80 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Bolkswirthschaftslehre.
an die Stelle des Arbeitslohnes der volle Arbeitsertrag tritt.
Nm diesen jedem Arbeiter zu sichern und die ökonomische Ab
hängigkeit desselben vom Kapitalisten zu beseitigen, soll die jetzige
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schaftlrche Arbeit ersetzt werden, und der Staat durch Aufbringung
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fiffüciircii und Productivgenossenschaften zu bilden. Der Staat
selbst aber, der „freie Bolksstaat", solle eine Association von
Arbeitern sein und von der Arbeit regiert werden.
Die socialistischen Zukunftspläne überschätzen demnach
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ji’iune der Handarbeit, ebenso die durch Arbeiterverqesett-
schaftung zu erreichenden Productionserfolge, und unterschätzen
dagegen sowohl die Unvermeidbarkeit des jetzigen Lohnsystemes
als die Schwierigkeit, einen nach der Arbeitsverwendung
bemessenen Maßstab für die Verkeilung der Güter zu finden.
Illich nähern sich dieselben schließlich um so erheblicher den
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erstrecken, und je mehr die Leitung letzterer unmittelbare
Staatsangelegenheit werden soll.
Die einseitige Ueberschätzung der Arbeit, rücksichtlich deren
eigentlich nur die Handarbeit als productiv anerkannt tvird ist
ein in gewissen Lebenskreisen fortdauernd häufig vorkommender
Irrthum, während in der argen Uebertreibung der von Erwerbs
gemeinschaften zu erwartenden Arbeitsleistungen Socialisten und
Communisten mit einander »vctteifern.
Die „jetzige Produktionsweise" aber, das Lohnsystcm wo-
à^õen Mittellosen erst ein selbständigeres Bestehenkönnen
möglich wlirdc, ist ebensowenig abschaffbar, wie die privatwirth-
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kann nicht unmittelbar von dem auf- und abschwankenden bis-
iveilen erst nach geraumer Zeit eintretenden oder gar nicht lohnen
den Ertrage der Production, bei der er mitwirkt, abhängig
gemacht, und sonach auch nicht auf den schließlichcn Arbeitsertrag
angewiesen werden. Keinerlei besondere, mit oder ohne Staats-
Hilfe znstandcgebrachte Vergesellschaftung der Arbeiter vermag zu
bewirken, daß letzterer an sich gewisser würde und im Ganzen