fullscreen : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

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*)  M.  I.  II  Nr.  11  S.  147,  148.
**)  M.  I.  II  Nr.  11  S.  149.
***)  M.  I.  III  Nr.  6  S.  51  u.  f.

der  Lage  waren,  ist  bereits  erwähnt  worden,  weshalb  der  Vorstand  das
Reichsamt  des  Innern  Ende  Januar  1882  ersuchte,  ihm  den  etwa  fertigen
Entwurf  einer  kaiserlichen  Verordnung  in  Beziehung  auf  die  Chokoladefabrikation ­
  vorzulegen.  Hierauf  ging  von  dieser  Behörde  mit  Datum  vom
24.  Februar  desselben  Jahres  ein  Schreiben  ein,  welches  die  Mittheilung
enthielt,  daß  zwar  der  Zeitpunkt,  bis  zu  welchem  ein  solcher  Entwurf
werde  ausgearbeitet  werden,  noch  nicht  bestimmbar  sei,  jedenfalls  aber
würde  es  erwünscht  sein,  Vorschläge  kennen  zu  lernen,  welche  nach  unserem
Ermessen  in  dem  Entwürfe  Berücksichtigung  zu  finden  haben  dürften.*)
Dr.  Landgraf  hatte  es  daher  unternommen,  eine  dementsprechende
Denkschrift  zu  entwerfen.  Der  Entwurf  wurde  durch  den  Verbandstag
September  1882  in  Magdeburg  gebilligt  und  außerdem  sämmtliche  nicht
anwesende  Mitglieder  aufgefordert,  etwaige  Einwendungen  dem  Geschäftsführer ­
  bis  zum  1.  Oktober  desselben  Jahres  kundzugeben.  Nachdem  Abänderungsvorschläge ­
  nicht  erfolgten,  ist  die  Schrift  mit  Datum  vom
22.  November  1882  abgegangen.
Erst  im  Frühjahr  nächsten  Jahres  hatte  die  Verbandsleitung  zu  erfahren, ­
  daß  ein  Berliner  und  ein  Stettiner  Verbandsmitglied  es  unternommen, ­
  ebenfalls  an  das  Reichsamt  des  Innern  ein  Schriftchen  einzureichen, ­
  welches  sich  in  den  eigenthümlichsten  Behauptungen  bewegte,  der
Hauptsache  nach  aber  der  durch  den  Verband  veranlaßten  Kundgebung
direkt  entgegenarbeitete.
Unterzeichnet  war  die  Schrift  von  14  Verbandsniitgliedern,  einem
Nichtverbandsmitglied  und  2  Konditoren.
Daß  der  Verband  eine  derartige  gegen  seine  Bestrebungen  gerichtete
Maulwurfsarbeit  nicht  dulden  konnte,  ist  selbstverständlich.  Es  erging
daher  an  die  Unterzeichner,  soweit  sie  Bkitglieder  waren,  eine  ernste  Rüge
nebst  der  Anfrage,  ob  sie  unter  vorliegenden  Verhältnissen  noch  ein  Interesse ­
  daran  hätten,  Verbandsmitglieder  zu  verbleiben.  Hierauf  traten
4  Mitglieder  ans,  während  die  übrigen  10  den  Wunsch  aussprachen,  verbleiben ­
  zu  dürfen,  zum  Theil  mit  dem  Bemerken,  daß  sie  gar  nicht  Unterzeichner ­
  gewesen  wären  und  demnach  ihre  Unterschrift  mißbraucht  worden
sei.  Hierauf  bezieht  sich  die  in  den  vorliegenden  Blättern  weiter  oben
gemachte  Bemerkung  über  die  im  Verbandsjahr  1882/83  bestandene  Krisis.
Vorher  hatte  der  Verband  die  Mitwirkung  der  Aeltesten  der  Berliner
Kaufmannschaft  wegen  Erlaß  einer  Verordnung  in  Anspruch  genommen,
ein  Schritt,  der  ebenfalls  infolge  ungeeigneten  Referates  eines  Chemikers
einen  Erfolg  nicht  zu  verzeichnen  hatte.**)
Mit  außerordentlicher  Wärme  hatte  sich  der  Abg.  Dr.  Gold  sch  midt
in  der  Reichstagssitzung  vom  20.  Januar  1883***)  für  den  Erlaß  einer
            
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