Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Deutsche Erfolge i. äußersten Osten; Schicksale d. Kolonisation bis 1800. 415 
gipfelte in der Person des Markgrafen. Die Markgrafen hatten 
das Land anfangs wenigstens teilweis in Burgwartbezirke ein⸗ 
geteilt, so lange noch von einer zunächst rein militärischen Be— 
setzung die Rede sein mußte. Später überspannten sie es mit 
einer Anzahl ländlicher und städtischer Verwaltungsbezirke, den 
Vogteien, an deren Spitze sie Vögte als richterliche und mili— 
tärische Beamte, Kastner als Finanzbeamte beriefen nach 
ihrem Gefallen: auch hier ward, wie in Preußen, auf kolo— 
nmialem Boden der Gedanke einer durch reine Beamte zu führenden 
territorialen Verwaltung sicher erfaßt. Unter den Vögten aber 
standen in den Städten die autonom gewählten, aber staatlich 
zu bestätigenden Obrigkeiten, wo nicht etwa gar bloß eine Ver⸗ 
waltung durch den landesherrlichen Stadtvogt oder einen ge⸗ 
setzten Rat geführt wurde; und auf dem platten Lande dienten 
Dorf für Dorf die Erbschulzen, deren Amt als ein markgräf⸗ 
liches Lehen betrachtet ward. Es war eine Organisation, der 
sich nur wenige alte Geschlechter deutschen und slawischen 
Abels, namentlich in der Altmark und in der Priegnitz, an⸗ 
fänglich nicht einfügten, während späterhin nur noch den 
tapfern Geschlechtern der stets gefährdeten Neumark eine be— 
vorzugte Stellung in ihren zahlreichen Burgen und dem um— 
gebenden Lande zugestanden ward. Im ganzen aber ließ die 
Drganisation der Mark, trotz dieser hervorragenden Stellung 
einzelner Familien, grundsätzlich keinerlei besondere Einwirkungen 
der höheren Klassen des Adels zu. Vielmehr war der Mark— 
graf mit aller Gewalt allein ausgestattet, soweit er sich nicht in 
seinen Entschlüssen freiwillig an den in Deutschland her— 
kömmlichen Rat seiner Getreuen und Diener band. 
Aber freilich nach einer Seite genügte diese Verfassung 
nicht, und eben von dieser her ward sie aus den Angeln ge— 
hoben. Sie lieferte keine regulären kriegerischen Kräfte hervor— 
ragender Art, wie deren gerade die Mark dauernd bedurfte. 
Wohl waren Bauer und Bürger für die Folge bei Land⸗ 
geschrei, wie zu Burg-⸗ und Wachtdienst pflichtig und brauchbar. 
Aber die Reiterei war die Hauptwaffe des Jahrhunderts. Sie 
galt es dem neuen Staate in voller Bereitschaft zu sichern. Die
	        
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