in Preußen, auf kolo—
nmialem Boden der Gedanke einer durch reine Beamte zu führenden
territorialen Verwaltung sicher erfaßt. Unter den Vögten aber
standen in den Städten die autonom gewählten, aber staatlich
zu bestätigenden Obrigkeiten, wo nicht etwa gar bloß eine Ver⸗
waltung durch den landesherrlichen Stadtvogt oder einen ge⸗
setzten Rat geführt wurde; und auf dem platten Lande dienten
Dorf für Dorf die Erbschulzen, deren Amt als ein markgräf⸗
liches Lehen betrachtet ward. Es war eine Organisation, der
sich nur wenige alte Geschlechter deutschen und slawischen
Abels, namentlich in der Altmark und in der Priegnitz, an⸗
fänglich nicht einfügten, während späterhin nur noch den
tapfern Geschlechtern der stets gefährdeten Neumark eine be—
vorzugte Stellung in ihren zahlreichen Burgen und dem um—
gebenden Lande zugestanden ward. Im ganzen aber ließ die
Drganisation der Mark, trotz dieser hervorragenden Stellung
einzelner Familien, grundsätzlich keinerlei besondere Einwirkungen
der höheren Klassen des Adels zu. Vielmehr war der Mark—
graf mit aller Gewalt allein ausgestattet, soweit er sich nicht in
seinen Entschlüssen freiwillig an den in Deutschland her—
kömmlichen Rat seiner Getreuen und Diener band.
Aber freilich nach einer Seite genügte diese Verfassung
nicht, und eben von dieser her ward sie aus den Angeln ge—
hoben. Sie lieferte keine regulären kriegerischen Kräfte hervor—
ragender Art, wie deren gerade die Mark dauernd bedurfte.
Wohl waren Bauer und Bürger für die Folge bei Land⸗
geschrei, wie zu Burg-⸗ und Wachtdienst pflichtig und brauchbar.
Aber die Reiterei war die Hauptwaffe des Jahrhunderts. Sie
galt es dem neuen Staate in voller Bereitschaft zu sichern. Die