fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

80 Buch 1. Kap. 2. Entwickelungsgang der Bolkswirthschaftslehre. 
an die Stelle des Arbeitslohnes der volle Arbeitsertrag tritt. 
Nm diesen jedem Arbeiter zu sichern und die ökonomische Ab 
hängigkeit desselben vom Kapitalisten zu beseitigen, soll die jetzige 
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schaftlrche Arbeit ersetzt werden, und der Staat durch Aufbringung 
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fiffüciircii und Productivgenossenschaften zu bilden. Der Staat 
selbst aber, der „freie Bolksstaat", solle eine Association von 
Arbeitern sein und von der Arbeit regiert werden. 
Die socialistischen Zukunftspläne überschätzen demnach 
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ji’iune der Handarbeit, ebenso die durch Arbeiterverqesett- 
schaftung zu erreichenden Productionserfolge, und unterschätzen 
dagegen sowohl die Unvermeidbarkeit des jetzigen Lohnsystemes 
als die Schwierigkeit, einen nach der Arbeitsverwendung 
bemessenen Maßstab für die Verkeilung der Güter zu finden. 
Illich nähern sich dieselben schließlich um so erheblicher den 
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erstrecken, und je mehr die Leitung letzterer unmittelbare 
Staatsangelegenheit werden soll. 
Die einseitige Ueberschätzung der Arbeit, rücksichtlich deren 
eigentlich nur die Handarbeit als productiv anerkannt tvird ist 
ein in gewissen Lebenskreisen fortdauernd häufig vorkommender 
Irrthum, während in der argen Uebertreibung der von Erwerbs 
gemeinschaften zu erwartenden Arbeitsleistungen Socialisten und 
Communisten mit einander »vctteifern. 
Die „jetzige Produktionsweise" aber, das Lohnsystcm wo- 
à^õen Mittellosen erst ein selbständigeres Bestehenkönnen 
möglich wlirdc, ist ebensowenig abschaffbar, wie die privatwirth- 
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kann nicht unmittelbar von dem auf- und abschwankenden bis- 
iveilen erst nach geraumer Zeit eintretenden oder gar nicht lohnen 
den Ertrage der Production, bei der er mitwirkt, abhängig 
gemacht, und sonach auch nicht auf den schließlichcn Arbeitsertrag 
angewiesen werden. Keinerlei besondere, mit oder ohne Staats- 
Hilfe znstandcgebrachte Vergesellschaftung der Arbeiter vermag zu 
bewirken, daß letzterer an sich gewisser würde und im Ganzen
	        
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