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87. Die Dereinheitlidg ung der Sozialverfigherung.
Aud heute befteht wieder wie vor 1911 der dringende Wunfgh
nad einer wirklidhen Dereinheitligung der DVerfidherungsgejeßs
gebung, durd die allein die Reichhsverfidherungsorönung erft ein
wirRklid) volkstümliches Gefjegbud} werden könnte.
Die Arbeitsgemeinjdaft für Neuordnung des Derfidherungs-
wefens hat dafür folgende Dorfchläge gemadt:
1. Gleicftelung aller körperlidz Gejhädigten durch Vereinheit-
lidung der Derfidherungsträger.
2. Erweiterung der Heilbehandlung durd früh einfegende Ar
beitsbehandlung in befonders dafür einzuridhtenden Werhkitätten.
3. Erfegung des Schadenerfaß» und Rentenprinzips durdz eine
Erwerbsfürjorge. ,
4. Einjtelungszwang für alle körperlidy Gefhädigten, ähnlidz
den Beftimmungen betr. die Einftelung fhwerbefhädigter Kriegs«
teilnehmer.
5. Erhöhung der Renten für Ganzinvaliden auf einen Stand,
der es dem Rentenempfänger ermöglicht, fig und feine Samilie
vor wirt[dHhaftlider Not zu bewahren.
Die legte Sorderung hoffte man durch Wegfall aller „Zwerg:
renten“ durdhführen zu können. Die Geldentwertung hat aber, wie
wir fahen, bereits fo hohe Reichszufjdhüffe zu den Sozialrenten vers
fhiedener Art notwendig gemacht, daß heute keine Rede mehr
davon fein kann, allein dur Einfparung eine zureihende Höhe
der DoNrenten zu erreichen. Ganzinvalidenrenten follten nur ge-
kürzt werden, wenn eine entjpredhende Geldwertjteigerung“ einge:
treten ijt, damit in dem Gejhädigten die Arbeitsfreude und der
Mut zur Ausnugung aud} des geringiten no verbliebenen Reftes
an Arbeitskraft nicht erjtirbt. Audz kann nur auf diefe Weife
die Bereitwiligkeit des Derlegten oder Erkrankten zur Ausnukung
aller Heilungsmöglidhkeiten vergrößert werden. Heute begegnet
man in der Praris immer wieder der Frage: „Wird meine Rente
aud nad erfolgreider Kur nicht gekürzt?“ Dieje Surcht ijt eines
der deutlichjiten Seien dafür, daß die von der Verfidherungs»
gefeggebung in ihrer heutigen Sorm gezüchtete „Derfidherungs«
moral” nod viel zu wünfdhen übrig läßt. Dieje allgemein zu heben
muß aud} eines der Siele der künftigen Sozialverfiherungsgefek»
gebung fein.
Während die deutfhe DVerfiderungsgefeßgebung in ihrer ur
iprünalihen Geltalt eine „Arbeiterverfiderung“ war, hat fie im
Soztalverfiderung.