d) Die Besonderheit des durch Tributzahlung entstehenden Passiv
saldos unserer Zahlungsbilanz®*).
Wenn wir die früher festgestellte Unmöglichkeit des Ausgleichs vom Zahlungs-
bilanzsalden. noch einmal zusammenfassen, so können wir folgendes sagen: Wie
im inländischen Verkehr die Wirtschaftszellen oder -betriebe ihre Leistungen
gegeneinander austauschen, so ist es auch international. Leistungen deutscher
Betriebe werden an das Ausland abgegeben und das Ausland liefert uns Leistungen
seiner Betriebe in Form von Gütern oder Dienstleistungen. Auch internationak
können genau wie im Inland endgültig Leistungen nur mit Leistungen bezahlt
werden. Wenn eine Partei des internationalen Tauschverkehrs, also ein einzelnes
Land, mehr an das Ausland leistet als es empfängt, so ist die Mehrleistang nicht
mehr ausgleichbar, sie muß unausgeglichen als Forderung an die Empfangsländer
einstweilen stehen bleiben, sie wird Kapitalinvestierung des einen Landes im
anderen Lande, ob das Überschußland dies will oder nicht will. Es ist derselbe
Vorgang, wie er im Inland zu beobachten ist: wer den Gegenwert seiner an den
Markt verkauften Leistungen nicht wieder voll in der nächsten Wirtschaftsperiode
für sich als Aufwand einsetzt, wird mit seinem Überschuß, ob er will oder nicht will,
in irgendeinem anderen Betriebe investiert. Sein „erspartes Einkommen“ wird
irgendwo investiertes Kapital. Hier wie im ausländischen Verkehr kann der
einzelne sich wieder aus der Anlage zurückziehen, aber die Gesamtheit aller
kann dies in beiden Fällen nicht.
Die juristische und handelstechnische Form der Kapitalinvestierung im Aus-
land ist doppelter Art. Entweder ist das ins Ausland überführte Kapital lang-
fristig investiert in Beteiligungen, Grundstücksbeleihungen und -erwerbungen, durch
Besitz von Aktienpaketen u, ä. Die Kapitalschuld an die Empfangsländer ist
dann aus dem Geld-, Devisen- und Kapitalmarkt herausgenommen, die Kapital-
investierung im Ausland ist endgültig bzw. auf längere Zeit konsolidiert. Oder
die Investierung des ins Ausland überführten Kapitals ist noch nicht konsolidiert.
Die Ansprüche der Einwohner des Landes, welche das Kapital exportiert haben,
haben noch die Form kurzfristiger Kreditgewährung, sie schwimmen noch als
Wechsel-, Lombard- oder Kontokorrentforderungen. im Markt, sie sind noch flot-
santes Material am engeren Devisen- und Geldmarkt, Aber trotz dieser kurz-
fristigen Form handelt es sich materiell um eine Daueranlage, um
langfristige Investierung, denn einmal gepumpt, bleibt gepumpt, ein Zurückholen der
Kapitalbeträge aus den Schuldner-Ländern ist solange unmöglich, als von dort aus
keine Mehrleistungen erfolgen.
Formal ist es eine ähnliche Situation, als wenn kurzfristige Bank- usw.
Kredite „eingefroren‘“ sind, wie man seit einiger Zeit sagt, oder als wenn man
Fabrikanlagen auf Wechselakzepte baut, die nolens volens immer wieder prolon-
ziert werden müssen, da sich die Fabrikanlage nicht zurückverflüssigen läßt, Aber
materiell liegt hier ein großer Unterschied vor. Das Kriterium für den Begriff des
eingefrorenen Kredits ist im wesentlichen die — temporär oder für immer
1) Als allgemeine Quelle über Einzelheiten der Reparations-Verpflichtungen siehe Ernst
Meier, Handbuch der deutschen Reparationen, Deichertsche Verlagsbuchhandlung, Leipzig
19272.